Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
108 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
27.02.15, 13:00
Aktualisiert
27.02.15, 13:00
Beschlussvorlage (Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim)

öffnen download melden Dateigröße: 108 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 184 /X.L. Datum: 25.02.2015 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 03.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 17.03.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 24.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, zur Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes, die in der Begründung aufgeführte Vermarktungslinie. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 136/X.L.): Der Gemeinderat beschließt, zur Sicherung der Haushaltswirtschaft wie im Rahmen der Sitzung der Haushaltskommission am 21.10.2014 besprochen – weiteres Grundvermögen und Immobilien zu veräußern. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Vorbereitungen zu treffen und die Verkaufsverhandlungen zu führen, damit der Gemeinderat auf dieser Grundlage dann die notwendigen Einzelbeschlüsse fassen kann. Beabsichtigt ist die Veräußerung von Einzelparzellen (Mischflächen) in der Größe von 0,14 ha bis 1,5 ha, die keinen flächigen Zusammenhang zu arrondierten Wäldern/landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde Nettersheim haben und somit aus forst- und landwirtschaftlicher Sicht nur sehr eingeschränkt bzw. mit hohem Aufwand bearbeitet werden können, wodurch eine wirtschaftliche Nutzung nicht erreicht werden kann. Es handelt sich hier um Mischflächen, die in der Gemengelage der Wald-, Feld- und/oder Ackerflächen liegen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Niederschriften zur Vorlage 136 verwiesen. Derzeit werden relevante Mischflächen in verschiedenen Gemarkungsbereichen zusammengestellt und die aktuellen wertgutachterlichen Sätze eingeholt. Zudem prüft die Verwaltung auch die Sondierung, insbesondere bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten. Hieran sollen auch die Ortsvorsteher beteiligt werden. Für die Mischflächen ist folgende Vermarktungslinie vorgesehen: 1. Interessenaufruf im Gemeindeblatt 2. Kontaktaufnahme mit den Eigentümern angrenzender Flächen 3. Involvieren der Pächter gemeindlicher Nutzflächen im Bereich Forst- und Landwirtschaft 4. Beteiligung der Akteure aus Forst- und Landwirtschaft 5. Öffentlichkeitsarbeit über neue Medien 3 Mit potenziellen Käufern werden einzelne Erörterungsgespräche geführt und ggf. konkrete Verhandlungen aufgenommen. Hierbei werden zusätzlich auch bodenrechtliche Tauschverfahren ggf. in Erwägung gezogen. Aufgrund des Vorgenannten wird der Bürgermeister die Verhandlungen führen, damit der Gemeinderat auf dieser Grundlage dann die erforderlichen Einzelbeschlüsse fassen kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister