Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
108 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
27.02.15, 13:00
Aktualisiert
27.02.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 184 /X.L.
Datum: 25.02.2015
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
03.03.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
17.03.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
24.03.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen
Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, zur Neuordnung des kleinparzellierten land- und
forstwirtschaftlichen Grundbesitzes, die in der Begründung aufgeführte Vermarktungslinie.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 136/X.L.):
Der Gemeinderat beschließt, zur Sicherung der Haushaltswirtschaft wie im Rahmen der Sitzung der Haushaltskommission am 21.10.2014
besprochen – weiteres Grundvermögen und Immobilien zu veräußern.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Vorbereitungen zu treffen und die Verkaufsverhandlungen zu führen, damit der
Gemeinderat auf dieser Grundlage dann die notwendigen Einzelbeschlüsse fassen kann.
Beabsichtigt ist die Veräußerung von Einzelparzellen (Mischflächen) in der Größe
von 0,14 ha bis 1,5 ha, die keinen flächigen Zusammenhang zu arrondierten
Wäldern/landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde Nettersheim haben und somit aus forst- und landwirtschaftlicher Sicht nur sehr eingeschränkt bzw. mit hohem Aufwand bearbeitet werden können, wodurch eine wirtschaftliche Nutzung
nicht erreicht werden kann. Es handelt sich hier um Mischflächen, die in der Gemengelage der Wald-, Feld- und/oder Ackerflächen liegen.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Niederschriften zur Vorlage 136
verwiesen.
Derzeit werden relevante Mischflächen in verschiedenen Gemarkungsbereichen
zusammengestellt und die aktuellen wertgutachterlichen Sätze eingeholt. Zudem
prüft die Verwaltung auch die Sondierung, insbesondere bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten. Hieran sollen auch die Ortsvorsteher beteiligt werden.
Für die Mischflächen ist folgende Vermarktungslinie vorgesehen:
1.
Interessenaufruf im Gemeindeblatt
2.
Kontaktaufnahme mit den Eigentümern angrenzender Flächen
3.
Involvieren der Pächter gemeindlicher Nutzflächen im Bereich Forst- und
Landwirtschaft
4.
Beteiligung der Akteure aus Forst- und Landwirtschaft
5.
Öffentlichkeitsarbeit über neue Medien
3
Mit potenziellen Käufern werden einzelne Erörterungsgespräche geführt und ggf.
konkrete Verhandlungen aufgenommen. Hierbei werden zusätzlich auch bodenrechtliche Tauschverfahren ggf. in Erwägung gezogen.
Aufgrund des Vorgenannten wird der Bürgermeister die Verhandlungen führen,
damit der Gemeinderat auf dieser Grundlage dann die erforderlichen Einzelbeschlüsse fassen kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister