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Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
79 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
05.03.15, 09:01
Aktualisiert
05.03.15, 09:01
Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung) Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 181 /X.L. Z.1 Datum: 03.03.2015 ERWEITERUNG TISCHVORLAGE An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 03.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt, für neun Fichten auf dem Grundstück „Hofackerstraße 9“ in Nettersheim-Tondorf eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Begründung: Auf dem Grundstück Hofackerstraße 9 in Nettersheim-Tondorf stockt im rechten Randbereich unmittelbar am Nachbargrundstück eine Fichtenreihe bestehend aus 11 Bäumen. Neun dieser Bäume fallen aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung. Die Bäume haben nur sehr geringe Abstände zueinander, so dass diese sich in ihrer Entwicklung gegenseitig einschränken. Darüber hinaus wird eine sich dort befindliche Rotbuchenhecke durch die Fichten in ihrer Entwicklung gestört. Weiterhin könnten aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung bei Windbruch Schäden entstehen. Aufgrund des Vorgenannten ist für die neun Fichte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Mit dem Antragssteller wurde abgestimmt, dass als Ersatz Obstbäume zu pflanzen sind, wodurch das Gartengrundstück insgesamt aufgewertet wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister