Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
79 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
05.03.15, 09:01
Aktualisiert
05.03.15, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 181 /X.L. Z.1
Datum: 03.03.2015
ERWEITERUNG
TISCHVORLAGE
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
03.03.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt, für neun Fichten auf dem
Grundstück „Hofackerstraße 9“ in Nettersheim-Tondorf eine Befreiung von der
Baumschutzsatzung auszusprechen.
Begründung:
Auf dem Grundstück Hofackerstraße 9 in Nettersheim-Tondorf stockt im rechten
Randbereich unmittelbar am Nachbargrundstück eine Fichtenreihe bestehend aus
11 Bäumen. Neun dieser Bäume fallen aufgrund ihrer Stammdicke unter den
Schutzbereich der Baumschutzsatzung.
Die Bäume haben nur sehr geringe Abstände zueinander, so dass diese sich in
ihrer Entwicklung gegenseitig einschränken. Darüber hinaus wird eine sich dort
befindliche Rotbuchenhecke durch die Fichten in ihrer Entwicklung gestört. Weiterhin könnten aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung bei Windbruch Schäden
entstehen.
Aufgrund des Vorgenannten ist für die neun Fichte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Mit dem Antragssteller wurde abgestimmt, dass als Ersatz Obstbäume zu pflanzen sind, wodurch das Gartengrundstück insgesamt aufgewertet wird.
gez. Pracht
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Bürgermeister