Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
169 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
05.03.15, 11:01
Aktualisiert
05.03.15, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 174 /X.L.
Datum: 02.03.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
10.03.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
17.03.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
24.03.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim;
Vorstellung des gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
1.
das „Gesamträumliche Planungskonzept zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ der Gemeinde Nettersheim, erstellt durch
die Planungsgruppe MWM, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen,
2.
die Verwaltung zu beauftragen, eine vertiefende Untersuchung der Potentialflächenempfehlung „E 12“ westlich des Autobahnendes zu beauftragen.
Ggf. soll eine gemeinsame Betrachtung mit Flächen auf dem Gebiet der
Gemeinde Blankenheim erreicht werden.
3.
Des Weiteren wird beschlossen, über die im Jahre 1998 rechtlich herbeigeführte 16. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer
Windkraftkonzentrationszone im Gemarkungsbereich Engelgau/Frohngau
hinaus nunmehr die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der
Grundlage des Gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Ermittlung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen vorzunehmen.
4.
Darüber hinaus wird beschlossen, von einer Betrachtung weiterer Flächen
derzeit abzusehen.
Begründung:
A.
I.
Die Gemeinde Nettersheim befürwortet und unterstützt eine bestmögliche
Nutzung der innerhalb ihres Gebiets gegebenen Windkraftpotentiale für eine
energetische Nutzung unter Beachtung der erforderlichen Be- und Einschränkungen. In die Bauleitplanung wurde dazu bereits 1998 ein Vorranggebiet für Windkraftnutzung bei Engelgau / Frohngau aufgenommen. Die
Darstellung eines Vorranggebiets wurde im Zusammenhang damit seinerzeit
mit einer Ausschlusswirkung von Windkraftanlagen für das übrige Gemeindegebiet
verbunden
(„Windkraftkonzentrationszone“).
Die
vorhandene
Windkraftkonzentrationszone bei Engelgau wurde damals auf der Grundlage
einer systematischen, auf nachvollziehbaren Kriterien aufgebauten Untersuchung des gesamten Gemeindegebiets auf für Windkraftanlagen potentiell
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am besten geeignete Standorte für Windkraftanlagen abgegrenzt. Der für
dieses Gebiet außerdem erlassene Bebauungsplan befindet sich zurzeit im
Verfahren der 2. Änderung.
Infolge des technischen Fortschritts weisen aktuelle Windkraftnutzungsanlagen teilweise erheblich andere Auswirkungen auf ihre Umgebung auf, als
dies damals zugrundegelegt werden konnte. Vor diesem Hintergrund ist
damit zu rechnen, dass eine hinreichend rechtlich sichere und belastbare
Steuerung der Windkraftnutzung im Gemeindegebiet auf der Grundlage des
Flächennutzungsplans eine aktualisierte Fassung des FNP erfordern wird.
II.
Am 5.7.2011 hat der Gemeinderat sodann beschlossen:
„1.
Im Hinblick auf die in Kürze zu erwartende Neufassung der Grundsätze
für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (Windenergieerlass) sowie darüber hinaus die aktuellen weltweiten Ereignisse und die Auswirkungen auf den zusätzlichen Einsatz erneuerbarer
Energien steht die Gemeinde Nettersheim dieser Entwicklung aufgeschlossen gegenüber und strebt an, sowohl auf kommunaler als auch
interkommunaler Ebene eine städtebaulich geordnete Entwicklung zur
Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen zu erreichen. Folgende
Kriterien sollten hierbei berücksichtigt werden:
2.
Interkommunale Zusammenarbeit zur Erstellung eines regionalen
Windenergiekonzeptes,
3.
Einrichtung einer Kommission Windenergie unter Beteiligung des
Regionalforstamtes, der Landwirtschaftskammer, des Naturparks, der
Kirche, des Kreises Euskirchen, der Eifelhöhenklinik, der Eifeltouristik
sowie der Gemeinde,
4.
Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes mit Schwerpunkt
„Standortsuche Windenergieanlagen“ sowie Einrichtung eines lokalen Agenda-Beirates und anschließenden Work-Shops unter Beteiligung des Wuppertal Instituts
5.
Einholen einer verbindlichen Aussage zur geplanten Netzerweiterung
und ggf. Umformerstationen beim Netzbetreiber,
6.
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren,
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7.
Etablierung eines regionalen Energiewerkes
8.
Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen
9.
Wahrung eines ausreichenden Abstandes zu Siedlungsbereichen“
Es wurde darüber hinaus beschlossen, eine Überprüfung der derzeitigen
Bauleitpläne (Bebauungsplan „Windkraftkonzentrationszone“ und Flächennutzungsplan) dahingehend vorzunehmen, inwieweit ein Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung bzw. Änderung erforderlich wird.
III. Am 12.6.2012 hat der Gemeinderat beschlossen:
„1.
Es wird beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
das Verfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim einzuleiten. Mit der Änderungsplanung sollen die
im Flächennutzungsplan in seiner aktuellen Fassung enthaltenen Instrumente zur Steuerung der Zulässigkeit von Vorhaben zur Windenergienutzung im gesamten Gemeindegebiet überprüft und im erforderlichen Umfang fortgeschrieben werden.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur Einleitung des 51.
Änderungsverfahrens in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen und die erforderlichen Verfahrensschritte zur Herbeiführung der
Änderungsplanung durchzuführen.“
IV.
Schließlich hat der Gemeinderat am 17.12.2013 beschlossen:
„a)
weitergehende Umweltverträglichkeitsprüfungen in Waldbereichen
der Gemeinde Nettersheim derzeit nicht zu beauftragen und
b)
eine Überprüfung des Planungsstandes 1998 bezüglich der Betrachtung des Offenlandes zur Ausweisung weiterer Windkraftkonzentrationszonen vorzunehmen.“
B.
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I.
Auf der Basis der vorgenannten Beschlüsse hat das gemäß der Beschlussvorlage des Rates mit der Erstellung des Gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windkraft beauftragte
Planungsbüro MWM aus Aachen unter zusätzlicher Inanspruchnahme einer
juristischen Begleitung (Heuking Kühn Lüer Wojtek aus Düsseldorf) in mehreren Arbeits- und Planungsschritten den Entwurf dieses Planungskonzeptes
erstellt, um damit Vorschläge zu potentiellen Standorten für Windenergieanlagen darzustellen und um Aussagen für etwaige weitere Untersuchungen
für Potentialflächen zu treffen.
Der Entwurf dieses gesamtheitlichen Planungskonzeptes soll in der Sitzung
des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses im Holzkompetenzzentrum Nettersheim am 12.3.2015 in einer Präsentation vorgestellt
werden. Der Textband dazu soll mit der Sitzungsniederschrift ausgereicht
werden.
Diejenigen, die bisher Interesse an der Errichtung von Windenergieanlagen
im Gemeindegebiet Nettersheim bekundet haben, werden über die Ergebnisse der Untersuchungen informiert.
II.
Gemäß den Empfehlungen in dem Gesamträumlichen Planungskonzept sollen die Bereiche der Potentialflächenempfehlungen E 12 zur ergänzenden
Untersuchung
beauftragt
werden,
wenn
hierüber
mit
der
Gemeinde
Blankenheim Übereinstimmung erzielt werden kann. Die Verwaltung soll beauftragt werden, entsprechende Klärungen über eine solche Beauftragung
herbeizuführen.
III. Unberührt von der jetzt vorgenommenen Untersuchung zum Gesamträumlichen Planungskonzept zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windkraft im Gemeindegebiet Nettersheim ist die mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes am 30.12.1998 rechtsverbindlich ausgewiesene Windkraftkonzentrationszone im Gemarkungsbereich Engelgau/Frohngau, die
durch einen qualifizierten Bauleitplan gefestigt wurde.
gez. Pracht
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Bürgermeister