Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
05.03.15, 11:01
Aktualisiert
05.03.15, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 194 /X.L.
Datum: 26.02.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
10.03.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung eines landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Entscheidung zum Bauvorhaben auf Erweiterung eines landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74
dann herbeizuführen, wenn die abschließenden Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde vorliegen und die Privilegierung des Bauvorhabens seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bestätigt wurde.
Begründung:
Im Jahre 1993 wurde auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74 die
Errichtung eines Holzschuppens zur Lagerung von Heu und Stroh, Unterstellung von
Geräten, Rindern und Mutterkuhhaltung (landwirtschaftl. Mehrzweckschuppen) in einer
Größe von 12,50 m x 22,85 m baurechtlich genehmigt. Für die Erweiterung dieses
Schuppens auf eine Größe von 19,01 m x 23,42 m liegt der Gemeinde Nettersheim ein
Bauantrag vor.
Das
Grundstück
befindet
sich
außerhalb
der
Ortslagenabrundungssatzung
von
Nettersheim und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen.
Bereits im Rahmen der seinerzeitigen Baugenehmigung wurde eine Prüfung der Privilegierung seitens des Kreises Euskirchen vorgenommen und diese bestätigt. Durch die
Erweiterung des landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens ist zunächst davon auszugehen, dass diese Privilegierung auch weiterhin Bestand hat. Durch innerbetriebliche
Umstrukturierungen und Erbfolgeregelungen ist nach Auskunft des Kreises Euskirchen
jedoch eine neuerliche Prüfung der Privilegierung für die Erweiterungsmaßnahme zwingend erforderlich, derzeit aber noch nicht abgeschlossen.
Südlich des Grundstückes Nr. 74 grenzt ein namenloser Vorfluter an. Seitens der Unteren Wasserbehörde war seinerzeit im Rahmen der Baugenehmigung gefordert, dass
zwischen Böschungsoberkante und Gebäudeaußenkante einschl. Nebenanlagen ein Ge-
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bäudestreifen von mind. 3,0 m Breite von jeglicher Bebauung und Bodenanschüttung
freizuhalten ist. Darüber hinaus war gefordert, dass am Gewässer keinerlei Veränderung vorgenommen werden und der vorhandene Baumbewuchs am Gewässer zu erhalten ist.
Die beantragte (und bereits realisierte) Erweiterung des landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens tangiert diesen Fluter nunmehr teilweise, so dass die Stellungnahme
der Unteren Wasserbehörde im Rahmen der Entscheidung zum Bauantrag zu berücksichtigen ist. Diese steht derzeit noch aus.
Ebenfalls von der Erweiterung des landwirtschaftlichen Schuppens betroffen, sind die
seinerzeit von der Unteren Landschaftsbehörde festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen in
Form der Abpflanzung des Gebäudes an der Nordwestseite und der Südostseite mit
heimischen Laubgehölzen. Auch hier ist die erneute und noch ausstehende Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde in die Beurteilung mit einzubeziehen.
Es wird daher vorgeschlagen, eine Entscheidung zum Bauvorhaben auf Erweiterung eines landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur
10 Nr. 74 dann herbeizuführen, wenn die abschließenden Stellungnahmen der Unteren
Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde vorliegen und die Privilegierung
des Bauvorhabens seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bestätigt wurde.
Aus den nachfolgenden Plandarstellungen sind die Lage des Grundstückes und der
Standort des landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister