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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Errichtung eines landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
05.03.15, 11:01
Aktualisiert
05.03.15, 11:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; 
Errichtung eines landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; 
Errichtung eines landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; 
Errichtung eines landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 194 /X.L. Datum: 26.02.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 10.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Errichtung eines landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die Entscheidung zum Bauvorhaben auf Erweiterung eines landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74 dann herbeizuführen, wenn die abschließenden Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde vorliegen und die Privilegierung des Bauvorhabens seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bestätigt wurde. Begründung: Im Jahre 1993 wurde auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74 die Errichtung eines Holzschuppens zur Lagerung von Heu und Stroh, Unterstellung von Geräten, Rindern und Mutterkuhhaltung (landwirtschaftl. Mehrzweckschuppen) in einer Größe von 12,50 m x 22,85 m baurechtlich genehmigt. Für die Erweiterung dieses Schuppens auf eine Größe von 19,01 m x 23,42 m liegt der Gemeinde Nettersheim ein Bauantrag vor. Das Grundstück befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Bereits im Rahmen der seinerzeitigen Baugenehmigung wurde eine Prüfung der Privilegierung seitens des Kreises Euskirchen vorgenommen und diese bestätigt. Durch die Erweiterung des landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens ist zunächst davon auszugehen, dass diese Privilegierung auch weiterhin Bestand hat. Durch innerbetriebliche Umstrukturierungen und Erbfolgeregelungen ist nach Auskunft des Kreises Euskirchen jedoch eine neuerliche Prüfung der Privilegierung für die Erweiterungsmaßnahme zwingend erforderlich, derzeit aber noch nicht abgeschlossen. Südlich des Grundstückes Nr. 74 grenzt ein namenloser Vorfluter an. Seitens der Unteren Wasserbehörde war seinerzeit im Rahmen der Baugenehmigung gefordert, dass zwischen Böschungsoberkante und Gebäudeaußenkante einschl. Nebenanlagen ein Ge- 3 bäudestreifen von mind. 3,0 m Breite von jeglicher Bebauung und Bodenanschüttung freizuhalten ist. Darüber hinaus war gefordert, dass am Gewässer keinerlei Veränderung vorgenommen werden und der vorhandene Baumbewuchs am Gewässer zu erhalten ist. Die beantragte (und bereits realisierte) Erweiterung des landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens tangiert diesen Fluter nunmehr teilweise, so dass die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde im Rahmen der Entscheidung zum Bauantrag zu berücksichtigen ist. Diese steht derzeit noch aus. Ebenfalls von der Erweiterung des landwirtschaftlichen Schuppens betroffen, sind die seinerzeit von der Unteren Landschaftsbehörde festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen in Form der Abpflanzung des Gebäudes an der Nordwestseite und der Südostseite mit heimischen Laubgehölzen. Auch hier ist die erneute und noch ausstehende Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde in die Beurteilung mit einzubeziehen. Es wird daher vorgeschlagen, eine Entscheidung zum Bauvorhaben auf Erweiterung eines landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74 dann herbeizuführen, wenn die abschließenden Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde vorliegen und die Privilegierung des Bauvorhabens seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bestätigt wurde. Aus den nachfolgenden Plandarstellungen sind die Lage des Grundstückes und der Standort des landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppens ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister