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Beschlussvorlage (Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 11:01
Aktualisiert
28.11.14, 11:01
Beschlussvorlage (Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005) Beschlussvorlage (Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 146 /X.L. Datum: 26.11.2014 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 02.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von BiomasseBrennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Satzungsentwurf Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) in der beigefügten Fassung. Begründung: Auf der Grundlage der mit Vorlage 97 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 ist eine Anhebung der Grundgebühr um 2,00 Euro pro kW erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von BiomasseBrennstoffen (Holzhackschnitzel) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 20.12.2011 in der beigefügten Form zu ändern. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister