Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 11:01
Aktualisiert
28.11.14, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 146 /X.L.
Datum: 26.11.2014
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
02.12.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit
Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von BiomasseBrennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Satzungsentwurf
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von
Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) in der beigefügten Fassung.
Begründung:
Auf der Grundlage der mit Vorlage 97 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung
für das Wirtschaftsjahr 2015 ist eine Anhebung der Grundgebühr um 2,00 Euro
pro kW erforderlich.
Vor diesem Hintergrund ist die Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von BiomasseBrennstoffen (Holzhackschnitzel) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom
20.12.2011 in der beigefügten Form zu ändern.
gez. Pracht
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Bürgermeister