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Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen; Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
05.03.15, 11:01
Aktualisiert
05.03.15, 11:01
Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 158 /X.L. Datum: 02.03.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 10.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 17.03.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 24.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dorfgestaltungsmaßnahmen; Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, im Rahmen von Dorfgestaltungsmaßnahmen zur Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in historischen Ortskernen der Gemeinde Nettersheim für das Objekt Engelsgasse 5, 53947 Nettersheim-Engelgau für die Fassadensanierung einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € bei Gesamtkosten in Höhe von 6.376,96 € zu gewähren. Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hatte sich in seiner Sitzung am 30.09.2014 bereits mit diesem Antrag zur Fassadensanierung am Objekt Engelsgasse 5 in Engelgau befasst und einen entsprechenden Zuschuss bewilligt. Aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit konnte die Maßnahme nicht mehr ausgeführt werden, so dass seitens der Eigentümerin beantragt wurde, diese Maßnahme für das Jahr 2015 erneut zu bewilligen. Diesem Antrag sollte stattgegeben und ein Zuschuss für die Fassadensanierung am Objekt Engelsgasse 5, Engelgau, in Höhe von 3.000,00 € für 2015 gewährt werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen der Vorlage Nr. 28/X.L. verwiesen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister