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Beschlussvorlage (Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
77 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
05.03.15, 11:01
Aktualisiert
05.03.15, 11:01
Beschlussvorlage (Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf) Beschlussvorlage (Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf) Beschlussvorlage (Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 188 /X.L. Datum: 02.03.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 10.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 17.03.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 24.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: ggf. außerplanmäßig 2015 bzw. Wirtschaftspläne/Haushaltsplan 2016 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes T 4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf zunächst nochmals einen Anliegertermin mit den Grundstückseigentümern durchzuführen mit dem Ziele, dass im Jahre 2016 die Erschließungsarbeiten durchgeführt werden und in den Wirtschaftsplänen bzw. im Haushaltsplan 2016 entsprechende Mittel veranschlagt werden. Weiterhin beschließt der Rat, für die notwendigen Ingenieurleistungen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Desweiteren beschließt der Rat, ggf. notwendige Mittel für die Planung im Haushaltsplan bzw. den Wirtschaftsplänen 2015 außerplanmäßig bereitzustellen. Begründung: Der Bebauungsplan T 4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf ist bereits seit dem Jahre 2002 rechtskräftig. Seit diesem Zeitpunkt wurde mehrfach nachgefragt, ob bei den jeweiligen Anliegern ein Interesse an einer Erschließung besteht. Dies wurde bis zum Jahre 2009 von allen Anliegern verneint. Nachdem im Jahre 2009 eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben innerhalb des Baugebietes vorlag, hat der Rat in seiner Sitzung am 23.06.2009 beschlossen, zunächst eine Teilerschließung ausgehend von der Akazienstraße auf einer Länge von rd. 75 m vorzunehmen, damit die Erschließung für das genehmigte Bauvorhaben gesichert ist. Bei dem im Jahre 2009 durchgeführten Anliegertermin bestand desweiteren Einvernehmen, dass bei einem zukünftigen weiteren Bauvorhaben innerhalb des Baugebietes die Gesamterschließung zu veranlassen ist, wobei das Erschließungsgebiet als Gesamteinheit abgerechnet wird, d.h. auch die bisher erfolgte Teilerschließung auf alle Anlieger innerhalb des Erschließungsgebiets umgelegt wird. Nach der durchgeführten Teilerschließung wurde zunächst seitens der Anlieger bis Anfang 2015 kein weiteres Interesse an einer Erschließung bekundet. Zwischenzeit- 3 lich liegt nunmehr eine Anfrage vor, wonach ein Grundstückeigentümer innerhalb des Erschließungsgebietes den Bau eines Wohnhauses beabsichtigt, wobei mit dem Bauvorhaben voraussichtlich Anfang 2016 begonnen werden soll. Die neue Situation sollte zunächst nochmals mit allen Grundstückseigentümern im Rahmen eines Anliegertermins vor Ort erörtert werden mit dem Ziele, möglichst eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Erschließung zu finden. Eine weitere Teilerschließung innerhalb des Baugebietes wird nicht für sinnvoll erachtet, auch vor dem Hintergrund, dass eine Ausführung von Einzelabschnitten zwangsläufig zu Mehrkosten im Rahmen der Gesamterschließung führen wird. Bei einer Erschließung wären in den Wirtschaftsplänen sowie im Haushaltsplan 2016 entsprechende Mittel zu veranschlagen. Für die erforderliche Planung sind ggf. Mittel im Jahre 2015 außerplanmäßig bereitzustellen. Das Erschließungsgebiet ist im beigefügten Lageplanauszug dargestellt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister