Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
77 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
05.03.15, 11:01
Aktualisiert
05.03.15, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 188 /X.L.
Datum: 02.03.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
10.03.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
17.03.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
24.03.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
ggf. außerplanmäßig 2015
bzw. Wirtschaftspläne/Haushaltsplan 2016
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes T 4
Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf zunächst nochmals einen Anliegertermin mit den Grundstückseigentümern durchzuführen mit dem Ziele, dass im Jahre
2016 die Erschließungsarbeiten durchgeführt werden und in den Wirtschaftsplänen
bzw. im Haushaltsplan 2016 entsprechende Mittel veranschlagt werden.
Weiterhin beschließt der Rat, für die notwendigen Ingenieurleistungen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
Desweiteren beschließt der Rat, ggf. notwendige Mittel für die Planung im Haushaltsplan bzw. den Wirtschaftsplänen 2015 außerplanmäßig bereitzustellen.
Begründung:
Der Bebauungsplan T 4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf ist bereits seit
dem Jahre 2002 rechtskräftig. Seit diesem Zeitpunkt wurde mehrfach nachgefragt,
ob bei den jeweiligen Anliegern ein Interesse an einer Erschließung besteht. Dies
wurde bis zum Jahre 2009 von allen Anliegern verneint. Nachdem im Jahre 2009
eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben innerhalb des Baugebietes vorlag, hat
der Rat in seiner Sitzung am 23.06.2009 beschlossen, zunächst eine Teilerschließung ausgehend von der Akazienstraße auf einer Länge von rd. 75 m vorzunehmen,
damit die Erschließung für das genehmigte Bauvorhaben gesichert ist.
Bei dem im Jahre 2009 durchgeführten Anliegertermin bestand desweiteren Einvernehmen, dass bei einem zukünftigen weiteren Bauvorhaben innerhalb des Baugebietes die Gesamterschließung zu veranlassen ist, wobei das Erschließungsgebiet
als Gesamteinheit abgerechnet wird, d.h. auch die bisher erfolgte Teilerschließung
auf alle Anlieger innerhalb des Erschließungsgebiets umgelegt wird.
Nach der durchgeführten Teilerschließung wurde zunächst seitens der Anlieger bis
Anfang 2015 kein weiteres Interesse an einer Erschließung bekundet. Zwischenzeit-
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lich liegt nunmehr eine Anfrage vor, wonach ein Grundstückeigentümer innerhalb
des Erschließungsgebietes den Bau eines Wohnhauses beabsichtigt, wobei mit dem
Bauvorhaben voraussichtlich Anfang 2016 begonnen werden soll.
Die neue Situation sollte zunächst nochmals mit allen Grundstückseigentümern im
Rahmen eines Anliegertermins vor Ort erörtert werden mit dem Ziele, möglichst eine
einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Erschließung zu finden. Eine weitere Teilerschließung innerhalb des Baugebietes wird nicht für sinnvoll erachtet, auch vor
dem Hintergrund, dass eine Ausführung von Einzelabschnitten zwangsläufig zu
Mehrkosten im Rahmen der Gesamterschließung führen wird.
Bei einer Erschließung wären in den Wirtschaftsplänen sowie im Haushaltsplan 2016
entsprechende Mittel zu veranschlagen. Für die erforderliche Planung sind ggf. Mittel
im Jahre 2015 außerplanmäßig bereitzustellen.
Das Erschließungsgebiet ist im beigefügten Lageplanauszug dargestellt.
gez. Pracht
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Bürgermeister