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Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen; Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
88 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
18.03.15, 13:00
Aktualisiert
18.03.15, 13:00
Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 158 /X.L. Z.1 Datum: 17.03.2015 Erweiterung Tischvorlage An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 17.03.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 24.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dorfgestaltungsmaßnahmen; Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, im Rahmen von Dorfgestaltungsmaßnahmen zur Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in historischen Ortskernen der Gemeinde Nettersheim für das Objekt Holzmülheimer Straße 9, 53947 NettersheimFrohngau, Älteste Schule, jetziges Jugendheim, für die Fassadensanierung einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € bei Gesamtkosten in Höhe von 7.306,85 € zu gewähren. Begründung: Der Förderverein der Pfarrkirche St. Margareta Frohngau e. V. hat im Jahre 2014 die Älteste Schule (jetziges Jugendheim), Holzmülheimer Straße 9, in ihr Eigentum übernommen. Es handelt sich hierbei um ein Baudenkmal, das am 05.07.1988 in die Denkmalliste der Gemeinde Nettersheim eingetragen wurde. Die Antragstellerin engagiert sich bereits seit vielen Jahren im Bereich der Unterhaltung und Pflege der kirchlichen Grundstücke, zu dem auch die ehem. Älteste Schule gehörte. Die an diesem Gebäude dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, die sich zunächst auf die Fassade erstrecken sollen, wurden mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im vergangenen Jahr im Detail abgestimmt. Die vorgelegten Kostenangebote mit einer Gesamtsumme von insgesamt 7.306,85 € beinhalten auch Posititionen, die die Antragstellerin in Eigenleistung vornehmen kann und auch wird. Bei einer Fassadenfläche von 207,97 qm würde sich eine höchstmöglicher Kostenaufwand von 30,00 €/qm (= 6.240,00 €) entsprechend der Förderbestimmungen ergeben, wonach jedoch dabei eine max. Fördersumme von 3.000,00 € gewährt werden könnte. Der Förderverein beantragt durch die vorgesehenen Eigenleistungen einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 €. Die ehem. Älteste Schule von Frohngau befindet sich im historischen Ortskern von Frohngau und in unmittelbarer Nähe zur Kirche. Sie beeinträchtigt derzeit aufgrund der äußerst sanierungsbedürftigen Fassade diesen zwischenzeitlich in den vergangenen Jahren durch das große Engagement der Frohngauer Dorfbevölkerung positiv entwickelte Ortsbild nachteilig. Durch die geplanten Fassadeninstandsetzungsarbeiten soll auch dieses negative Erscheinungsbild nachhaltig verbessert werden, so dass auch ein Allgemeininteresse an dieser Sanierungsmaßnahme besteht. 3 Aufgrund des zuvor Genannten wird vorgeschlagen, dem Förderverein der Pfarrkirche St. Margareta Frohngau e. V. den beantragten Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € zu gewähren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister