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Beschlussvorlage (Betreuungsangebot "Dreizehn plus" am Grundschulverbund hier: Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
104 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
15.05.15, 13:01
Aktualisiert
15.05.15, 13:01
Beschlussvorlage (Betreuungsangebot "Dreizehn plus" am Grundschulverbund
hier:	Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten) Beschlussvorlage (Betreuungsangebot "Dreizehn plus" am Grundschulverbund
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hier:	Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 222 /X.L. Datum: 11.05.2015 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 19.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 16.06.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Betreuungsangebot "Dreizehn plus" am Grundschulverbund hier: Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulverbund weiter anzubieten und die Elternbeiträge abzüglich der gewährten Landeszuschüsse auf die Eltern nach Staffelung analog der Kindergartenbeiträge umzulegen. Eine Entscheidung über ein etwaige Bezuschussung der Elternbeiträge für das Programm „Dreizehn plus“ wird nach der Bedarfsermittlung und nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides getroffen. Der Zuschuss zur Mittagsverpflegung wird weiterhin in Höhe von 1,50 Euro pro Essen gewährt, um die Teilnahme am gemeinsamen warmen Mittagessen der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Begründung: Die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ am Grundschulverbund werden mit steigenden Teilnahmezahlen gerne von den Eltern in Anspruch genommen. Insbesondere die Flexibilität in der Nachmittagsbetreuung wird von den Eltern besonders geschätzt, so dass trotz der hohen Zahl an betreuten Schülerinnen und Schülern ein offener Ganztagsbetrieb an dieser Stelle von den Eltern nicht gewünscht wird. Im Schuljahr 2014/2015 werden die Betreuungsangebote wie folgt besucht: Grundschulverbund Schule von acht bis eins Dreizehn plus Standort Marmagen 34 19 Standort Zingsheim 50 30 Die Elternbeiträge wurden wie folgt festgesetzt: Einkommensgruppe bis 15.000,00 € bis 25.000,00 € bis 37.000,00 € bis 50.000,00 € bis 62.000,00 € über 62.000,00 € monatl. Beitrag 8-1 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 35,00 € € € € € € monatl. Beitrag 13+ (gemeindl. Zuschuss bereits berücksichtigt) 12,00 € 20,00 € 30,00 € 40,00 € 52,00 € 64,00 € 3 Die Anmeldungen sind gegenüber den Schuljahresanfang deutlich gestiegen, so dass auch in der personellen Besetzung eine Erweiterung notwendig wurde und jetzt fünf Mitarbeiterinnen die Kinder betreuen. Die Unterstützung durch interessierte Schülerinnen und Schüler in der Betreuung ist wesentlich zurückgegangen, da durch ihren Nachmittagsunterricht an den weiterführenden Schulen kaum noch Möglichkeiten eines Einsatzes in der Betreuung bestehen. Durch die gestiegene Zahl der betreuten Schülerinnen und Schüler macht der Anteil der Elternbeiträge für das laufende Schuljahr für beide Betreuungsangebote derzeit ca. 35.000,00 Euro aus. Unter Berücksichtigung der Elternbeiträge und des Landeszuschusses in Höhe von 22.000,00 Euro kann hier kostendeckend gearbeitet werden, so dass eine weitere Bezuschussung der Elternbeiträge seitens der Gemeinde nicht zum Tragen kommt. Die Bedarfsabfrage für das neue Schuljahr erfolgt in Kürze rechtzeitig vor den Sommerferien. Die gemeinsame Mittagsmahlzeit für die Schülerinnen und Schüler des Grundschulverbundes ist wichtiger Bestandteil des Betreuungsangebotes. Um hier möglichst allen Kindern eine Teilnahme zu ermöglichen, sollte die Bezuschussung in Höhe von 1,50 Euro pro Mahlzeit beibehalten werden. 2014 wurden insgesamt 5.069 Mittagsmahlzeiten in der Grundschulbetreuung ausgegeben. Dadurch ergab sich ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 7.603,50 € (Haushaltsansatz 7.700,00 Euro). gez. Pracht ____________________ Bürgermeister