Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
104 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
15.05.15, 13:01
Aktualisiert
15.05.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 222 /X.L.
Datum: 11.05.2015
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und
Sport
Sitzungstag:
19.05.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
16.06.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Betreuungsangebot "Dreizehn plus" am Grundschulverbund
hier: Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Betreuungsangebote „Schule
von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ für das Schuljahr 2015/2016 für den
Grundschulverbund weiter anzubieten und die Elternbeiträge abzüglich der gewährten Landeszuschüsse auf die Eltern nach Staffelung analog der Kindergartenbeiträge umzulegen.
Eine Entscheidung über ein etwaige Bezuschussung der Elternbeiträge für das
Programm „Dreizehn plus“ wird nach der Bedarfsermittlung und nach Vorliegen
des Bewilligungsbescheides getroffen.
Der Zuschuss zur Mittagsverpflegung wird weiterhin in Höhe von 1,50 Euro pro
Essen gewährt, um die Teilnahme am gemeinsamen warmen Mittagessen der
Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Begründung:
Die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ am
Grundschulverbund werden mit steigenden Teilnahmezahlen gerne von den Eltern in Anspruch genommen. Insbesondere die Flexibilität in der Nachmittagsbetreuung wird von den Eltern besonders geschätzt, so dass trotz der hohen Zahl
an betreuten Schülerinnen und Schülern ein offener Ganztagsbetrieb an dieser
Stelle von den Eltern nicht gewünscht wird.
Im Schuljahr 2014/2015 werden die Betreuungsangebote wie folgt besucht:
Grundschulverbund
Schule von acht bis eins
Dreizehn plus
Standort Marmagen
34
19
Standort Zingsheim
50
30
Die Elternbeiträge wurden wie folgt festgesetzt:
Einkommensgruppe
bis 15.000,00 €
bis 25.000,00 €
bis 37.000,00 €
bis 50.000,00 €
bis 62.000,00 €
über 62.000,00 €
monatl. Beitrag 8-1
10,00
15,00
20,00
25,00
30,00
35,00
€
€
€
€
€
€
monatl. Beitrag 13+
(gemeindl. Zuschuss
bereits berücksichtigt)
12,00 €
20,00 €
30,00 €
40,00 €
52,00 €
64,00 €
3
Die Anmeldungen sind gegenüber den Schuljahresanfang deutlich gestiegen, so
dass auch in der personellen Besetzung eine Erweiterung notwendig wurde und
jetzt fünf Mitarbeiterinnen die Kinder betreuen. Die Unterstützung durch interessierte Schülerinnen und Schüler in der Betreuung ist wesentlich zurückgegangen,
da durch ihren Nachmittagsunterricht an den weiterführenden Schulen kaum
noch Möglichkeiten eines Einsatzes in der Betreuung bestehen.
Durch die gestiegene Zahl der betreuten Schülerinnen und Schüler macht der
Anteil der Elternbeiträge für das laufende Schuljahr für beide Betreuungsangebote derzeit ca. 35.000,00 Euro aus. Unter Berücksichtigung der Elternbeiträge und
des Landeszuschusses in Höhe von 22.000,00 Euro kann hier kostendeckend gearbeitet werden, so dass eine weitere Bezuschussung der Elternbeiträge seitens
der Gemeinde nicht zum Tragen kommt.
Die Bedarfsabfrage für das neue Schuljahr erfolgt in Kürze rechtzeitig vor den
Sommerferien.
Die gemeinsame Mittagsmahlzeit für die Schülerinnen und Schüler des Grundschulverbundes ist wichtiger Bestandteil des Betreuungsangebotes. Um hier
möglichst allen Kindern eine Teilnahme zu ermöglichen, sollte die Bezuschussung
in Höhe von 1,50 Euro pro Mahlzeit beibehalten werden.
2014 wurden insgesamt 5.069 Mittagsmahlzeiten in der Grundschulbetreuung
ausgegeben. Dadurch ergab sich ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von
7.603,50 € (Haushaltsansatz 7.700,00 Euro).
gez. Pracht
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Bürgermeister