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Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit hier: Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
20.02.15, 11:00
Aktualisiert
25.02.15, 09:01
Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit
hier:	Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim) Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 169 /X.L. Datum: 18.02.2015 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 24.02.2015 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 10.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 17.03.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 24.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunale Zusammenarbeit hier: Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Blankenheim ein integriertes städtebauliches Handlungskonzept als Grundlage für die Antragstellung im Rahmen der Stadterneuerung (Förderung von kommunalen Gemeindebedarfseinrichtungen im kommunalen Kernhaushalt) zu erarbeiten. Hierin sind neben dem Zentralort Nettersheim auch die Orte Zingsheim und Marmagen aufzunehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt diesbezüglich eine Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Blankenheim abzuschließen. Notwendige Mittel für vorbereitende Planung sind bei Bedarf überplanmäßig bereitzustellen. Begründung: Über die neue Förderkulisse im Rahmen der Stadterneuerung wurde bereits mit den Vorlagen 8 und 72 informiert. Zusammenfassend ist nochmals festzuhalten, dass vorrangig Maßnahmen zur Umnutzung und Modernisierung bestehender Gebäude entsprechend den Prinzipien der erhaltenden Stadterneuerung gefördert werden sollen. Entsprechend den Zielen der Landesregierung gilt für eine Bewertung der Förderanträge folgende Prioritätsfolge hinsichtlich der Nutzungen: 1. Bildungseinrichtungen mit zusätzlichen Quartierfunktionen 2. Kulturelle und soziale Versorgung sowie Sportstätten (Schul- und Breitensport) 3. Administrative Versorgung/Verwaltungsgebäude Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche und Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln, der Gemeinde Blankenheim und potenziellen Planungsbüros stattgefunden. Angestrebt wird, eine Antragstellung für ein erstes Programmjahr 2016. Dies bedeutet, dass bis Ende 2015 sämtliche Unterlagen zur Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde eingereicht sein müssen. Hierzu zählen: 3 Integriertes städtebauliches Handlungskonzept (Interkommunal) Gesamtprogramm einschließlich Antrag für das Programmjahr 2016 Beschlüsse zu notwendigen Gebietskulissen Um dieses Ziel erreichen zu können hat der Projekteinstieg unmittelbar im März 2015 zu erfolgen. Die Antragstellung sowie die spätere formale Abwicklung sollen nach Möglichkeit in Gänze über die Gemeinde Blankenheim als Gesamtzuwendungsempfänger erfolgen, da hierdurch ein Fördersatz in Höhe von 70 % erreicht werden kann. Hierzu soll eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Blankenheim und der Gemeinde Nettersheim geschlossen werden. Um sicherzustellen, dass eine ständige Begleitung und Kommunikation des Gesamtprozesses auf interkommunaler Ebene gegeben ist, ist zudem vorgesehen, eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, der Verwaltungsmitarbeiter aus Blankenheim und Nettersheim angehören. Durch die interkommunale Zusammenarbeit wird es möglich sein, die Förderkulisse nicht nur für den Zentralort Nettersheim sondern auch für die Orte Zingsheim und Marmagen sowie die Einrichtungen des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim in Anspruch zu nehmen. Grundvoraussetzung ist, dass hierfür förmlich festgelegt Sanierungsgebiete vorliegen. Bezüglich des Zentralortes Nettersheim sowie der Einrichtungen des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim wird diesbezüglich auf die Vorlage 8 verwiesen. Für die Orte Zingsheim und Marmagen sind noch entsprechende Beschlüsse zu fassen. Im Rahmen der Erstellung des integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes werden kommunale Gemeindebedarfseinrichtungen vor dem Hintergrund energetischer Erneuerung, Barrierefreiheit, funktionaler Verbesserungen und Anpassungen an die künftige Bedarfslage untersucht. 4 In diesem Kontext sollen unter anderem Schulgebäude, Einrichtungen der Jugendarbeit, Turn- und Schwimmhallen, Sportanlagen, Dorfzentren, touristische Einrichtungen, Verwaltungseinrichtungen und sonstige kommunale Gemeindebedarfseinrichtungen eingehend analysiert werden. Am 24.02.2015 findet ein Ortstermin mit Vertretern der Bezirksregierung Köln statt, wobei einzelne Projekte und Antragsmöglichkeiten nochmals weitergehend abgestimmt werden können. Für die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes wurde im Haushaltsplan 2015 lediglich eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 10.000,00 Euro veranschlagt, so dass voraussichtliche Mehraufwendungen überplanmäßig bereitzustellen sind. Die vorbereitende Planung ist förderfähig. Die übrigen Orte der Gemeinde Nettersheim können in die beschriebene Förderkulisse nach Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde leider nicht einbezogen werden. Förderungen für die dortigen kommunalen Gemeindebedarfseinrichtungen werden aber weiterhin über die Dorferneuerung und LEADER angestrebt, damit auch für diese eine entsprechende Unterstützung sichergestellt werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister