Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
20.02.15, 11:00
Aktualisiert
25.02.15, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 169 /X.L.
Datum: 18.02.2015
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
24.02.2015
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
10.03.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
17.03.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
24.03.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunale Zusammenarbeit
hier: Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes
Blankenheim-Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit
mit der Gemeinde Blankenheim ein integriertes städtebauliches Handlungskonzept als Grundlage für die Antragstellung im Rahmen der Stadterneuerung (Förderung von kommunalen Gemeindebedarfseinrichtungen im kommunalen Kernhaushalt) zu erarbeiten. Hierin sind neben dem Zentralort Nettersheim auch die
Orte Zingsheim und Marmagen aufzunehmen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt diesbezüglich eine Verwaltungsvereinbarung
mit der Gemeinde Blankenheim abzuschließen.
Notwendige Mittel für vorbereitende Planung sind bei Bedarf überplanmäßig bereitzustellen.
Begründung:
Über die neue Förderkulisse im Rahmen der Stadterneuerung wurde bereits mit
den Vorlagen 8 und 72 informiert.
Zusammenfassend ist nochmals festzuhalten, dass vorrangig Maßnahmen zur
Umnutzung und Modernisierung bestehender Gebäude entsprechend den Prinzipien der erhaltenden Stadterneuerung gefördert werden sollen. Entsprechend
den Zielen der Landesregierung gilt für eine Bewertung der Förderanträge folgende Prioritätsfolge hinsichtlich der Nutzungen:
1.
Bildungseinrichtungen mit zusätzlichen Quartierfunktionen
2.
Kulturelle und soziale Versorgung sowie Sportstätten (Schul- und Breitensport)
3.
Administrative Versorgung/Verwaltungsgebäude
Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche und Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln, der Gemeinde Blankenheim und potenziellen Planungsbüros stattgefunden.
Angestrebt wird, eine Antragstellung für ein erstes Programmjahr 2016. Dies bedeutet, dass bis Ende 2015 sämtliche Unterlagen zur Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde eingereicht sein müssen. Hierzu zählen:
3
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept (Interkommunal)
Gesamtprogramm einschließlich Antrag für das Programmjahr 2016
Beschlüsse zu notwendigen Gebietskulissen
Um dieses Ziel erreichen zu können hat der Projekteinstieg unmittelbar im März
2015 zu erfolgen.
Die Antragstellung sowie die spätere formale Abwicklung sollen nach Möglichkeit
in Gänze über die Gemeinde Blankenheim als Gesamtzuwendungsempfänger erfolgen, da hierdurch ein Fördersatz in Höhe von 70 % erreicht werden kann.
Hierzu soll eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde
Blankenheim und der Gemeinde Nettersheim geschlossen werden.
Um sicherzustellen, dass eine ständige Begleitung und Kommunikation des Gesamtprozesses auf interkommunaler Ebene gegeben ist, ist zudem vorgesehen,
eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, der Verwaltungsmitarbeiter aus Blankenheim
und Nettersheim angehören.
Durch die interkommunale Zusammenarbeit wird es möglich sein, die Förderkulisse nicht nur für den Zentralort Nettersheim sondern auch für die Orte
Zingsheim und Marmagen sowie die Einrichtungen des Schulzweckverbandes
Blankenheim-Nettersheim in Anspruch zu nehmen.
Grundvoraussetzung ist, dass hierfür förmlich festgelegt Sanierungsgebiete vorliegen. Bezüglich des Zentralortes Nettersheim sowie der Einrichtungen des
Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim wird diesbezüglich auf die Vorlage 8 verwiesen. Für die Orte Zingsheim und Marmagen sind noch entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Im Rahmen der Erstellung des integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes
werden kommunale Gemeindebedarfseinrichtungen vor dem Hintergrund energetischer Erneuerung, Barrierefreiheit, funktionaler Verbesserungen und Anpassungen an die künftige Bedarfslage untersucht.
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In diesem Kontext sollen unter anderem Schulgebäude, Einrichtungen der Jugendarbeit, Turn- und Schwimmhallen, Sportanlagen, Dorfzentren, touristische
Einrichtungen, Verwaltungseinrichtungen und sonstige kommunale Gemeindebedarfseinrichtungen eingehend analysiert werden.
Am 24.02.2015 findet ein Ortstermin mit Vertretern der Bezirksregierung Köln
statt, wobei einzelne Projekte und Antragsmöglichkeiten nochmals weitergehend
abgestimmt werden können.
Für die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes wurde im Haushaltsplan 2015 lediglich eine Anteilsfinanzierung in Höhe von
10.000,00 Euro veranschlagt, so dass voraussichtliche Mehraufwendungen überplanmäßig bereitzustellen sind. Die vorbereitende Planung ist förderfähig.
Die übrigen Orte der Gemeinde Nettersheim können in die beschriebene Förderkulisse nach Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde leider nicht einbezogen
werden. Förderungen für die dortigen kommunalen Gemeindebedarfseinrichtungen werden aber weiterhin über die Dorferneuerung und LEADER angestrebt,
damit auch für diese eine entsprechende Unterstützung sichergestellt werden
kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister