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Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit hier: Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
121 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
18.05.15, 13:00
Aktualisiert
18.05.15, 13:00
Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit
hier:	Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim
Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit
hier:	Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim
Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit
hier:	Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim
Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit
hier:	Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim
Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 169 /X.L. Z.1 Datum: 13.05.2015 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 19.05.2015 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 02.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 16.06.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunale Zusammenarbeit hier: Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim Sachstandsbericht Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die konzeptionelle Entwicklung zur Erstellung des interkommunalen integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes bis zur Ratssitzung Anfang September zu erarbeiten, damit auf dieser Grundlage die Förderanträge für das Jahr 2016 vorbereitet werden können. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 169): Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Blankenheim ein integriertes städtebauliches Handlungskonzept als Grundlage für die Antragstellung im Rahmen der Stadterneuerung (Förderung von kommunalen Gemeindebedarfseinrichtungen im kommunalen Kernhaushalt) zu erarbeiten. Hierin sind neben dem Zentralort Nettersheim auch die Orte Zingsheim und Marmagen aufzunehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt diesbezüglich eine Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Blankenheim abzuschließen. Notwendige Mittel für vorbereitende Planung sind bei Bedarf überplanmäßig bereitzustellen. Siehe in diesem Zusammenhang auch die Vorlage 206. Die Aufträge an die Planungsgruppe MWM (Overhead, Vertiefungsbereich Nettersheim), Raum Plan Aachen (Vertiefungsbereich Blankenheim) und die Hausmann Architekten (Vertiefungsbereich Bildungslandschaft) wurden durch die Gemeinde Blankenheim erteilt, so dass zwischenzeitlich mit den Untersuchungen in den einzelnen Vertiefungsbereiche begonnen werden konnte. Zum Sachstand und zur geplanten weiteren Vorgehensweise ist folgendes auszuführen: 1. Vertiefungsbereich Blankenheim Blankenheim spezifische Maßnahmen werden in eigener Zuständigkeit der Gemeinde Blankenheim in Kooperation mit Raum Plan Aachen erarbeitet. 2. Vertiefungsbereich Bildungslandschaft Bezüglich des Sachstandes wird auf die Vorlage 220 verwiesen. 3. Vertiefungsbereich Nettersheim Im Vertiefungsbereich Nettersheim werden die Ortslagen Zingsheim, Marmagen und Nettersheim mit der Planungsgruppe MWM untersucht. Hierbei finden in einem ersten Schritt Ortsbegehungen statt, wobei insbesondere kommunale Gemeindebedarfseinrichtungen vor dem Hintergrund energetischer 3 Erneuerung, Barrierefreiheit, funktionaler Verbesserung und Anpassung an die künftige Bedarfslage analysiert werden. a) Zingsheim Die Begehung in Zingsheim hat am 12.05.2015 stattgefunden. Vor dem oben genannten Hintergrund wurden hierbei das Rathaus, das Feuerwehrgerätehaus, das Dorfgemeinschaftshaus (Dorfzentrum), der Kindergarten, die Turn- und Schwimmhalle, die Grundschule, das Forsthaus und das Sportzentrum begutachtet. Weiterhin wurden das Gewerbegebiet, die Neugestaltung der Kreisel B 477, Leerstandsmanagement, Fassadenprogramm und der Ankauf von Liegenschaften thematisiert. b) Marmagen Die Begehung in Marmagen hat am 13.05.2015 stattgefunden. Vor dem oben genannten Hintergrund wurden hierbei die Turnhalle, der Eiffelplatz, das Anwesen Kölner Straße 22 mit angrenzender Parkfläche, der Laurentiusgarten mit Spielplatz, das Jugendhaus, die Grundschule, das Sportzentrum und die Eifelhöhenklinik begutachtet. Weiterhin wurden Leerstandsmanagement, Fassadenprogramm und der Ankauf von Liegenschaften thematisiert. c) Nettersheim Aufbauend auf dem Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Sanierungsgebietes (Vorlagen 8 und 8 Z.1) vom 30.09.2014 sollen ergänzend zum Masterplan Nettersheim insbesondere Vorhaben und Maßnahmen aus dem Bereich Bildung und Kultur untersucht werden. Die Begehung in Nettersheim ist für den 22.05.2015 terminiert. d) Weitere Vorgehensweise In einem zweiten Schritt ist vorgesehen, die Untersuchungen in den oben genannten Bereichen zu vertiefen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Ideenfindung sind weitere Begehungen geplant, woran die Ortsvorsteher, Vereinsvertreter, die Leitungen der kommunalen Einrichtungen (Schule, Kindergarten), das Familienzentrum sowie der Gemeindesportverband beteiligt werden sollen. Außerdem wird in der Schulkonferenz des Grundschulverbundes Nettersheim am 19.05.2015 über den Prozess informiert. Darüber hinaus wird im Gemeindeblatt regelmäßig über die Thematik berichtet. 4. Sanierungsgebiete Grundvoraussetzung für eine weitere Förderung ist, dass in den Orten Zingsheim, Marmagen und Nettersheim förmlich festgelegte Sanierungsgebiete vorliegen. 4 Bezüglich des Zentralortes Nettersheim sowie der Einrichtungen des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim wird auf die Vorlagen 8 und 8 Z.1 verwiesen. Für die Orte Zingsheim und Marmagen sind auf der Grundlage des oben Genannten entsprechende Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten. 5. Interkommunale Strategie- und Programmentwicklung Am 19.06.2015 findet mit ausgewählten Vertretern aus Nettersheim und Blankenheim eine Zukunftskonferenz zu folgenden Themenbereichen statt: Tourismus und Naherholung Interkommunales Management Bildungslandschaft Ortskernsicherung und Ortskernidentität Die Arbeitsergebnisse werden in einer zweiten Zukunftskonferenz im August dieses Jahres nochmals vertieft und konkretisiert. 6. Konzeptionelle Entwicklung bis Anfang September und Fördersatz Aus den einzelnen Vertiefungsbereichen sollen bis August dieses Jahres erste Zwischenberichte vorliegen. Es ist vorgesehen, diese interfraktionell mit der Gemeinde Blankenheim zu besprechen. Weiterhin soll hierauf aufbauend die konzeptionelle Entwicklung zur Erstellung des interkommunalen integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes bis zur Ratssitzung Anfang September erarbeitet sein, damit auf dieser Grundlage die Förderanträge für das Jahr 2016 vorbereitet werden können. In diesem Zusammenhang wird der Fördersatz auch nochmals mit dem Fördergeber besprochen. Hierbei wird versucht, sowohl für die Maßnahmen in Nettersheim als auch in Blankenheim einen Fördersatz in Höhe von 70 % zu erreichen. 7. Fertigstellung Die abschließende Fertigstellung des interkommunalen integrierten städtebaulichen Handlungskonzepts ist für Oktober/November dieses Jahres geplant. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister