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Beschlussvorlage (DSL-Versorgung für den Ort Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
79 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.03.15, 13:00
Aktualisiert
13.03.15, 13:00
Beschlussvorlage (DSL-Versorgung für den Ort Marmagen) Beschlussvorlage (DSL-Versorgung für den Ort Marmagen) Beschlussvorlage (DSL-Versorgung für den Ort Marmagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 201 /X.L. Datum: 11.03.2015 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 17.03.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 24.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: DSL-Versorgung für den Ort Marmagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses vom 18.03.2015 zum offenen und transparenten Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung in der Ortslage Marmagen entsprechend dem wirtschaftlichsten Angebot einen Förderantrag bei der Bezirksregierung in Köln einzureichen und nach Vorlage des Bewilligungsbescheides mit dem Netzanbieter einen Kooperationsvertrag zu schließen mit dem Ziele, eine schnellstmögliche Verbesserung der Breitbandversorgung für die Ortslage Marmagen zu erreichen. Mit dem Förderantrag soll ein vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmenbeginn beantragt werden. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 beschlossen, die Ausschreibung vom 17.06.2014 zum offenen und transparenten Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung in der Ortslage Marmagen aufzuheben und kurzfristig ein erneutes Auswahlverfahren einzuleiten. Aufgrund dessen wurde die erneute Ausschreibung ab dem 19.01.2015 in nachstehenden Medien veröffentlicht: - im Gemeindeblatt der Gemeinde - auf der Internetseite der Gemeinde - im Internetportal www.breitband.nrw.de - im Internetportal www.breitbandausschreibungen.de Abgabefrist ist am 18.03.2015. In Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde hat die Gemeinde desweiteren zur Breitbandversorgung Marmagen eine nochmalige Markterkundung durchgeführt. Hierbei wurde abgefragt, ob Breitbandnetzbetreiber in der Lage sind und beabsichtigen, in den nächsten 3 Jahren ohne öffentliche Zuschüsse die unzureichend versorgte Ortschaft Marmagen mit einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2 mbit/s zu versorgen. 3 Die Markterkundung wurde im Zeitraum 16.01.2015 bis 20.02.2015 ebenfalls in den vorgenannten Internetportalen veröffentlicht. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist festzustellen, dass in den nächsten 3 Jahren kein Breitbandnetzbetreiber bereit ist, ohne öffentliche Zuschüsse eine verbesserte Versorgung für die Ortslage Marmagen bereitzustellen. Entsprechend dem Ausschreibungsergebnis vom 18.03.2015 wäre auf der Grundlage des vorgelegten wirtschaftlichsten Angebotes ein entsprechender Förderantrag bei der Bezirksregierung in Köln einzureichen. Nach Vorlage der Bewilligung wäre mit dem Netzbetreiber des wirtschaftlichsten Angebotes ein Kooperationsvertrag zu schließen mit dem Ziele, eine schnellstmögliche Verbesserung der Breitbandversorgung für die Ortslage Marmagen zu erreichen. Mit dem Förderantrag wäre gleichzeitig ein vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmenbeginn zu beantragen. Die bis zum 18.03.2015 eingereichten Angebote werden anschließend durch das seitens der Gemeinde beauftragte Fachbüro geprüft und ausgewertet. Es wird davon ausgegangen, dass das Ergebnis in der Ratssitzung am 24.03.2015 (nichtöffentlicher Teil) bekanntgegeben werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister