Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
79 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.03.15, 13:00
Aktualisiert
13.03.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 201 /X.L.
Datum: 11.03.2015
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
17.03.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
24.03.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
DSL-Versorgung für den Ort Marmagen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses vom
18.03.2015 zum offenen und transparenten Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung in der Ortslage Marmagen entsprechend dem wirtschaftlichsten Angebot
einen Förderantrag bei der Bezirksregierung in Köln einzureichen und nach Vorlage des Bewilligungsbescheides mit dem Netzanbieter einen Kooperationsvertrag
zu schließen mit dem Ziele, eine schnellstmögliche Verbesserung der Breitbandversorgung für die Ortslage Marmagen zu erreichen. Mit dem Förderantrag soll
ein vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 beschlossen, die Ausschreibung
vom 17.06.2014 zum offenen und transparenten Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung in der Ortslage Marmagen aufzuheben und kurzfristig ein erneutes Auswahlverfahren einzuleiten.
Aufgrund dessen wurde die erneute Ausschreibung ab dem 19.01.2015 in nachstehenden Medien veröffentlicht:
-
im Gemeindeblatt der Gemeinde
-
auf der Internetseite der Gemeinde
-
im Internetportal www.breitband.nrw.de
-
im Internetportal www.breitbandausschreibungen.de
Abgabefrist ist am 18.03.2015.
In Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde hat die Gemeinde desweiteren zur
Breitbandversorgung Marmagen eine nochmalige Markterkundung durchgeführt.
Hierbei wurde abgefragt, ob Breitbandnetzbetreiber in der Lage sind und beabsichtigen, in den nächsten 3 Jahren ohne öffentliche Zuschüsse die unzureichend
versorgte Ortschaft Marmagen mit einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur
mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2 mbit/s zu versorgen.
3
Die Markterkundung wurde im Zeitraum 16.01.2015 bis 20.02.2015 ebenfalls in
den vorgenannten Internetportalen veröffentlicht.
Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist festzustellen, dass in den nächsten 3 Jahren kein Breitbandnetzbetreiber bereit ist, ohne öffentliche Zuschüsse eine verbesserte Versorgung für die Ortslage Marmagen bereitzustellen.
Entsprechend dem Ausschreibungsergebnis vom 18.03.2015 wäre auf der Grundlage des vorgelegten wirtschaftlichsten Angebotes ein entsprechender Förderantrag bei der Bezirksregierung in Köln einzureichen. Nach Vorlage der Bewilligung
wäre mit dem Netzbetreiber des wirtschaftlichsten Angebotes ein Kooperationsvertrag zu schließen mit dem Ziele, eine schnellstmögliche Verbesserung der
Breitbandversorgung für die Ortslage Marmagen zu erreichen. Mit dem Förderantrag wäre gleichzeitig ein vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmenbeginn zu
beantragen.
Die bis zum 18.03.2015 eingereichten Angebote werden anschließend durch das
seitens der Gemeinde beauftragte Fachbüro geprüft und ausgewertet. Es wird
davon ausgegangen, dass das Ergebnis in der Ratssitzung am 24.03.2015 (nichtöffentlicher Teil) bekanntgegeben werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister