Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
115 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
22.05.15, 11:00
Aktualisiert
22.05.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - GS
Vorlage 184 /X.L. Z.1
Datum: 18.05.2015
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
26.05.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
16.06.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen
Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die in dem Beschluss vom 24.03.2015 festgelegte
Vermarktungslinie zur Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes um folgende Punkte zu ergänzen:
Beteiligung der unteren Landschaftsbehörde und der Biostation im Kreis
Euskirchen e.V.
Beteiligung und Einbindung der Jagdpächter
Begründung:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 24.03.2015 folgenden Beschluss gefasst
(Vorlage 184/X.L.):
Der Gemeinderat beschließt zur Neuordnung des kleinparzellierten
land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes, die folgende Vermarktungslinie:
1.
2.
3.
4.
5.
Interessenaufruf im Gemeindeblatt
Kontaktaufnahme mit den Eigentümern angrenzender Flächen
Involvieren der Pächter gemeindlicher Nutzflächen im Bereich Forst- und Landwirtschaft
Beteiligung der Akteure aus Forst- und Landwirtschaft
Öffentlichkeitsarbeit über neue Medien
Auf dieser Grundlage wird der Bürgermeister die Verhandlungen
führen, damit der Gemeinderat im Anschluss die erforderlichen Einzelbeschlüsse fassen kann.“
Auf der Grundlage des Beschlusses vom 24.03.2015 wurde die Gemarkung Pesch
exemplarisch analysiert.
Die Einzelparzellen wurden im Rahmen eines Ortstermins begutachtet und auf die
Möglichkeiten der Nutzung/Veräußerung geprüft.
Im Rahmen dieses Termins wurde jedoch deutlich, dass es auch Sinn macht, die
Biologische Station und die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen
3
mit in den Prozess einzubinden, um insbesondere Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Landschaftspflegemitteln prüfen zu können.
Weiterhin ist es sinnvoll, die Jagdpächter in die Vermarktung der Grundstücke mit
einzubeziehen.
Aufgrund des Vorgenannten ist die am 24.03.2015 beschlossene Vermarkungslinie um folgende Punkte zu ergänzen:
Beteiligung der unteren Landschaftsbehörde und der Biostation im Kreis
Euskirchen e.V.
Beteiligung und Einbindung der Jagdpächter
Diese Vorgehensweise soll auf die anderen Ortslagen nun ausgeweitet werden.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister