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Beschlussvorlage (Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
115 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
22.05.15, 11:00
Aktualisiert
22.05.15, 11:00
Beschlussvorlage (Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - GS Vorlage 184 /X.L. Z.1 Datum: 18.05.2015 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 26.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 16.06.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die in dem Beschluss vom 24.03.2015 festgelegte Vermarktungslinie zur Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes um folgende Punkte zu ergänzen: Beteiligung der unteren Landschaftsbehörde und der Biostation im Kreis Euskirchen e.V. Beteiligung und Einbindung der Jagdpächter Begründung: Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 24.03.2015 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 184/X.L.): Der Gemeinderat beschließt zur Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes, die folgende Vermarktungslinie: 1. 2. 3. 4. 5. Interessenaufruf im Gemeindeblatt Kontaktaufnahme mit den Eigentümern angrenzender Flächen Involvieren der Pächter gemeindlicher Nutzflächen im Bereich Forst- und Landwirtschaft Beteiligung der Akteure aus Forst- und Landwirtschaft Öffentlichkeitsarbeit über neue Medien Auf dieser Grundlage wird der Bürgermeister die Verhandlungen führen, damit der Gemeinderat im Anschluss die erforderlichen Einzelbeschlüsse fassen kann.“ Auf der Grundlage des Beschlusses vom 24.03.2015 wurde die Gemarkung Pesch exemplarisch analysiert. Die Einzelparzellen wurden im Rahmen eines Ortstermins begutachtet und auf die Möglichkeiten der Nutzung/Veräußerung geprüft. Im Rahmen dieses Termins wurde jedoch deutlich, dass es auch Sinn macht, die Biologische Station und die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen 3 mit in den Prozess einzubinden, um insbesondere Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Landschaftspflegemitteln prüfen zu können. Weiterhin ist es sinnvoll, die Jagdpächter in die Vermarktung der Grundstücke mit einzubeziehen. Aufgrund des Vorgenannten ist die am 24.03.2015 beschlossene Vermarkungslinie um folgende Punkte zu ergänzen: Beteiligung der unteren Landschaftsbehörde und der Biostation im Kreis Euskirchen e.V. Beteiligung und Einbindung der Jagdpächter Diese Vorgehensweise soll auf die anderen Ortslagen nun ausgeweitet werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister