Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
61 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
29.03.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.03.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 460-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
05.04.2011
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 140
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 140 liegt ein Antrag auf Errichtung einer
landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle samt der dazugehörenden geschotterten Zuwegung als
Erweiterung eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbbetriebes vor.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als
Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet.
Geplant ist die Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle mit den Maßen von ca. 30 m
x 31 m.
Der Bauherr betreibt mit seinem Sohn einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb und
benötigt sowohl zur Lagerung der landwirtschaftlichen Maschinen des Betriebes wie auch zur
Unterbringung der Heu- und Strohernte eine neue Räumlichkeit. Zur Zeit wird die Ernte in einer im
Nachbarort angepachteten Scheune gelagert, die aber aufgrund starker Baufälligkeit in diesem
Jahr nicht mehr zur Lagerung genutzt werden kann.
Seite 2 von Ratsdrucksache 460-IX
Da auf der Hofstelle im Ort kein Platz zur Neuerrichtung einer Halle ist und auch die enge
Straßenführung in Kirspenich zur Ausübung dieser Nebenerwerbstätigkeit denkbar ungünstig ist,
soll nun das neue Vorhaben außerhalb des Ortes Kirspenich errichtet werden. Hierdurch soll der
zeitweise doch recht starke und unvermeidbare landwirtschaftliche Verkehr im Ort eingeschränkt
werden. Nach und nach soll der Schwerpunkt des landwirtschaftlichen Nebenerwerbbetriebes in
den Außenbereich verlegt werden. Das geplante Vorhaben soll hierzu ein Anfang sein.
Die Erschließung des Grundstückes ist sichergestellt. Die wegemäßige Erschließung erfolgt über
den angrenzenden Wirtschaftsweg. Der Anschluss an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz
ist nicht erforderlich, da es sich um eine Lagerhalle ohne Tierhaltung handelt.
Da aus planerischer Sicht gegen das Vorhaben keine Bedenken bestehen und die Erschließung
gesichert ist, wurde seitens der Stadt Bad Münstereifel mit Datum vom 16.03.2011 das
Einvernehmen gem. § 36 BauGB unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes
Vorhaben handelt, erteilt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist gem. BauGB und BauONW genehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch die Verlagerung der landwirtschaftlichen Hofanlagen von den Ortskernen in die
Außenbereiche werden die Ortskerne hinsichtlich des landwirtschaftlichen Verkehres entlastet.
Zudem entfallen eventuell durch die landwirtschaftlichen Arbeiten ausgelöste Immisionen, die zu
einer Verbesserung der Wohnqualität innerorts führen können.