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Mitteilungsvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 140)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
61 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
29.03.11, 18:01
Mitteilungsvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 140) Mitteilungsvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 140)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.03.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 460-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 05.04.2011 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 140 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 140 liegt ein Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle samt der dazugehörenden geschotterten Zuwegung als Erweiterung eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbbetriebes vor. Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet. Geplant ist die Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle mit den Maßen von ca. 30 m x 31 m. Der Bauherr betreibt mit seinem Sohn einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb und benötigt sowohl zur Lagerung der landwirtschaftlichen Maschinen des Betriebes wie auch zur Unterbringung der Heu- und Strohernte eine neue Räumlichkeit. Zur Zeit wird die Ernte in einer im Nachbarort angepachteten Scheune gelagert, die aber aufgrund starker Baufälligkeit in diesem Jahr nicht mehr zur Lagerung genutzt werden kann. Seite 2 von Ratsdrucksache 460-IX Da auf der Hofstelle im Ort kein Platz zur Neuerrichtung einer Halle ist und auch die enge Straßenführung in Kirspenich zur Ausübung dieser Nebenerwerbstätigkeit denkbar ungünstig ist, soll nun das neue Vorhaben außerhalb des Ortes Kirspenich errichtet werden. Hierdurch soll der zeitweise doch recht starke und unvermeidbare landwirtschaftliche Verkehr im Ort eingeschränkt werden. Nach und nach soll der Schwerpunkt des landwirtschaftlichen Nebenerwerbbetriebes in den Außenbereich verlegt werden. Das geplante Vorhaben soll hierzu ein Anfang sein. Die Erschließung des Grundstückes ist sichergestellt. Die wegemäßige Erschließung erfolgt über den angrenzenden Wirtschaftsweg. Der Anschluss an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz ist nicht erforderlich, da es sich um eine Lagerhalle ohne Tierhaltung handelt. Da aus planerischer Sicht gegen das Vorhaben keine Bedenken bestehen und die Erschließung gesichert ist, wurde seitens der Stadt Bad Münstereifel mit Datum vom 16.03.2011 das Einvernehmen gem. § 36 BauGB unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist gem. BauGB und BauONW genehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Verlagerung der landwirtschaftlichen Hofanlagen von den Ortskernen in die Außenbereiche werden die Ortskerne hinsichtlich des landwirtschaftlichen Verkehres entlastet. Zudem entfallen eventuell durch die landwirtschaftlichen Arbeiten ausgelöste Immisionen, die zu einer Verbesserung der Wohnqualität innerorts führen können.