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Beschlussvorlage (Maßnahmen in Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
105 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
22.05.15, 11:00
Aktualisiert
22.05.15, 11:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 237 /X.L. Datum: 13.05.2015 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 26.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 16.06.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Maßnahmen in Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen von Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zustimmend zur Kenntnis. Begründung: 1. Entschädigung für die Schaffung eines Fledermausbiotops im Tondorfer Wald im Rahmen des Neubaus der A 1 – Abschnitt Blankenheim – AS Lommerdorf. Im Jahre 2008 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW das Interesse bekundet in den Abteilungen 4A, 5D, 6B, 6E, 7A, 7B sowie 10A die Rahmenbedingungen für ein 28,25 ha großes Fledermausbiotop schaffen zu wollen. Seit dieser Bekundung findet auf o. g. Fläche keine Nutzung mehr statt. Die Gemeinde Nettersheim ist bei angemessener Entschädigung bereit, die Flächen zur Verfügung zu stellen. Im Februar d. J. hat in einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Gemeinde Nettersheim und der Betriebsleitung - vertreten durch das Forstamt Hocheifel - Zülpicher Börde – stattgefunden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat bekundet, dass er in diesem Jahr die abschließende naturschutzfachkundliche Beurteilung der Flächen und die Erstellung eines Entschädigungsgutachtens für die Nutzungseinstellung auf den Waldflächen durchführen will. Dies soll unabhäging davon erfolgen, wann die Autobahn weitergebaut wird. Bei einem weiteren Termin fand eine Vorabstimmung mit dem vom Landesbetrieb Straßenbau NRW beauftragten, Dr. Markus Diez vom Institut für Tierökologie und Naturbildung, statt. Es wurde vereinbart, dass bis Ende Mai ein Maßnahmenblatt vom Institut für Tierökologie und Naturbildung vorgelegt wird. Nach Prüfung dieses Gutachtens wird der Landesbetrieb Wald und Holz, vertreten durch das Regionalforstamt Hocheifel - Zülpicher Börde, ein Entschädigungsgutachten erstellen. Der Verwaltung liegt das bis Ende Mai zu erwartene, naturschutzfachliche Gutachten vom Institut für Tierökologie und Naturbildung Gondersheim noch nicht vor. 2. Beteiligung der Gemeinde Nettersheim am Projekt „Wildkatzensprung“ des BUND. Es ist beabsichtigt, dass der Forstbetrieb im Rahmen des Projektes „Wildkatzensprung“ Maßnahmen durchführt. Diese werden durch Gelder des BUND zu 100 % refinanziert. Es handelt sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, z. B. Belassen von Alt- und Totholz, Belassen von Reisighaufen, etc. Die Einzelmaßnahmen 3 sollen im laufenden Betrieb abgearbeitet werden. Der BUND hat signalisiert, dass bis zu 10.000 Euro für Maßnahmen oder Entschädigungen für Totholz zur Verfügung stehen. Als Basis der Entschädigung dient die Waldbewertungsrichtlinie NRW oder die Erhebung des tatsächlichen Aufwandes. Die Maßnahme ist auch zu sehen in Zusammenhang mit der Wildbrücke im Heinzenberg. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister