Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
87 kB
Datum
26.05.2015
Erstellt
27.05.15, 09:00
Aktualisiert
27.05.15, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 230 /X.L. Z.1
Datum: 26.05.2015
Erweiterung
TISCHVORLAGE
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
26.05.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von
der Baumschutzsatzung:
1.
Ein Ahorn, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
2.
Eine Blaufichte und eine Fichtenreihe, Antrag des Grundstückseigentümers
„Am Steinacker 1“, 53947 Nettersheim-Buir
Begründung:
Zu 1:
Auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau Flur 10 Parzellennummer 427 in der
Dahlienstraße wird derzeit ein Wohnhaus errichtet.
Entlang des Grundstückes befinden sich im öffentlichen Bankettbereich vier
Ahornbäume, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen.
Die beiden mittleren Bäume haben nur einen sehr geringen Abstand zueinander,
so dass dort die Zufahrt zum Grundstück derzeit nicht wie geplant hergestellt
werden kann.
Aus diesem Grund sollte für den linken Ahorn eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Der private Bauherr ist bereit, den Ahorn auf eigene Kosten zu entfernen und als
Ersatz im öffentlichen Bankettbereich rund 3 m versetzt nach links einen neuen
Ahorn zu pflanzen.
Zu 2:
Auf dem Grundstück „Am Steinacker 1“ in Buir befindet sich in der Nähe des
Wohnhauses eine Blaufichte, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
Der Baum hat zwischenzeitlich derartige Ausmaße erreicht, dass bei Windbruch
das Wohnhaus in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.
Weiterhin befindet sich im hinteren Bereich des Grundstückes eine Fichtenreihe
bestehend aus rund 50 Bäumen. Etwa ein Drittel fällt unter den Schutzbereich
der Baumschutzsatzung.
Bei dem Baumbestand handelt es sich um eine ehemalige Fichtenhecke. Hierdurch haben die Bäume nur sehr geringe Abstände zueinander, so dass sie sich
in ihrer Entwicklungen gegenseitig beinträchtigen. Darüber hinaus wird das
Grundstück durch den besagten Fichtenbestand stark verschattet. Durch die Entnahme der Fichten könnte zudem der sich dort befindliche ortstypische Bewuchs
gefördert werden.
3
Aufgrund des Vorgenannten ist für die Blaufichte sowie für die Fichtenreihe eine
Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Zur Ergänzung des ortstypischen Bewuchses ist als Ersatz die Pflanzung von zwei
Obstbäumen zu fordern.
gez. Pracht
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Bürgermeister