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Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
87 kB
Datum
26.05.2015
Erstellt
27.05.15, 09:00
Aktualisiert
27.05.15, 09:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 230 /X.L. Z.1 Datum: 26.05.2015 Erweiterung TISCHVORLAGE An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 26.05.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Ein Ahorn, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 2. Eine Blaufichte und eine Fichtenreihe, Antrag des Grundstückseigentümers „Am Steinacker 1“, 53947 Nettersheim-Buir Begründung: Zu 1: Auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau Flur 10 Parzellennummer 427 in der Dahlienstraße wird derzeit ein Wohnhaus errichtet. Entlang des Grundstückes befinden sich im öffentlichen Bankettbereich vier Ahornbäume, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Die beiden mittleren Bäume haben nur einen sehr geringen Abstand zueinander, so dass dort die Zufahrt zum Grundstück derzeit nicht wie geplant hergestellt werden kann. Aus diesem Grund sollte für den linken Ahorn eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Der private Bauherr ist bereit, den Ahorn auf eigene Kosten zu entfernen und als Ersatz im öffentlichen Bankettbereich rund 3 m versetzt nach links einen neuen Ahorn zu pflanzen. Zu 2: Auf dem Grundstück „Am Steinacker 1“ in Buir befindet sich in der Nähe des Wohnhauses eine Blaufichte, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Der Baum hat zwischenzeitlich derartige Ausmaße erreicht, dass bei Windbruch das Wohnhaus in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Weiterhin befindet sich im hinteren Bereich des Grundstückes eine Fichtenreihe bestehend aus rund 50 Bäumen. Etwa ein Drittel fällt unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung. Bei dem Baumbestand handelt es sich um eine ehemalige Fichtenhecke. Hierdurch haben die Bäume nur sehr geringe Abstände zueinander, so dass sie sich in ihrer Entwicklungen gegenseitig beinträchtigen. Darüber hinaus wird das Grundstück durch den besagten Fichtenbestand stark verschattet. Durch die Entnahme der Fichten könnte zudem der sich dort befindliche ortstypische Bewuchs gefördert werden. 3 Aufgrund des Vorgenannten ist für die Blaufichte sowie für die Fichtenreihe eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Zur Ergänzung des ortstypischen Bewuchses ist als Ersatz die Pflanzung von zwei Obstbäumen zu fordern. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister