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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Gemarkung Zingsheim, Flur 16 Nr. 150)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
117 kB
Datum
02.06.2015
Erstellt
29.05.15, 13:01
Aktualisiert
29.05.15, 13:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Zingsheim, Flur 16 Nr. 150) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Zingsheim, Flur 16 Nr. 150) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Zingsheim, Flur 16 Nr. 150) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Zingsheim, Flur 16 Nr. 150)

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Inhalt der Datei

Erweiterung ============ GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 261 /X.L. Datum: 27.05.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 02.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Gemarkung Zingsheim, Flur 16 Nr. 150 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zum Bauvorhaben auf Errichtung von zwei Wohngebäuden auf einer Teilfläche des außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 16 Nr. 150 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen, sofern die Antragsteller dem Abschluss eines Erschließungsvertrages für die wege- und versorgungsmäßige Erschließung zustimmen und eine Eingrünung der Gebäude zum Außenbereich hin in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde erfolgt. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass für die rückwärtige Grundstücksfläche (Weidefläche) eine wegemäßige Anbindung von dem Wirtschaftsweg Gemarkung Zingsheim, Flur 16 Nr. 116 aufrecht erhalten wird. Begründung: Seit dem Jahre 1997 begehren die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 16 Nr. 150 die Bebauung ihres Grundstückes mit mehreren Wohngebäuden. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan zwar als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen, von der Ortslagenabrundungssatzung wird es jedoch nicht mehr erfasst. Es befindet sich am westlichen Ortsrand von Zingsheim und verläuft parallel zur Pfalzstraße. Wege- und versorgungsmäßig ist es nicht erschlossen. Der Kanalsammler Zingsheim – Nettersheim verläuft in unmittelbarer Nähe dieses Grundstückes, so dass ein Kanalanschluss hieran grundsätzlich denkbar ist. Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 09.12.1997 den Beschluss gefasst, einen Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag zur Gesamterschließung zu erlassen. Gleichzeitig sollten die angrenzenden Grundstückseigentümer befragt werden, inwieweit sie an der Erschließung ihr ihres Grundstückes interessiert sind. Dies war nicht der Fall, so dass die Antragsteller ihr Vorhaben zunächst zurück gestellt haben. Spätere Bemühungen der Antragsteller, mit einem angrenzenden Grundstückseigentümer eine gemeinsame Erschließung vorzunehmen, haben aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den beiden Grundstückseigentümern nicht zum Erfolg geführt. 3 Zwischenzeitlich wurde im Jahre 2000 der Bebauungsplan L 6 (Altes Pastorat) erlassen, so dass zunächst vorrangig voll erschlossene Baugrundstücke sowie Baulücken innerhalb der Ortslage zur Bebauung gelangen sollten. Darüber hinaus befinden sich innerhalb der Ortslage eine Reihe von Freiflächen, die zur inneren Erschließung und Bebauung geeignet sind, wie z. B. zwischen Petrusstraße und Formegey sowie Pfalzstraße und Krausstraße. Aufgrund einer erneuten Bauvoranfrage im Jahre 2008 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 26.08.2008 beschlossen, „zur Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhauses auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim gelegenen Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 16 Nr. 150 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nicht zu erteilen.“ Aufgrund dessen hat der Kreis Euskirchen die Bauvoranfrage negativ beschieden. Im Jahre 2012 haben sich die Antragsteller unmittelbar an die Bezirksregierung Köln gewandt und eine Eingabe zur Erreichung einer Bebauungsmöglichkeit auf ihrem Grundstück vorgenommen. Auch die Bezirksregierung ist dem Begehren der Antragsteller nicht gefolgt. Nunmehr wird erneut eine Bauvoranfrage auf Errichtung von zwei Wohngebäuden vorgelegt. Das Grundstück hat keine direkte Anbindung an die Pfalzstraße, sondern ist über einen Wirtschaftsweg (ausgehend von der Pfalzstraße) erreichbar. Damit verliert es seinen Anschluss an die zusammenhängende Bebauung in der Pfalzstraße, so dass damit zunächst ein Einzel-Wohnbauvorhaben im Außenbereich entstehen wird. Aus städtebaulichen Gründen sollte die Bauvoranfrage unter den nachfolgenden Aspekten nochmals neu betrachtet werden: a) Teilstrecken der Pfalzstraße werden am westlichen Ortsrand von Zingsheim vom Bebauungsplan L 2 erfasst. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass sich 4 die künftige Bebauung von der Pfalzstraße ausgehend in Richtung Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 16 Nr. 150 entwickeln könnte, vorbehaltlich einer landesplanerischen Zustimmung. b) Im Hinblick darauf, dass bereits viele Grundstücke im Bebauungsplangebiet L 6 einer Wohnbebauung zugeführt wurden, sollte sich die Gemeinde nicht gänzlich dieser Bebauungsoption am westlichen Ortsrand von Zingsheim verschließen. c) Die wege- und versorgungsmäßige Erschließung der beantragten Wohngebäude und die damit verbundenen Kosten kann durch Abschluss eines Erschließungsvertrages auf die Bauherren übertragen werden. Aus den zuvor genannten Gründen wird empfohlen, zum Bauvorhaben auf Errichtung von zwei Wohngebäuden auf einer Teilfläche des außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 16 Nr. 150 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen, sofern die Antragsteller dem Abschluss eines Erschließungsvertrag für die wege- und versorgungsmäßige Erschließung zustimmen und eine Eingrünung der Gebäude zum Außenbereich hin in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde erfolgt. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass für die rückwärtige Grundstücksfläche (Weidefläche) eine wegemäßige Anbindung von dem Wirtschaftsweg Gemarkung Zingsheim, Flur 16 Nr. 116 aufrecht erhalten wird. In der beigefügten Liegenschaftskarte ist das betroffene Grundstück umrandet dargestellt und die vorgesehene Bebauung skizziert eingetragen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister