Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
98 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
21.11.14, 13:00
Aktualisiert
21.11.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 136 /X.L.
Datum: 17.11.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
25.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Immobilienmanagement
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, zur Sicherung der Haushaltswirtschaft - wie im
Rahmen der Sitzung der Haushaltskommission am 21.10.2014 besprochen – weiteres Grundvermögen und Immobilien zu veräußern.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Vorbereitungen zu
treffen und die Verkaufsverhandlungen zu führen, damit der Gemeinderat auf
dieser Grundlage dann die notwendigen Einzelbeschlüsse fassen kann.
Begründung:
Zur Verbesserung der Ertragssituation und der Liquiditätslage der Gemeinde
Nettersheim wurde im Rahmen der Haushaltskommission besprochen, weiteres
Grundvermögen und Immobilien zu veräußern.
Hierfür wurden bereits personelle und organisatorische Grundlagen geschaffen.
Die Vermarktung soll zudem über die zur Verfügung stehenden Medien erfolgen,
insbesondere ist vorgesehen, die Nutzung der Internet-Portale auszubauen.
Mit der Haushaltskommission wurde folgender Veräußerungskatalog besprochen:
Veräußerung von Splittergrundstücken im Bereich Forst- und Landwirtschaft
Veräußerung von Baugrundstücken im Bereich der kürzlich neu erworbenen Grundstücksflächen in Zingsheim (gegenüber Einfahrt Gewerbegebiet)
Veräußerung von Grundstücken im Bereich Rosenthalstraße, Nettersheim
Veräußerung von Grundstücken „Auf Bennfeld“, Nettersheim
Veräußerung von Grundstücken im Gewerbegebiet Zingsheim
Veräußerung
Gebäudeimmobilien
Steinfelder
Straße/Bahnhofstraße,
Nettersheim
Weitere Vermarktung von Baugrundstücken im G 14, Nettersheim
Veräußerung Baugrundstücke „Sittard“, Marmagen (siehe u.a. Vorlage
122)
Veräußerung Baugrundstück „Zum Mertesberg“, Marmagen
Veräußerung Baugrundstück „Rohrer Straße“, Tondorf (siehe Vorlage 127)
Veräußerung Baugrundstück „Alte Burg“, Nettersheim
Veräußerung Baugrundstück F5 Steinfelder Weg, Marmagen
Sofern sich weiteres Veräußerungspotenzial ergibt, welches über den dargestellten Veräußerungskatalog hinausgeht, sollte auch hierüber im Einzelfall entschieden werden.
Die derzeitige Beschlusslage des Gemeinderates gibt vor, dass kein Wald verkauft werden soll. Bei den oben genannten Splittergrundstücken im Bereich Forst
handelt es sich um Grundstücke in einer Größe von 0,5 ha bis 1,5 ha, die keinen
flächigen Zusammenhang zu arrondierten Wäldern der Gemeinde Nettersheim
haben, und somit aus forstwirtschaftlicher Sicht nur sehr eingeschränkt bzw. mit
hohem Aufwand bearbeitet werden können.
3
Die Veräußerung des Grundvermögens und der Immobilien soll ab sofort forciert
werden, damit die zu erwartenden Erlöse bereits dem Haushalt 2015 zugutekommen.
Nach überschlägiger Berechnung werden Erlöse in Höhe von 1,7 Mio. Euro angestrebt. Der „Buchgewinn“ im Rahmen der Ergebnisrechnung wird mit 240.000,00
Euro angenommen. Der Buchgewinn kann dadurch erzielt werden, dass Grundvermögen/Immobilien zu einem höheren Wert verkauft werden, als in der Bilanz
festgeschrieben.
Aufgrund des Vorgenannten ist der Bürgermeister zu ermächtigen, die notwendigen Vorbereitungen für den Verkauf des Grundvermögens bzw. der Immobilien
zu treffen und die Verkaufsverhandlungen zu führen, damit der Gemeinderat auf
dieser Grundlage dann die erforderlichen Einzelbeschlüsse fassen kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister