Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Immobilienmanagement)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
98 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
21.11.14, 13:00
Aktualisiert
21.11.14, 13:00
Beschlussvorlage (Immobilienmanagement) Beschlussvorlage (Immobilienmanagement) Beschlussvorlage (Immobilienmanagement)

öffnen download melden Dateigröße: 98 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 136 /X.L. Datum: 17.11.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 25.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Immobilienmanagement Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, zur Sicherung der Haushaltswirtschaft - wie im Rahmen der Sitzung der Haushaltskommission am 21.10.2014 besprochen – weiteres Grundvermögen und Immobilien zu veräußern. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Vorbereitungen zu treffen und die Verkaufsverhandlungen zu führen, damit der Gemeinderat auf dieser Grundlage dann die notwendigen Einzelbeschlüsse fassen kann. Begründung: Zur Verbesserung der Ertragssituation und der Liquiditätslage der Gemeinde Nettersheim wurde im Rahmen der Haushaltskommission besprochen, weiteres Grundvermögen und Immobilien zu veräußern. Hierfür wurden bereits personelle und organisatorische Grundlagen geschaffen. Die Vermarktung soll zudem über die zur Verfügung stehenden Medien erfolgen, insbesondere ist vorgesehen, die Nutzung der Internet-Portale auszubauen. Mit der Haushaltskommission wurde folgender Veräußerungskatalog besprochen: Veräußerung von Splittergrundstücken im Bereich Forst- und Landwirtschaft Veräußerung von Baugrundstücken im Bereich der kürzlich neu erworbenen Grundstücksflächen in Zingsheim (gegenüber Einfahrt Gewerbegebiet) Veräußerung von Grundstücken im Bereich Rosenthalstraße, Nettersheim Veräußerung von Grundstücken „Auf Bennfeld“, Nettersheim Veräußerung von Grundstücken im Gewerbegebiet Zingsheim Veräußerung Gebäudeimmobilien Steinfelder Straße/Bahnhofstraße, Nettersheim Weitere Vermarktung von Baugrundstücken im G 14, Nettersheim Veräußerung Baugrundstücke „Sittard“, Marmagen (siehe u.a. Vorlage 122) Veräußerung Baugrundstück „Zum Mertesberg“, Marmagen Veräußerung Baugrundstück „Rohrer Straße“, Tondorf (siehe Vorlage 127) Veräußerung Baugrundstück „Alte Burg“, Nettersheim Veräußerung Baugrundstück F5 Steinfelder Weg, Marmagen Sofern sich weiteres Veräußerungspotenzial ergibt, welches über den dargestellten Veräußerungskatalog hinausgeht, sollte auch hierüber im Einzelfall entschieden werden. Die derzeitige Beschlusslage des Gemeinderates gibt vor, dass kein Wald verkauft werden soll. Bei den oben genannten Splittergrundstücken im Bereich Forst handelt es sich um Grundstücke in einer Größe von 0,5 ha bis 1,5 ha, die keinen flächigen Zusammenhang zu arrondierten Wäldern der Gemeinde Nettersheim haben, und somit aus forstwirtschaftlicher Sicht nur sehr eingeschränkt bzw. mit hohem Aufwand bearbeitet werden können. 3 Die Veräußerung des Grundvermögens und der Immobilien soll ab sofort forciert werden, damit die zu erwartenden Erlöse bereits dem Haushalt 2015 zugutekommen. Nach überschlägiger Berechnung werden Erlöse in Höhe von 1,7 Mio. Euro angestrebt. Der „Buchgewinn“ im Rahmen der Ergebnisrechnung wird mit 240.000,00 Euro angenommen. Der Buchgewinn kann dadurch erzielt werden, dass Grundvermögen/Immobilien zu einem höheren Wert verkauft werden, als in der Bilanz festgeschrieben. Aufgrund des Vorgenannten ist der Bürgermeister zu ermächtigen, die notwendigen Vorbereitungen für den Verkauf des Grundvermögens bzw. der Immobilien zu treffen und die Verkaufsverhandlungen zu führen, damit der Gemeinderat auf dieser Grundlage dann die erforderlichen Einzelbeschlüsse fassen kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister