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Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" vom 21.03.2011 "Antrag Windenergie und Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung" hier: Windenergie)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
24.03.11, 18:03
Aktualisiert
24.03.11, 18:03
Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" vom 21.03.2011 "Antrag Windenergie und Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung"
hier: Windenergie) Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" vom 21.03.2011 "Antrag Windenergie und Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung"
hier: Windenergie)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.03.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 475-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 29.03.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" vom 21.03.2011 "Antrag Windenergie und Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung" hier: Windenergie __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 475-IX 1. Sachverhalt: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist zur Kenntnisnahme beigefügt. Demnach soll die Verwaltung beauftragt werden, schnellstmöglich im Stadtgebiet Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Es wird darauf verwiesen, dass die Landesregierung Konzentrationsflächen in Waldgebieten ermöglichen will. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.03.2011 wurde über die eingebrachten Vorschläge der Bürger zum Haushalt 2011 beraten. Unter Punkt 24 der RD 378 Z 2 wurde angeregt, dass hinsichtlich der Erschließung von Einnahmen mehr Anstrengungen zu unternehmen sind (z.B. Ansiedlung von Windkraftanlagen) Der Haupt- und Finanzausschuss hat hierzu einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss mit einem Prüfauftrag an die Verwaltung bezogen auf städt. Waldflächen gefasst: Der vorliegende Fraktionsantrag geht über diesen Beschluss hinaus. Die Landesregierung hat einen neuen Entwurf zum Windenergieerlass erarbeitet, zu dem die Behörden beteiligt wurden. Die Stellungnahme der Stadt ist der RD 444 zu entnehmen. Nach dem vorliegende Entwurf ist bei Waldbereichen eine Einzelfallprüfung erforderlich. Eine Ausweisung kommt hier in Betracht, wenn eine Windenergienutzung außerhalb des Waldes nicht realisierbar ist. Eine Nutzung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn es sich um besonders wertvolle Waldgebiete handelt. Dabei ist die Geeignetheit einer konkreten Fläche anhand des Leitfadens „Windengergie im Wald „ zu prüfen. Die Inhalte dieses Leitfadens sind derzeit noch nicht bekannt. Bevor weitere Untersuchungen eingeleitet werden, ist die Windenergieerlasses sowie des Leitfadens „Windenergie im Wald“ verbindliche Regelungen getroffen sind, wird die Verwaltung eine Stadtentwicklungsausschuss in Fortführung der bereits geführten insbesondere zu Waldflächen, vorbereiten. konkrete Fassung des abzuwarten. Sobald hier Beratung im zuständigen Diskussionen auch und 2. Rechtliche Würdigung ./. 3. Finanzielle Auswirkungen Ist in der Regel mit größeren Gewerbesteuereinnahmen verbunden. 4.. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Sobald verbindliche Regelungen bzgl. Windenergierlass und Leitfaden „Windenergie im Wald“ vorliegen, wird die Verwaltung eine Beratung im zuständigen Stadtentwicklungsausschuss in Fortführung der bereits geführten Diskussionen auch und insbesondere zu Waldflächen, vorbereiten.