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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2015)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
106 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 11:01
Aktualisiert
28.11.14, 11:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 95 /X.L. Datum: 26.11.2014 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 02.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2015 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Gebührenbedarfsberechnung 2015 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2015 fest und beschließt auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,29 €/cbm (netto) um 16 Cent auf 1,45 €/cbm (netto) anzuheben. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zu belassen und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 maximale Durchflussmenge 5 12 20 30 50 – 80 cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 6,85 16,44 27,40 41,10 68,50 € € € € € Begründung: Bereits mit den Vorlagen 22 und 24 der vorangegangenen Sitzungsphase wurde dargelegt, dass sich in Anbetracht der Wirtschaftsführung 2014 und der angenommenen Wasserverbrauchsmenge im Wirtschaftsjahr 2014 eine Gebührenunterdeckung von 14 Cent pro cbm Frischwasserbezug ergeben wird, wobei sich die Grundgebühr weiterhin als auskömmlich zeigte. Die aktuelle Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs 2015 bekräftigt diese Aussage und ergibt anhand der aktuell fortgeschriebenen Planwerte und einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 249.000 cbm einen Gebührenbedarf bei der Verbrauchsgebühr von 1,45 €/cbm Frischwasserbezug. In Folgejahren wird sich die Situation bei gleichbleibender Kostenstruktur aufgrund wegfallender passivierter Ertragszuschüsse zusätzlich erheblich erschweren, so dass je nach Verbrauchsentwicklung weitere Gebührenanpassungen erforderlich werden könnten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister