Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
106 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 11:01
Aktualisiert
28.11.14, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 95 /X.L.
Datum: 26.11.2014
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
02.12.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das
Wirtschaftsjahr 2015
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja Gebührenbedarfsberechnung 2015
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2015 fest und beschließt auf dieser
Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,29 €/cbm (netto) um 16 Cent auf
1,45 €/cbm (netto) anzuheben.
Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zu belassen und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
maximale
Durchflussmenge
5
12
20
30
50 – 80
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
Grundgebühr pro Monat
netto
6,85
16,44
27,40
41,10
68,50
€
€
€
€
€
Begründung:
Bereits mit den Vorlagen 22 und 24 der vorangegangenen Sitzungsphase wurde
dargelegt, dass sich in Anbetracht der Wirtschaftsführung 2014 und der angenommenen Wasserverbrauchsmenge im Wirtschaftsjahr 2014 eine Gebührenunterdeckung von 14 Cent pro cbm Frischwasserbezug ergeben wird, wobei sich die
Grundgebühr weiterhin als auskömmlich zeigte.
Die aktuelle Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs
2015 bekräftigt diese Aussage und ergibt anhand der aktuell fortgeschriebenen
Planwerte und einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 249.000
cbm einen Gebührenbedarf bei der Verbrauchsgebühr von 1,45 €/cbm Frischwasserbezug.
In Folgejahren wird sich die Situation bei gleichbleibender Kostenstruktur aufgrund wegfallender passivierter Ertragszuschüsse zusätzlich erheblich erschweren, so dass je nach Verbrauchsentwicklung weitere Gebührenanpassungen erforderlich werden könnten.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister