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Beschlussvorlage (Gewerbegebiete Lechenich/WirtschaftsPark - Versorgung mit VDSL)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Beschlussvorlage (Gewerbegebiete Lechenich/WirtschaftsPark - Versorgung mit VDSL) Beschlussvorlage (Gewerbegebiete Lechenich/WirtschaftsPark - Versorgung mit VDSL)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 337/2012 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 27.08.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 19.09.2012 03.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Gewerbegebiete Lechenich/WirtschaftsPark - Versorgung mit VDSL Finanzielle Auswirkungen: Mittel werden im Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die Versorgung der Gewerbegebiete in Lechenich (Bereiche der Bebauungspläne 6c und 125) sowie des Wirtschaftsparks (Bereiche der Bebauungspläne 140 und 141) mit einem leistungsstarken VDSL-Breitbandanschluss werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft für das Jahr 2013 Mittel in Höhe von insgesamt € 50.000,-- bereitgestellt. Mit der für den Ausbau der Gewerbegebiete und des WirtschaftsParks mit einer Breitbandversorgung auf VDSL-Standard notwendigen technik- und anbieterneutralen Ausschreibung wird jetzt begonnen. Der eigentlichen Ausschreibung vorgeschaltet wird das zwingend erforderliche Verfahren zum Nachweis des Marktversagens und zur Bedarfserkundung bei den ansässigen Firmen. Begründung: In den letzten Wochen und Monaten ist der Nachfragedruck seitens der ortsansässigen Firmen und Unternehmen aus den oben genannten Bereichen nicht nur deutlich größer sondern auch akuter geworden. Im Rahmen des Gewerbegebietsgesprächs für die Gewerbegebiete in Lechenich am 26. April des Jahres in den Räumlichkeiten des Autohauses Schönauen ist der Bedarf an einer deutlich besseren Versorgung durch die anwesende Unternehmerschaft deutlich formuliert worden. Eine im Anschluss daran durch die Wirtschaftsförderung durchgeführte schriftliche Firmenbefragung in den besagten Lechenicher Gewerbegebieten hat ebenfalls erhebliche Bedarfe zu Tage gebracht. Im Zuge der Bestandspflege hat auch die Firma INTEC Bielenberg jüngst eine deutlich gesteigerte Versorgung eingefordert. Aufgrund der positiven Entwicklung am hiesigen Standort sowie die für Ende des laufenden Jahres bzw. für Anfang des kommenden Jahres vorgesehene zweite Standorterweiterung reicht die vorhandene Breitbandkapazität nicht mehr aus. So kann das geplante und, laut Aussage der Firmenleitung, dringend benötigte F & E-Zentrum mit 15 bis 20 neuen Ingenieurarbeitsplätzen im WirtschaftsPark aktuell nicht realisiert werden. Im weiteren Verlauf haben erste Gespräche mit der Deutschen Telekom AG (DTAG) ergeben, dass der technische Aufwand für die Versorgung der Lechenicher Gewerbegebiete überschaubar ist. Neben wenigen Tiefbauarbeiten, müssen insgesamt drei Multifunktionskästen auf den notwenigen VDSL-Standard umgerüstet werden. Vor dem Hintergrund der zu realisierenden Anschlüsse ergibt sich laut DTAG eine Deckungslücke in Höhe von € 50.000,--. Leider kann der Ausbau der Gewerbegebiete bzw. die dort anstehende Maßnahme aktuell – wie zuvor in den fünf unterversorgten Ortsteilen im Stadtgebiet - über Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen nicht abgedeckt werden. Das GAK-Programm bezieht sich nur auf Gebiete mit einer Unterversorgung kleiner gleich 2 MBit/Sec. Download. In den besagten Gewerbegebieten stehen in Teilen jedoch bis zu 6 MBit/Sec. Download zur Verfügung. Für eine Förderung nach RWP kommt Erftstadt auch nicht in Betracht, da unsere Stadt aufgrund ihrer Nähe zur Millionenstadt Köln nicht in der passenden Gebietsförderkulisse liegt. Eine mögliche Förderung zur Verlegung einer passiven Infrastruktur (Leerrohe) ist ebenso nicht umsetzbar, da ein entsprechendes Netz bereits vorhanden ist. Vor dem Hintergrund des Beihilferechts ist der Ausbau der Breitbandversorgung in den Lechenicher Gewerbegebieten über Mittel des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft jedoch zu bewältigen. Hierzu muss der übliche und bereits bekannte Verfahrensweg beschritten werden: Nachweis des Marktversagens, Bedarfserkundung bei den ansässigen Firmen sowie eine (mindestens) vierwöchentliche öffentliche Ausschreibung über das Portal IKT.NRW und die städtische Homepage. Es ist abzusehen, dass der Bedarf seitens der Firmen auch weiterhin immer größer wird. Dies gilt insbesondere bei Neuansiedelungen. Um für diese Entwicklung gewappnet zu sein und die Zukunftsfähigkeit unseres WirtschaftsParks auch für die nächsten Jahre abzusichern, sollten die Mittel zur Verfügung gestellt und die Ausschreibung in Angriff genommen werden, damit mit der Umsetzung der Maßnahme zeitnah begonnen werden kann. Der Ausbau der Breitbandversorgung ist zwingend, um die Grundstücke im Wirtschaftspark erfolgreich vermarkten zu können. Die noch im Eigentum der Stadt stehenden Flächen haben einen Wert von über 11.000.000,- €. (Dr. Rips) -2-