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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
107 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
05.03.15, 11:01
Aktualisiert
05.03.15, 11:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40)

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Inhalt der Datei

Erweiterung ============ GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 209 /X.L. Datum: 04.03.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 10.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, eine Entscheidung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauvorhaben „Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweiterung durch seitlichen Anbau“ auf dem außerhalb der Ortslagenabgrundungssatzung von Holzmülheim befindlichen Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40, dann vorzunehmen, wenn a) seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen eine Stellungnahme bezüglich der sich entwickelnden Geruchsimmissionen gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung vorliegt, b) die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen die Festsetzungen zur Eingrünung des Bauvorhabens sowie c) der Kreis Euskirchen seine Stellungnahme zur Privilegierung des Bauvorhabens vorgelegt hat. Begründung: Mit Datum vom 03.03. wurde der Gemeinde ein Bauantrag auf Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweiterung durch seitlichen Anbau auf dem Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40 vorgelegt. Das Grundstück ist mit Wohngebäude, landwirtschaftlichen Gebäuden, einem Schlachthaus mit Metzgerei, Garagen und Nebengebäuden bebaut (Trierer Straße 13). Der Betrieb hat sich seit vielen Jahren positiv entwickelt, so dass nunmehr eine weitere Expansion vorgesehen ist. Ausgehend von der Trierer Straße verläuft das Grundstück in nördlicher Richtung bis an den dort angrenzenden Wirtschaftsweg. In einer Tiefe von 50 m, ausgehend von der Trierer Straße befindet sich das Grundstück innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Holzmülheim und ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche (M) ausgewiesen. Nördlich dieser Abgrenzung und damit ist das beantragte Bauvorhaben betroffen, befindet sich das Grundstück im Außen- 3 bereich. Darüber hinaus wurde im Jahre 1998 der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim für einen Teilbereich nördl. der Trierer Straße von „Fläche für die Landwirtschaft“ in Wohnbaufläche (W) umgewandelt. Die Umgebung des Grundstückes Nr. 40 ist zwischenzeitlich weitestgehend durch Wohnbebauung geprägt. Des Weiteren ist durch die im Jahre 1998 erfolgte Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen zu Wohnbauflächen in diesem Teilbereich die Möglichkeit einer künftigen wohnbaulichen Entwicklung nördlich der Trierer Straße geschaffen worden, die aufgrund der bereits dichten Bebauung innerhalb der Ortslage und der kaum noch vorhandenen Baulücken im Ort einen wertvollen Entwicklungsbereich darstellt. Es ist daher abzuwägen, inwieweit ein Mastviehstall diese wohnbauliche Entwicklung nicht nachhaltig stören, wenn nicht sogar künftig verhindern wird. Seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen sollte daher eine Prüfung und Stellungnahme der vom Mastviehstall ausgehenden Geruchsimmissionen gefordert werden. Derzeit ein der Mastviehbestand mit 4 – 6 St. Vieh angegeben, der auf max. 20 St. Vieh aufgestockt werden soll. Hier ist seitens des Kreises Euskirchen zu prüfen, inwieweit die Privilegierung des Bauvorhabens gegeben ist. Diese Frage ist bei einem Bauvorhaben im Außenbereich von entscheidender Bedeutung. Des Weiteren sind seitens der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen bezüglich der Eingrünung des Bauvorhabens noch die entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen vorzugeben. Es wird vorgeschlagen, über die Bauangelegenheit erneut zu beraten, wenn die noch fehlenden Stellungnahmen des Kreises Euskirchen wie zuvor beschrieben vorliegen. Als Anlage beigefügt sind ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemein- 4 de Nettersheim sowie eine Kopie der Ortlagenabrundungssatzung von Holzmülheim, jeweils mit Kennzeichnung des Grundstückes Nr. 40 sowie ein Lageplan mit Darstellung der baulichen Situation. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister