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Beschlussvorlage (Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
12.05.11, 18:03
Aktualisiert
17.05.11, 18:02
Beschlussvorlage (Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel
- Entwurf -) Beschlussvorlage (Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.05.2011 - Der Bürgermeister Az: 10.34 Nr. der Ratsdrucksache: 260-IX/Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 17.05.2011 Rat 24.05.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 260-IX/Z-3 1. Sachverhalt: Als Ergebnis der Beratungen im Bau- und Feuerwehrausschuss am 11.05.2011 wurden folgende Änderungen des vorliegenden Beschlussvorschlages empfohlen: Ziffer 1.2 „Schließung des Friedhofes Rupperath - alt - wird ersatzlos gestrichen. Ziffer 4 „Überplanung und Neugestaltung von Friedhofsteilflächen“ wird wie folgt neu gefasst: Der Vorschlag zur Schaffung von attraktiv angelegten pflegefreien Urnengrabanlagen auf den Friedhöfen Bad Münstereifel und Mutscheid ist aufzugreifen und dem Bau- und Feuerwehrausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Auf dieser Grundlage wird der bisherige Beschlussvorschlag geändert. 2. Rechtliche Würdigung Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde geändert. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Möglichkeiten des bisherigen Beschlussvorschlages werden durch die vorgeschlagene Streichung von Ziffer 1.2 nicht mehr vollständig ausgeschöpft. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Das mit der Ursprungsvorlage zugesandte Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel wird zur Kenntnis genommen und die Umsetzung folgender Maßnahmen beschlossen: 1. Schließung von Friedhöfen und Friedhofsteilen 1.1 Schließung des Friedhofes Effelsberg - neu Der Friedhof Effelsberg – neu – (Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück 365) wird entsprechend § 3 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010 mit Ablauf des 31.12.2011 für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung). 1.2 Teilschließung von Grabfeldern auf dem Friedhof Mutscheid Entsprechend § 3 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010 werden auf dem Friedhof Bad Münstereifel - Mutscheid - (Gemarkung Mutscheid, Flur 20, Seite 3 von Ratsdrucksache 260-IX/Z-3 Flurstück 199) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen der Grabfelder 8 bis 10 sowie 15 und 16 mit sofortiger Wirkung für Bestattungen gesperrt. Aufgrund der beabsichtigten Schließung kann die Verlängerung bzw. der Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte in den Grabfeldern 8 bis 10 sowie 15 und 16 abgelehnt werden (§ 14 Abs. 3 Satz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung). 1.3 Schließung von Grabfeldern bzw. Teilen von Grabfeldern auf dem Friedhof Bad Münstereifel (Kernstadt) Entsprechend § 3 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010 werden auf dem Friedhof Bad Münstereifel (Gemarkung Münstereifel, Flur 2, Flurstück 487) a) vom Grabfeld 20 die Grabstellen 84 bis 91 und das gesamte Grabfeld 21 mit Ablauf des 31.12.2011 für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung), b) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen des Grabfeldes 17 mit Ausnahme der Grabstellen 1 bis 9, 10 A bis 21 A und 35 A bis 58 A mit sofortiger Wirkung für Bestattungen gesperrt, c) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen der Grabfelder 18 bis 20 mit sofortiger Wirkung für Bestattungen gesperrt. Aufgrund der beabsichtigten Schließung kann die Verlängerung bzw. der Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte im Grabfeld 17 mit Ausnahme der Grabstellen 1 bis 9, 10 A bis 21 A und 35 A bis 58 A, und in den Grabfeldern 18 bis 20 abgelehnt werden (§ 14 Abs. 3 Satz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung). 2. Aufgabe und Verwertung von nicht Friedhofsneuanlagen und -erweiterungen mehr benötigten Vorratsflächen für Die für Bestattungszwecke erworbenen Vorratflächen Iversheim (Flurstück 117 in Flur 7 der Gemarkung Iversheim) und Kalkar (Flurstück 85 in Flur 1 der Gemarkung Kalkar) werden aus der derzeit bestehenden Zweckbindung herausgelöst und einer anderweitigen Verwendung (ggf. durch Verkauf) zugeführt. 3. Aufgabe des Projektes zur Aufstockung der Urnenmauer auf dem Friedhof Bad Münstereifel Wegen der enormen Überkapazitäten an Grabstellen - insbesondere auf dem Friedhof Bad Münstereifel - wird von der Schaffung weiterer Bestattungskapazitäten in Urnenwänden abgesehen. 4. Überplanung und Neugestaltung von Friedhofsteilflächen Der Vorschlag zur Schaffung von attraktiv angelegten pflegefreien Urnengrabanlagen auf den Friedhöfen Bad Münstereifel und Mutscheid ist aufzugreifen und dem Bau- und Feuerwehrausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.