Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
12.05.11, 18:03
Aktualisiert
17.05.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.05.2011
- Der Bürgermeister Az: 10.34
Nr. der Ratsdrucksache: 260-IX/Z-3
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
17.05.2011
Rat
24.05.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel
- Entwurf __________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 260-IX/Z-3
1. Sachverhalt:
Als Ergebnis der Beratungen im Bau- und Feuerwehrausschuss am 11.05.2011 wurden folgende
Änderungen des vorliegenden Beschlussvorschlages empfohlen:
Ziffer 1.2 „Schließung des Friedhofes Rupperath - alt - wird ersatzlos gestrichen.
Ziffer 4 „Überplanung und Neugestaltung von Friedhofsteilflächen“ wird wie folgt neu
gefasst:
Der Vorschlag zur Schaffung von attraktiv angelegten pflegefreien Urnengrabanlagen auf
den Friedhöfen Bad Münstereifel und Mutscheid ist aufzugreifen und dem Bau- und
Feuerwehrausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Auf dieser Grundlage wird der bisherige Beschlussvorschlag geändert.
2. Rechtliche Würdigung
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde geändert.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Möglichkeiten des bisherigen Beschlussvorschlages werden durch die vorgeschlagene
Streichung von Ziffer 1.2 nicht mehr vollständig ausgeschöpft.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Das mit der Ursprungsvorlage zugesandte Zukunftskonzept für das Friedhofs- und
Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel wird zur Kenntnis genommen und die Umsetzung
folgender Maßnahmen beschlossen:
1.
Schließung von Friedhöfen und Friedhofsteilen
1.1 Schließung des Friedhofes Effelsberg - neu Der Friedhof Effelsberg – neu – (Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück 365) wird
entsprechend § 3 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010
mit Ablauf des 31.12.2011 für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung).
1.2 Teilschließung von Grabfeldern auf dem Friedhof Mutscheid
Entsprechend § 3 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010
werden auf dem Friedhof Bad Münstereifel - Mutscheid - (Gemarkung Mutscheid, Flur 20,
Seite 3 von Ratsdrucksache 260-IX/Z-3
Flurstück 199) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen der
Grabfelder 8 bis 10 sowie 15 und 16 mit sofortiger Wirkung für Bestattungen gesperrt.
Aufgrund der beabsichtigten Schließung kann die Verlängerung bzw. der Wiedererwerb des
Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte in den Grabfeldern 8 bis 10 sowie 15 und 16
abgelehnt werden (§ 14 Abs. 3 Satz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung).
1.3 Schließung von Grabfeldern bzw. Teilen von Grabfeldern auf dem Friedhof Bad Münstereifel
(Kernstadt)
Entsprechend § 3 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010
werden auf dem Friedhof Bad Münstereifel (Gemarkung Münstereifel, Flur 2, Flurstück 487)
a) vom Grabfeld 20 die Grabstellen 84 bis 91 und das gesamte Grabfeld 21 mit Ablauf des
31.12.2011 für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung),
b) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen des Grabfeldes 17
mit Ausnahme der Grabstellen 1 bis 9, 10 A bis 21 A und 35 A bis 58 A mit sofortiger
Wirkung für Bestattungen gesperrt,
c) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen der Grabfelder 18
bis 20 mit sofortiger Wirkung für Bestattungen gesperrt.
Aufgrund der beabsichtigten Schließung kann die Verlängerung bzw. der Wiedererwerb des
Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte im Grabfeld 17 mit Ausnahme der Grabstellen 1 bis
9, 10 A bis 21 A und 35 A bis 58 A, und in den Grabfeldern 18 bis 20 abgelehnt werden (§ 14
Abs. 3 Satz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung).
2.
Aufgabe und Verwertung von nicht
Friedhofsneuanlagen und -erweiterungen
mehr
benötigten
Vorratsflächen
für
Die für Bestattungszwecke erworbenen Vorratflächen Iversheim (Flurstück 117 in Flur 7 der
Gemarkung Iversheim) und Kalkar (Flurstück 85 in Flur 1 der Gemarkung Kalkar) werden aus
der derzeit bestehenden Zweckbindung herausgelöst und einer anderweitigen Verwendung
(ggf. durch Verkauf) zugeführt.
3.
Aufgabe des Projektes zur Aufstockung der Urnenmauer auf dem Friedhof Bad
Münstereifel
Wegen der enormen Überkapazitäten an Grabstellen - insbesondere auf dem Friedhof Bad
Münstereifel - wird von der Schaffung weiterer Bestattungskapazitäten in Urnenwänden
abgesehen.
4.
Überplanung und Neugestaltung von Friedhofsteilflächen
Der Vorschlag zur Schaffung von attraktiv angelegten pflegefreien Urnengrabanlagen auf den
Friedhöfen Bad Münstereifel und Mutscheid ist aufzugreifen und dem Bau- und
Feuerwehrausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.