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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
128 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
05.12.14, 13:00
Aktualisiert
05.12.14, 13:00
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 138 /X.L. Datum: 02.12.2014 An den Rechnungsprüfungsausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Entwurf Bestätigungsvermerk § 101 GO NRW Nein 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von -86.658,99 EUR wird über die Ausgleichsrücklage gedeckt. 3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Begründung: Mit Schreiben vom 13. November 2014 wurde dem Gemeinderat die bestätigte Entwurfsfassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 in seiner bereits geprüften Fassung zugeleitet. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Absatz 3 i. V. m. § 101 Absatz 1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Gemäß § 101 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Er hat die Buchführung, die Inventur und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage erwecken. Über Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung ist ein Bericht zu erstellen. Ein Bestätigungsvermerk, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder ein Vermerk über die Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen. Gemäß § 59 Absatz 3 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses der örtlichen Rechnungsprüfung bzw. – soweit eine solche nicht besteht – kann er sich Dritter gem. § 103 Absatz 5 bedienen. 3 Bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06. Juni 2007 wurde im Zusammenhang mit dem erweiterten Prüfungsumfang im Zuge des Neuen Kommunalen Finanzmanagements der Beschluss gefasst, dass der Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung und Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Prüfungsaufgaben zugestimmt wird. Mit Beschluss vom 30. September 2014 hat der Gemeinderat die dem Rechnungsprüfungsausschuss nach § 103 der Gemeindeordnung NRW obliegende Zuständigkeit zur Beauftragung von Dritten mit der Prüfung des gemeindlichen Jahresabschlusses aus zeitlichen Gründen an sich gezogen und der Mittelrheinischen Treuhand auf der Basis des Angebotes vom 29.08.2014 den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 erteilt. Die Prüfung wurde im November 2014 in den Verwaltungsräumen der Gemeinde durchgeführt. Die Berichtsabfassung erfolgte anschließend in den Büroräumen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtliche Festlegung der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, der nach den gemeinderechtlichen Vorschriften (GemHVO NRW und EigVO NRW) aufgestellte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 und der Lagebericht für dieses Haushaltsjahr. Zu weiteren Details der Prüfung wird auf den eigentlichen Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verwiesen, der mit dieser Vorlage den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses zugeht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt in ihrem Bericht zu nachstehendem Bestätigungsvermerk: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Gemeinde Nettersheim: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung 4 vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Koblenz, 25. November 2014 Mittelrheinische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dreßler Wirtschaftsprüfer Weichert Wirtschaftsprüfer Zum Hergang und den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung wird der Wirtschaftsprüfer in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 09. Dezember 2014 berichten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW berät der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung. Das Ergebnis seiner Beratungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen, welcher vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Hierzu wurde der als Anlage beigefügte Bestätigungsvermerk im Entwurf vorbereitet. Gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. 5 Der Beschluss muss zum Ausdruck bringen, ob der Rat mit dem Jahresabschluss 2013, wie er sich nach der Prüfung darstellt, einverstanden ist und ob er das Prüfungsergebnis billigt. Mit dem Feststellungsbeschluss haben die Ratsmitglieder auch über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Hierzu wird nach der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses mit Nr. 139 eine separate Vorlage erfolgen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister