Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
128 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
05.12.14, 13:00
Aktualisiert
05.12.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 138 /X.L.
Datum: 02.12.2014
An den
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO
NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Entwurf Bestätigungsvermerk § 101 GO NRW
Nein
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Beschlussvorschlag:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner
Beratungen in dem beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen.
2.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Abs. 1
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe
von -86.658,99 EUR wird über die Ausgleichsrücklage gedeckt.
3.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Absatz 1
GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 13. November 2014 wurde dem Gemeinderat die bestätigte
Entwurfsfassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 in seiner bereits geprüften Fassung zugeleitet.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Absatz 3 i. V. m. § 101
Absatz 1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Gemäß § 101 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung ordnungsgemäßer
Buchführung ergibt.
Er hat die Buchführung, die Inventur und die Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen.
Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage erwecken.
Über Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung ist ein Bericht
zu erstellen.
Ein Bestätigungsvermerk, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder ein
Vermerk über die Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen.
Gemäß § 59 Absatz 3 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss für
die Prüfung des Jahresabschlusses der örtlichen Rechnungsprüfung bzw. – soweit
eine solche nicht besteht – kann er sich Dritter gem. § 103 Absatz 5 bedienen.
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Bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06. Juni 2007
wurde im Zusammenhang mit dem erweiterten Prüfungsumfang im Zuge des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements der Beschluss gefasst, dass der Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung
und Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Prüfungsaufgaben zugestimmt wird.
Mit Beschluss vom 30. September 2014 hat der Gemeinderat die dem Rechnungsprüfungsausschuss nach § 103 der Gemeindeordnung NRW obliegende Zuständigkeit zur Beauftragung von Dritten mit der Prüfung des gemeindlichen Jahresabschlusses aus zeitlichen Gründen an sich gezogen und der Mittelrheinischen
Treuhand auf der Basis des Angebotes vom 29.08.2014 den Auftrag zur Prüfung
des Jahresabschlusses 2013 erteilt.
Die Prüfung wurde im November 2014 in den Verwaltungsräumen der Gemeinde
durchgeführt. Die Berichtsabfassung erfolgte anschließend in den Büroräumen
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die
örtliche Festlegung der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, der nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften (GemHVO NRW und EigVO NRW) aufgestellte
Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31.
Dezember 2013 und der Lagebericht für dieses Haushaltsjahr.
Zu weiteren Details der Prüfung wird auf den eigentlichen Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verwiesen, der mit dieser Vorlage den Mitgliedern
des Rechnungsprüfungsausschusses zugeht.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt in ihrem Bericht zu nachstehendem
Bestätigungsvermerk:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnung sowie Anhang - unter
Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über
örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2013
bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen
liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des
Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
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vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie
die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters
der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Koblenz, 25. November 2014
Mittelrheinische Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dreßler
Wirtschaftsprüfer
Weichert
Wirtschaftsprüfer
Zum Hergang und den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung wird der Wirtschaftsprüfer in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 09. Dezember 2014
berichten.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW berät
der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung. Das Ergebnis seiner
Beratungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen, welcher vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.
Hierzu wurde der als Anlage beigefügte Bestätigungsvermerk im Entwurf vorbereitet.
Gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.
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Der Beschluss muss zum Ausdruck bringen, ob der Rat mit dem Jahresabschluss
2013, wie er sich nach der Prüfung darstellt, einverstanden ist und ob er das Prüfungsergebnis billigt.
Mit dem Feststellungsbeschluss haben die Ratsmitglieder auch über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Hierzu wird nach der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses mit Nr. 139
eine separate Vorlage erfolgen.
gez. Pracht
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Bürgermeister