Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
237 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
05.12.14, 13:00
Aktualisiert
05.12.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Bestaigungsvermerk
des Rechnungspr0fungsausschusses zum Jahresabschluss 2013
der Gemeinde Nettersheim (§ 101 GO NRW)
Die Priáfung des Jahresabschlusses 2013 zum 31.12.2013 schlief3t mrt dem folgenden uneingeschrkIkten Besdtigungsvermerk (§ 101 Abs. 3 GO NRW) ab:
Der Rechnungsprfungsausschuss der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sit,110,zung am 09. Dezember 2014 den Jahresabschluss 2013 - beste -,ena aus Bilanz
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und Anhang - und dem Lagebericht zum Bilanzstichtag 31.111a),13geijhruft.
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GemM § 59 Absatz 3 i. V. m. § 103 Absatz 5 GO NRW und,§ 101 , AO's. 8 GO
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meinde vom 06. Juni 2007 wurde im Zusammenhan rnt dem erweiterten Prea'1 1
fungsumfang im Zuge des neuen KomnOnalen Finanzmaregements der Beschluss gefasst, dass der Beauftragung einer unab:OngOien Wirtschaftsprfungs,
gesellschaft zur Unterstijtzung unci zur 9Wahrnehmung der verfassungsmf3igen
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Pr&ungsaufga ben zug estim mik wird. 1111,
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Mit Beschluss vom 30 Ipe' tember 2014ilipp it der Gemeinderat die Beauftragung
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der Wirtschaftsprqfd vgsge-Ochaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz zur
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Der PrCafberieht der MitOlrheinischen Treuhand GmbH vom 25. November 2014,
der mit einem uneingegt6rAnkten Besdtigungsvermerk nach § 101 Abs. 4 GO
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schligf3t, ..deirde dem Rechnungspreifungsausschuss vorgelegt.
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n 'schen Treuhand GmbH Koblenz, vollinhaltlich an.
Der Bijrgermeister hat auf die Abgabe einer Stellungnahme (§ 101 Abs. 2 GO
NRW) zum vorgelegten Prfbericht der Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz verzichtet.
Der volisdndige Wortlaut des Bestetigungsvermerkes der Wirtschaftspr&ungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz vom 25. November 2014
ist Bestandteil dieses Bestaigungsvermerks und wird als Anlage beigefeigt und
verëffentlicht.
Auf der Grundlage des o.a. Bestaigungsvermerks der Wirtschaftsprfungsgesellschaft Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz wird zusammenfassend festgestellt, dass
- die durchgefthrte Prfung des Jahresabschlusses 2013 und des Anhangs zu
keinen Beanstandungen gefhrt hat,
- der Jahresabschluss 2013 auf Grund der bei der Prfung gewonen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften und die sie ergnzenden B!'timmungen ent,111111111'
spricht (§ 92 Abs. 4 GO NRW) und
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fhrung zum Bilanzstichtag 31.12.2013 ein den tatsehli'cá h"ed'Hiligh', Verhairssen ent, lik,.
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sprechendes Bild der Vermiigens- und Schuldenlagt,
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Nettersheim, 09. Dezember 2014
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Roland Ban nert
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Vorsitzender deslikpchnungtprpfungsausschusses
(Unterzeichnung dWO. § 101 Abs. ,„ 7 GO NRW)
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Besttigung01,ern1el li der Mittelrheinischen Treuhand vom 25. November 2014
zurfrOfur•des JahkSabschlusses 2013 der Gemeinde Nettersheim
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Gemeinde Nettersheim
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BestMigungsvermerk des Abschlussprfers
An die Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchf0hrung, die
Inventur, das Inventar, die Obersicht Ober Ortlich festgelegte Nutzungsdauern der VermOgensgegenstMde und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim
fOr das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprilft. Die Buchf0hrung und
die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von NordrheinWestfalen liegen in der Verantwortung des B0rgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgefiihrten PrOfung eine Beurteilung Ober den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchf0hrung, der Inventur, des Inventars und der Obersicht
Ober i5rtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermi5gensgegensWnde sowie 0ber den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlusspr0fung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der WirtschaftsprOfer (IDW) festgestellten deutschen
GrundsMze ordnungsmMliger Abschlusspr0fung vorgenommen. Danach ist die Pr0fung so zu
planen und durchzuf0hren, dass Unrichtigkeiten und Versti5fle, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundstze ordnungsmWliger Buchf0hrung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der VermOgens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Pr0fungshandlungen werden die Kenntnisse 0ber die TMgkeit und 0ber das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen Ober mOgliche Fehler ber0cksichtigt.
Im Rahmen der Pr0fung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise f0r die Angaben in Buchf0hrung, Inventar, Obersicht Ober itirtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermitigensgegensffinde, Jahresabschluss und Lagebericht Oberwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Pr0fung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundstze und der wesentlichen EinschMzungen des B0rgermeisters der
Gemeinde sowie die W0rdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Pr0fung eine hinreichend sichere Grundlage fOr
unsere Beurteilung bildet.
0814020029/213015809/25112014
Druckdatum 28.11.2014
Anlaqe
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Gemeinde Nettersheim
Unsere PrQfung hat zu keinen Einwendungen gefQhrt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Pr0fung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsffize
ordnungsmfliger BuchfQhrung ein den tatOchlichen VerhMtnissen entsprechendes Bild der Vermegens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermegens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukQnftigen Entwicklung zutreffend dar.
Koblenz, 25. November 2014
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O:owschaft-ste,„,
0814020029/213015809/25112014
Druckdatum 28.11.2014
WirtschaftsprQfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
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PROFUNGS-§ GESELLSCHAFT
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Mittelrheinische Treuhand GmbH
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WirtschaftsprQfer
Anlage
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