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Beschlussvorlage (Satzung über die Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Willerscheid, Bereich Jasminstraße-" hier: Beschluss über die eingangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
09.05.11, 18:01
Beschlussvorlage (Satzung über die Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Willerscheid, Bereich Jasminstraße-"
hier: Beschluss über die eingangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Satzung über die Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Willerscheid, Bereich Jasminstraße-"
hier: Beschluss über die eingangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.12.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 395-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 05.04.2011 Rat 19.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Willerscheid, Bereich Jasminstraße-" hier: Beschluss über die eingangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 395-IX 1. Sachverhalt: Mit dem Entwurf der Ergänzungssatzung wurde die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch geführt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind mit den erforderlichen Abwägungsbeschlüssen beigefügt. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde sind Maßnahmen zur Eingrünung der Grundstücke und zur Anbindung an die Landschaft festgelegt worden. Diese Maßnahmen sind bei der Berechnung des ökologischen Ausgleichs berücksichtigt. Hierzu wird mit dem Antragsteller eine entsprechende vertragliche Vereinbarung abgeschlossen. Zur Erschließung des gegenüberliegenden Grundstückes wurde ein Erschließungsvertrag abgeschlossen Der jetzt zusätzlich überplante Bereich wird mit geringen Modifizierungen hierüber mit erschlossen. Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen sind die Abwägungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1, Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S. 2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Zt. gültigen Fassung wird die Erweiterungsatzung für den Ort Willerscheid, Jasminstraße beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erweiterungssatzung bekannt zu machen.