Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
09.05.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.12.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 395-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
05.04.2011
Rat
19.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Willerscheid, Bereich
Jasminstraße-"
hier: Beschluss über die eingangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 395-IX
1. Sachverhalt:
Mit dem Entwurf der Ergänzungssatzung wurde die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch
geführt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind mit den erforderlichen
Abwägungsbeschlüssen beigefügt.
In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde sind Maßnahmen zur Eingrünung der
Grundstücke und zur Anbindung an die Landschaft festgelegt worden. Diese Maßnahmen sind bei
der Berechnung des ökologischen Ausgleichs berücksichtigt. Hierzu wird mit dem Antragsteller
eine entsprechende vertragliche Vereinbarung abgeschlossen.
Zur Erschließung des gegenüberliegenden Grundstückes wurde ein Erschließungsvertrag
abgeschlossen Der jetzt zusätzlich überplante Bereich wird mit geringen Modifizierungen hierüber
mit erschlossen.
Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen sind die Abwägungsbeschlüsse und der
Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1, Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden
die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S.
2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der z.Zt. gültigen Fassung wird die Erweiterungsatzung für den Ort Willerscheid,
Jasminstraße beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erweiterungssatzung bekannt
zu machen.