Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
27.01.11, 18:03
Aktualisiert
28.03.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.12.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 397-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
01.02.2011
Stadtentwicklungsausschuss
05.04.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 62
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 397-IX
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Anfrage für das Grundstück Gem. Eschweiler, Flur 1, Flurstück Nr. 62, Eschweiler,
Golfplatzgelände, vor, ob es grundsätzlich möglich ist, hier eine Toilettenanlage in Verbindung mit
einer Schutzhütte zum Schutz gegen Unwetter zu errichten. Vorgesehen ist die Ausführung als
Blockhaus mit 44 mm starken Blockbohlen mit den Maßen 3,50 m x 5,60 m x 2,68 m. Die Anlage
soll sowohl den Mitgliedern des Golfclubs dienen, soll aber auch Wanderern, die ebenfalls auf
dem Gelände unterwegs sind, bei Bedarf eine Unterstellmöglichkeit bieten. Eine ähnliche Anlage
wurde in der Vergangenheit bereits im Bereich des Hochbehälters genehmigt.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als
Grünflächen – Golfplatz dargestellt. Zudem liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet und
im Wasserschutzgebiet, Zone III A.
Die wegemäßige Erschließung ist über den am Grundstück vorbeiführenden Wirtschaftsweg
sichergestellt. Die Abwasserbeseitigung kann über eine abflusslose Grube sichergestellt werden.
Für die Versorgung mit Brauchwasser ist der Einbau einer privaten Druckerhöhungsanlage
erforderlich, deren Kosten der Bauherr übernehmen muss. Vorausgesetzt, die Kosten hierfür
werden vom Antragsteller übernommen, ist die Erschließung sichergestellt.
Erste Abstimmungsgespräche mit dem Kreis Euskirchen als Baugenehmigungsbehörde
hinsichtlich der grundsätzlichen Zulässigkeit des Vorhabens haben bereits stattgefunden.
Einstimmiges Ergebnis dieser Gespräche ist die Feststellung, dass es sich bei dem hier geplanten
Bauvorhaben um eine untergeordnete Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO für den
bestehenden Golfplatz handelt, die gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB grundsätzlich im Außenbereich
zulässig ist.
Seitens der Stadt Bad Münstereifel stellt sich derzeit noch die Frage, in welchem Bereich die neu
geplante Anlage errichtet werden soll. Hier ist aus städtebaulicher Sicht insbesondere darauf zu
achten, dass das Objekt nicht allzu auffällig in die freie Landschaft wirkt und das Landschaftsbild
beeinträchtigt. Zu diesem Zweck wird in einem Ortstermin mit dem Kreis Euskirchen und dem
Antragsteller nochmals das Projekt besprochen und gemeinsam ein möglichst für alle Seiten
geeigneter Standort gesucht werden, auch unter Berücksichtigung von eventuell bereits
bestehenden Anlagen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist baugenehmigungspflichtig nach dem BauGB und der BauNVO
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.