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Beschlussvorlage (Anfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 62)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
27.01.11, 18:03
Aktualisiert
28.03.11, 18:03
Beschlussvorlage (Anfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 62) Beschlussvorlage (Anfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 62)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.12.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 397-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2011 Stadtentwicklungsausschuss 05.04.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 62 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 397-IX 1. Sachverhalt: Es liegt eine Anfrage für das Grundstück Gem. Eschweiler, Flur 1, Flurstück Nr. 62, Eschweiler, Golfplatzgelände, vor, ob es grundsätzlich möglich ist, hier eine Toilettenanlage in Verbindung mit einer Schutzhütte zum Schutz gegen Unwetter zu errichten. Vorgesehen ist die Ausführung als Blockhaus mit 44 mm starken Blockbohlen mit den Maßen 3,50 m x 5,60 m x 2,68 m. Die Anlage soll sowohl den Mitgliedern des Golfclubs dienen, soll aber auch Wanderern, die ebenfalls auf dem Gelände unterwegs sind, bei Bedarf eine Unterstellmöglichkeit bieten. Eine ähnliche Anlage wurde in der Vergangenheit bereits im Bereich des Hochbehälters genehmigt. Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Grünflächen – Golfplatz dargestellt. Zudem liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet und im Wasserschutzgebiet, Zone III A. Die wegemäßige Erschließung ist über den am Grundstück vorbeiführenden Wirtschaftsweg sichergestellt. Die Abwasserbeseitigung kann über eine abflusslose Grube sichergestellt werden. Für die Versorgung mit Brauchwasser ist der Einbau einer privaten Druckerhöhungsanlage erforderlich, deren Kosten der Bauherr übernehmen muss. Vorausgesetzt, die Kosten hierfür werden vom Antragsteller übernommen, ist die Erschließung sichergestellt. Erste Abstimmungsgespräche mit dem Kreis Euskirchen als Baugenehmigungsbehörde hinsichtlich der grundsätzlichen Zulässigkeit des Vorhabens haben bereits stattgefunden. Einstimmiges Ergebnis dieser Gespräche ist die Feststellung, dass es sich bei dem hier geplanten Bauvorhaben um eine untergeordnete Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO für den bestehenden Golfplatz handelt, die gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB grundsätzlich im Außenbereich zulässig ist. Seitens der Stadt Bad Münstereifel stellt sich derzeit noch die Frage, in welchem Bereich die neu geplante Anlage errichtet werden soll. Hier ist aus städtebaulicher Sicht insbesondere darauf zu achten, dass das Objekt nicht allzu auffällig in die freie Landschaft wirkt und das Landschaftsbild beeinträchtigt. Zu diesem Zweck wird in einem Ortstermin mit dem Kreis Euskirchen und dem Antragsteller nochmals das Projekt besprochen und gemeinsam ein möglichst für alle Seiten geeigneter Standort gesucht werden, auch unter Berücksichtigung von eventuell bereits bestehenden Anlagen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist baugenehmigungspflichtig nach dem BauGB und der BauNVO 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.