Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
07.04.11, 18:02
Aktualisiert
14.04.11, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.04.2011
- Der Bürgermeister Az: 51-20-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 313-IX/Z-1
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Sitzungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
12.04.2011
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
EU-FUN - Familienunterstützungsnetzwerk im Kreis Euskirchen;
hier: Einführung von Begrüßungsbesuchen bei Neugeborenen
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( X )Kosten €:
( X ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( ) Deckung:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( X ) nein /
( X ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( X ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Folgekosten:
? € jährlich
(X)
ja
( )
nein
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der mehrmals erörterten Einführung von sogenannten BabyBegrüßungsbesuchen durch das Kreisjugendamt hatte Herr Bürgermeister Büttner in der letzten
Sitzung am 08.02.2011 die Option einer ehrenamtlichen Lösung ins Gespräch gebracht. Daran
schloss sich die Aufforderung an die Verwaltung an, ein entsprechendes Projekt auf
ehrenamtlicher Basis zu konzipieren.
In der Zwischenzeit hat das Bundeskabinett am 16.03.2011 Eckpunkte eines
Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen und befasste sich in dem Zusammenhang auch mit
dem Thema „Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke schon für werdende Eltern“. Es soll eine
rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor
und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem
hohen Niveau einzuführen und zu verstetigen. Ziel ist die Zusammenführung aller wichtigen
Akteure im Kinderschutz (u. a. Jugendamt, Schulen, Gesundheitsamt, Krankenhäuser und Ärzte,
Polizei) in einem Kooperationsnetzwerk.
Seite 2 von Ratsdrucksache 313-IX/Z-1
Das Beteiligungsverfahren ist bereits eingeleitet und es ist wohl noch in diesem Jahr mit einer
Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes zu rechnen. Damit schafft der Bund u. a.
detaillierte gesetzliche Grundlagen für präventive Familienhilfen vor und nach der Geburt und legt
hierfür die finanzielle Basis. Im Hinblick auf die Zielsetzungen des Familien-UnterstützungsNetzwerkes des Kreises Euskirchen (EU-FUN) ergeben sich deutliche Schnittmengen. Insofern
erübrigen sich nach Einschätzung der Verwaltung bis auf Weiteres lokale Initiativen zur
Durchführung von Baby-Begrüßungsbesuchen. Diese Auffassung wird vom Kreisjugendamt
ausdrücklich geteilt.
Die kommunalen Spitzenverbände werden sich am 13.04.2011 ausführlich mit dem
Gesetzesentwurf beschäftigen. In einer ersten Bewertung „haben die kommunalen
Spitzenverbände auf Bundesebene im Vorfeld der Kabinettsbefassung die vorgesehene Stärkung
präventiver Maßnahmen im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes grundsätzlich positiv
bewertet, jedoch auch auf die besondere Bedeutung der finanziellen Folgen des Gesetzentwurfs
hingewiesen. In zahlreichen Regelungen werden neue Verfahrens- und Personalstandards
gesetzt, die an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichtet sind. Zudem werden die
Aufsichts- und Kontrollpflichten der Jugendämter erweitert. Daher wird in den weiteren
Verhandlungen zwischen Bund und Land insbesondere der Finanzierungsaspekt eine wichtige
Rolle spielen…….. Neben der Frage der Auskömmlichkeit der vom Ministerium geschätzten
Mehrkosten von 122 Mio. € steht hier zu befürchten, dass nach Auslaufen dieser teilweise
befristeten Bundesfinanzierung eine kommunale Verstetigung erwartet wird und damit letztlich
Erwartungen geweckt werden, die nicht finanzierbar sind.“
2. Rechtliche Würdigung
S. Ziff. 1.
3. Finanzielle Auswirkungen
Im Falle der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes wird die finanzielle Basis für
präventive Familienhilfen aus Bundes- und Landesmitteln gelegt. Fragen zur Auskömmlichkeit
dieser Mittel und nachfolgende Auswirkungen auf die Kreisumlage lassen sich derzeit nicht
beantworten.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.