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Mitteilungsvorlage (EU-FUN - Familienunterstützungsnetzwerk im Kreis Euskirchen; hier: Einführung von Begrüßungsbesuchen bei Neugeborenen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
07.04.11, 18:02
Aktualisiert
14.04.11, 18:06
Mitteilungsvorlage (EU-FUN - Familienunterstützungsnetzwerk im Kreis Euskirchen;
hier: Einführung von Begrüßungsbesuchen bei Neugeborenen) Mitteilungsvorlage (EU-FUN - Familienunterstützungsnetzwerk im Kreis Euskirchen;
hier: Einführung von Begrüßungsbesuchen bei Neugeborenen)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.04.2011 - Der Bürgermeister Az: 51-20-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 313-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 12.04.2011 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: EU-FUN - Familienunterstützungsnetzwerk im Kreis Euskirchen; hier: Einführung von Begrüßungsbesuchen bei Neugeborenen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: ( X ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( ) Deckung: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( X ) nein / ( X ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( X ) Anlagen sind beigefügt ( X ) Folgekosten: ? € jährlich (X) ja ( ) nein __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Im Zusammenhang mit der mehrmals erörterten Einführung von sogenannten BabyBegrüßungsbesuchen durch das Kreisjugendamt hatte Herr Bürgermeister Büttner in der letzten Sitzung am 08.02.2011 die Option einer ehrenamtlichen Lösung ins Gespräch gebracht. Daran schloss sich die Aufforderung an die Verwaltung an, ein entsprechendes Projekt auf ehrenamtlicher Basis zu konzipieren. In der Zwischenzeit hat das Bundeskabinett am 16.03.2011 Eckpunkte eines Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen und befasste sich in dem Zusammenhang auch mit dem Thema „Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke schon für werdende Eltern“. Es soll eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen und zu verstetigen. Ziel ist die Zusammenführung aller wichtigen Akteure im Kinderschutz (u. a. Jugendamt, Schulen, Gesundheitsamt, Krankenhäuser und Ärzte, Polizei) in einem Kooperationsnetzwerk. Seite 2 von Ratsdrucksache 313-IX/Z-1 Das Beteiligungsverfahren ist bereits eingeleitet und es ist wohl noch in diesem Jahr mit einer Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes zu rechnen. Damit schafft der Bund u. a. detaillierte gesetzliche Grundlagen für präventive Familienhilfen vor und nach der Geburt und legt hierfür die finanzielle Basis. Im Hinblick auf die Zielsetzungen des Familien-UnterstützungsNetzwerkes des Kreises Euskirchen (EU-FUN) ergeben sich deutliche Schnittmengen. Insofern erübrigen sich nach Einschätzung der Verwaltung bis auf Weiteres lokale Initiativen zur Durchführung von Baby-Begrüßungsbesuchen. Diese Auffassung wird vom Kreisjugendamt ausdrücklich geteilt. Die kommunalen Spitzenverbände werden sich am 13.04.2011 ausführlich mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen. In einer ersten Bewertung „haben die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene im Vorfeld der Kabinettsbefassung die vorgesehene Stärkung präventiver Maßnahmen im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes grundsätzlich positiv bewertet, jedoch auch auf die besondere Bedeutung der finanziellen Folgen des Gesetzentwurfs hingewiesen. In zahlreichen Regelungen werden neue Verfahrens- und Personalstandards gesetzt, die an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichtet sind. Zudem werden die Aufsichts- und Kontrollpflichten der Jugendämter erweitert. Daher wird in den weiteren Verhandlungen zwischen Bund und Land insbesondere der Finanzierungsaspekt eine wichtige Rolle spielen…….. Neben der Frage der Auskömmlichkeit der vom Ministerium geschätzten Mehrkosten von 122 Mio. € steht hier zu befürchten, dass nach Auslaufen dieser teilweise befristeten Bundesfinanzierung eine kommunale Verstetigung erwartet wird und damit letztlich Erwartungen geweckt werden, die nicht finanzierbar sind.“ 2. Rechtliche Würdigung S. Ziff. 1. 3. Finanzielle Auswirkungen Im Falle der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes wird die finanzielle Basis für präventive Familienhilfen aus Bundes- und Landesmitteln gelegt. Fragen zur Auskömmlichkeit dieser Mittel und nachfolgende Auswirkungen auf die Kreisumlage lassen sich derzeit nicht beantworten. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.