Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
75 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
07.04.11, 18:02
Aktualisiert
14.04.11, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.04.2011
- Der Bürgermeister Az: 41-32-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 484-IX
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
12.04.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler des Uhlenbergs ab dem Schuljahr
2011/2012
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €: rund 3.000,00 € p. a.
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 484-IX
1. Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratungen in der Sparkommission wurde u. a. die Frage der Fortführung des
Schülerspezialverkehrs zum Uhlenberg von einer Ratsfraktion thematisiert. Dies aufgreifend hat
sich die Verwaltung unter Berücksichtigung des Beförderungsbedarfs im Schuljahr 2011/2012
nochmals mit dieser Beförderungssituation befasst.
Seit vielen Jahren werden Schülerinnen und Schüler aller kernstädtischen Schulen einschl. des St.
Angela Gymnasiums aus dem Bereich Uhlenberg/Kölner Straße auf Kosten der Stadt Bad
Münstereifel im Rahmen des Schülerspezialverkehrs in die Kernstadt und zurück befördert. Der
mit dem Vertragsunternehmen vereinbarte Linienplan sieht derzeit täglich 2 Fahrten vor: Morgens
gegen 07.55 Uhr und Mittags gegen 13.45 Uhr ab Klosterplatz.
Die Einstellung dieser Teillinie – das beauftragte Vertragsunternehmen führt die Fahrten als
Teilleistung eines Beförderungsvertrages aus - ist mit betroffenen Eltern im September 2009 und
März 2010 bereits in einem anderen Zusammenhang thematisiert worden. Dabei wurde aus
Elternsicht deutlich, dass man weiterhin einen regelmäßigen Busverkehr in die Kernstadt wünscht
und – mit der Unterstützung der Stadt – die Gründung einer bürgerschaftlichen Initiative in
Erwägung ziehen würde. Die Verwaltung wird noch vor der Sitzung des Fachausschusses das
Gespräch mit den Ansprechpartnerinnen aus der Elternschaft suchen, deren aktuelle Position
eruieren und in der Sitzung hierzu weitergehend berichten.
Aus der Sicht der Verwaltung könnte eine solche Initiative dahingehend gefördert werden, dass
die Stadt ihren pflichtigen Schulträgeranteil für freifahrtberechtigte Grundschüler (s. Ziff. 2.) in die
Finanzierung einer bürgerschaftlich organisierten Beförderung einbringt und den
Erziehungsberechtigten – soweit möglich – Hilfestellung leistet.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 3 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) obliegt dem Schulträger keine Pflicht zur
Beförderung der Schülerinnen und Schüler. Er ist nach § 1 SchfkVO lediglich verpflichtet, die
notwendigen Kosten für die wirtschaftlichste und zumutbare Beförderung für die Schülerinnen und
Schüler zu übernehmen, die gem. § 5 SchfkVO freifahrtberechtigt sind.
Von den betroffenen rund 40 Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Uhlenberg/Kölner
Straße sind nach diesen Vorschriften lediglich 11 Grundschüler als freifahrt- und
kostenerstattungsberechtigt einzustufen. Eine Beförderungspflicht besteht für diese Kinder nicht.
Für die Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen besteht weder ein Anspruch auf
Beförderung noch auf Erstattung jeglicher Beförderungskosten.
Die eingesetzte Teillinie ist daher als freiwillige Dienstleistung des Schulträgers zu werten.
Im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung ist an dieser Stelle auf die ähnliche Situation
der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aus Eicherscheid und großen Teilen Iversheims
zu verweisen. Diese – ebenfalls nicht freifahrtberechtigten - Schülerinnen und Schüler sind bei der
Bewältigung ihres Schulweges auf Selbstorganisation angewiesen und können gegenüber dem
Schulträger keinerlei Ansprüche geltend machen.
Ein Teilkündigung des einschlägigen Beförderungsvertrages mit Wirkung zum Schuljahr
2011/2012 ist bis zum 30.04.2011 auszusprechen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der unter Ziff. 1 benannten Teillinie belaufen sich nach den Berechnungen der
Verwaltung derzeit auf rund 3.000,00 € p. a.
Seite 3 von Ratsdrucksache 484-IX
Gegenüber den 11 freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler der Primarstufe beträgt der
städtische Kostenanteil im Schuljahr 2011/2012 rund 1.250,00 € p. a. Die Höhe der städtischen
Erstattungspflicht in den Folgejahren ist von der Anzahl der Grundschüler abhängig.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Der von der Stadt Bad Münstereifel beauftragte Schülerspezialverkehr zum Bereich
Uhlenberg/Kölner Straße ist zum Schuljahr 2011/2012 einzustellen.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Fortführung einer bürgerschaftlich organisierten
Beförderung im Rahmen der städtischen Kostenträgerpflicht zu unterstützen und den
Erziehungsberechtigten im Rahmen der Möglichkeiten Hilfestellung bei der Einrichtung
einer selbstorganisierten Beförderung zu geben.