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Beschlussvorlage (Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler des Uhlenbergs ab dem Schuljahr 2011/2012)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
75 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
07.04.11, 18:02
Aktualisiert
14.04.11, 18:06
Beschlussvorlage (Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler des Uhlenbergs ab dem Schuljahr 2011/2012) Beschlussvorlage (Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler des Uhlenbergs ab dem Schuljahr 2011/2012) Beschlussvorlage (Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler des Uhlenbergs ab dem Schuljahr 2011/2012)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.04.2011 - Der Bürgermeister Az: 41-32-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 484-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 12.04.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler des Uhlenbergs ab dem Schuljahr 2011/2012 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: rund 3.000,00 € p. a. ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 484-IX 1. Sachverhalt: Im Rahmen der Beratungen in der Sparkommission wurde u. a. die Frage der Fortführung des Schülerspezialverkehrs zum Uhlenberg von einer Ratsfraktion thematisiert. Dies aufgreifend hat sich die Verwaltung unter Berücksichtigung des Beförderungsbedarfs im Schuljahr 2011/2012 nochmals mit dieser Beförderungssituation befasst. Seit vielen Jahren werden Schülerinnen und Schüler aller kernstädtischen Schulen einschl. des St. Angela Gymnasiums aus dem Bereich Uhlenberg/Kölner Straße auf Kosten der Stadt Bad Münstereifel im Rahmen des Schülerspezialverkehrs in die Kernstadt und zurück befördert. Der mit dem Vertragsunternehmen vereinbarte Linienplan sieht derzeit täglich 2 Fahrten vor: Morgens gegen 07.55 Uhr und Mittags gegen 13.45 Uhr ab Klosterplatz. Die Einstellung dieser Teillinie – das beauftragte Vertragsunternehmen führt die Fahrten als Teilleistung eines Beförderungsvertrages aus - ist mit betroffenen Eltern im September 2009 und März 2010 bereits in einem anderen Zusammenhang thematisiert worden. Dabei wurde aus Elternsicht deutlich, dass man weiterhin einen regelmäßigen Busverkehr in die Kernstadt wünscht und – mit der Unterstützung der Stadt – die Gründung einer bürgerschaftlichen Initiative in Erwägung ziehen würde. Die Verwaltung wird noch vor der Sitzung des Fachausschusses das Gespräch mit den Ansprechpartnerinnen aus der Elternschaft suchen, deren aktuelle Position eruieren und in der Sitzung hierzu weitergehend berichten. Aus der Sicht der Verwaltung könnte eine solche Initiative dahingehend gefördert werden, dass die Stadt ihren pflichtigen Schulträgeranteil für freifahrtberechtigte Grundschüler (s. Ziff. 2.) in die Finanzierung einer bürgerschaftlich organisierten Beförderung einbringt und den Erziehungsberechtigten – soweit möglich – Hilfestellung leistet. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 3 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) obliegt dem Schulträger keine Pflicht zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler. Er ist nach § 1 SchfkVO lediglich verpflichtet, die notwendigen Kosten für die wirtschaftlichste und zumutbare Beförderung für die Schülerinnen und Schüler zu übernehmen, die gem. § 5 SchfkVO freifahrtberechtigt sind. Von den betroffenen rund 40 Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Uhlenberg/Kölner Straße sind nach diesen Vorschriften lediglich 11 Grundschüler als freifahrt- und kostenerstattungsberechtigt einzustufen. Eine Beförderungspflicht besteht für diese Kinder nicht. Für die Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen besteht weder ein Anspruch auf Beförderung noch auf Erstattung jeglicher Beförderungskosten. Die eingesetzte Teillinie ist daher als freiwillige Dienstleistung des Schulträgers zu werten. Im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung ist an dieser Stelle auf die ähnliche Situation der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aus Eicherscheid und großen Teilen Iversheims zu verweisen. Diese – ebenfalls nicht freifahrtberechtigten - Schülerinnen und Schüler sind bei der Bewältigung ihres Schulweges auf Selbstorganisation angewiesen und können gegenüber dem Schulträger keinerlei Ansprüche geltend machen. Ein Teilkündigung des einschlägigen Beförderungsvertrages mit Wirkung zum Schuljahr 2011/2012 ist bis zum 30.04.2011 auszusprechen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten der unter Ziff. 1 benannten Teillinie belaufen sich nach den Berechnungen der Verwaltung derzeit auf rund 3.000,00 € p. a. Seite 3 von Ratsdrucksache 484-IX Gegenüber den 11 freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler der Primarstufe beträgt der städtische Kostenanteil im Schuljahr 2011/2012 rund 1.250,00 € p. a. Die Höhe der städtischen Erstattungspflicht in den Folgejahren ist von der Anzahl der Grundschüler abhängig. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 1. Der von der Stadt Bad Münstereifel beauftragte Schülerspezialverkehr zum Bereich Uhlenberg/Kölner Straße ist zum Schuljahr 2011/2012 einzustellen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Fortführung einer bürgerschaftlich organisierten Beförderung im Rahmen der städtischen Kostenträgerpflicht zu unterstützen und den Erziehungsberechtigten im Rahmen der Möglichkeiten Hilfestellung bei der Einrichtung einer selbstorganisierten Beförderung zu geben.