Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
01.04.11, 18:01
Aktualisiert
08.04.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.03.2011
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq
Nr. der Ratsdrucksache: 480-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
05.04.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim",
hier: Aufstellungsbeschluss
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Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 480-IX
1. Sachverhalt:
1.
Planungsanlass
Die Firma Greven beabsichtigt auf Teilen des bestehenden Werksgeländes neue
Produktionsgebäude zu errichten. Hierfür werden bestehende bauliche Anlagen abgerissen;
unversiegelte Freiflächen werden für die Neubauten nicht in Anspruch genommen.
In dem Hochteil (1. Bauabschnitt, Höhe: 34m) des Gebäudes wird eine Veresterungsanlage
neuester Technik errichtet, das heißt hier werden Fettsäuren mit verschiedenen Alkoholen zur
Reaktion gebracht und in folgenden physikalischen Verfahrenschritten (insbesondere auch
Filtration etc.) in Endproduktqualität weiterverarbeitet und abgefüllt. Diese Anlage wird eine alte
Veresterungsanlage aus den 70/80er Jahren ersetzen. Durch die neue und bessere Technik
werden auf die Emissionen in den Bereichen Geruch und Lärm reduziert obwohl die Produktion
gesteigert wird.
Im 2. Bauabschnitt (Höhe: 22m) befinden sich momentan vorwiegend Anlagen zur Herstellung von
Seifen, die vor den Umbaumaßnahmen verlagert werden müssen. Danach wird das Gebäude
errichtet. Es wird jedoch um Produktionen gehen, die momentan auch schon durchgeführt werden,
das heißt vorwiegend Seifen- und/oder Esterprodukte. Auch hier werden wieder neue, moderne
Anlagen mit geringeren Emissionen, die Altanlagen ersetzen.
Kurzcharakteristik der geplanten Gebäude:
1.
Neubau zur Erweiterung und zum Ersatz bestehender Kapazitäten (gleichzeitige Stilllegung
einer alten Anlage)
2.
Optimaler Materialfluss durch die hohe Bauweise
3.
Moderne Förderaggregate und gute Gebäudedämmung sorgen für niedrige
Lärmemissionen
4.
Neue Verfahrenstechnik gewährleistet höchste Energieeffizienz (zum Beispiel
Wärmerückgewinnung)
5.
Durch Silo- und Tankanbindung weniger manuelle innerbetriebliche Transporte
6.
Trotz großer Mengensteigerung keine zusätzlichen Lärm- und Geruchsemissionen.
Parallel zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird für die geplanten
Produktionsanlagen ein Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImmSchG) durchgeführt. Grundlage hierfür sind unter anderem die entsprechenden
Immissionsschutzgutachten, deren Ergebnisse auch in den Umweltbericht (bis zur Offenlage) zum
Bebauungsplan einfließen.
1.2 Planerfordernis
Das Werksgelände der Firma Greven liegt im nördlichen Teil des seit dem 08.04.1976
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“. Der Bebauungsplan enthält zu
Art und Maß der baulichen Nutzung folgende Festsetzungen:
1.
Art der baulichen Nutzung: Industriegebiet – GI
2.
Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ): 0,8; Baumassenzahl (BMZ): 6,0;
Höhe baulicher Anlagen: maximal 15,0 m.
Die geplanten Produktionsgebäude sind aufgrund der im rechtskräftigen Bebauungsplan
festgesetzten Höhenfestsetzungen nicht genehmigungsfähig. Der Bebauungsplan ist daher in
diesem Teilbereich zu ändern.
Die Baugebietsart Industriegebiet – GI bleibt erhalten und wird in die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 6 übernommen.
1.3 Ziel der Planung
Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der neuen
Produktionsgebäude zu schaffen. Durch die Errichtung der modernen Produktionsgebäude wird
der Standort Iversheim langfristig gesichert, sowie der Immissionsschutz durch veränderte
Produktionsverhältnisse verbessert.
Seite 3 von Ratsdrucksache 480-IX
Um diese Änderungen vorzunehmen ist ein Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB
durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Das geplante Bauvorhaben kann nur realisiert werden, wenn der Bebauungsplan geändert wird.
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Planungskosten werden vom den Antragstellern übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
/
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
/
7. Beschlussvorschlag:
1.
Es wird beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet
Iversheim“ aufzustellen. Die Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Iversheim,
Flur ???, Flst.-Nr. ??? entsprechend im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet, der
Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.