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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim", hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
01.04.11, 18:01
Aktualisiert
08.04.11, 18:01
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim", 
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.03.2011 - Der Bürgermeister Az: 60 Lq Nr. der Ratsdrucksache: 480-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 05.04.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim", hier: Aufstellungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 480-IX 1. Sachverhalt: 1. Planungsanlass Die Firma Greven beabsichtigt auf Teilen des bestehenden Werksgeländes neue Produktionsgebäude zu errichten. Hierfür werden bestehende bauliche Anlagen abgerissen; unversiegelte Freiflächen werden für die Neubauten nicht in Anspruch genommen. In dem Hochteil (1. Bauabschnitt, Höhe: 34m) des Gebäudes wird eine Veresterungsanlage neuester Technik errichtet, das heißt hier werden Fettsäuren mit verschiedenen Alkoholen zur Reaktion gebracht und in folgenden physikalischen Verfahrenschritten (insbesondere auch Filtration etc.) in Endproduktqualität weiterverarbeitet und abgefüllt. Diese Anlage wird eine alte Veresterungsanlage aus den 70/80er Jahren ersetzen. Durch die neue und bessere Technik werden auf die Emissionen in den Bereichen Geruch und Lärm reduziert obwohl die Produktion gesteigert wird. Im 2. Bauabschnitt (Höhe: 22m) befinden sich momentan vorwiegend Anlagen zur Herstellung von Seifen, die vor den Umbaumaßnahmen verlagert werden müssen. Danach wird das Gebäude errichtet. Es wird jedoch um Produktionen gehen, die momentan auch schon durchgeführt werden, das heißt vorwiegend Seifen- und/oder Esterprodukte. Auch hier werden wieder neue, moderne Anlagen mit geringeren Emissionen, die Altanlagen ersetzen. Kurzcharakteristik der geplanten Gebäude: 1. Neubau zur Erweiterung und zum Ersatz bestehender Kapazitäten (gleichzeitige Stilllegung einer alten Anlage) 2. Optimaler Materialfluss durch die hohe Bauweise 3. Moderne Förderaggregate und gute Gebäudedämmung sorgen für niedrige Lärmemissionen 4. Neue Verfahrenstechnik gewährleistet höchste Energieeffizienz (zum Beispiel Wärmerückgewinnung) 5. Durch Silo- und Tankanbindung weniger manuelle innerbetriebliche Transporte 6. Trotz großer Mengensteigerung keine zusätzlichen Lärm- und Geruchsemissionen. Parallel zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird für die geplanten Produktionsanlagen ein Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImmSchG) durchgeführt. Grundlage hierfür sind unter anderem die entsprechenden Immissionsschutzgutachten, deren Ergebnisse auch in den Umweltbericht (bis zur Offenlage) zum Bebauungsplan einfließen. 1.2 Planerfordernis Das Werksgelände der Firma Greven liegt im nördlichen Teil des seit dem 08.04.1976 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“. Der Bebauungsplan enthält zu Art und Maß der baulichen Nutzung folgende Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung: Industriegebiet – GI 2. Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ): 0,8; Baumassenzahl (BMZ): 6,0; Höhe baulicher Anlagen: maximal 15,0 m. Die geplanten Produktionsgebäude sind aufgrund der im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Höhenfestsetzungen nicht genehmigungsfähig. Der Bebauungsplan ist daher in diesem Teilbereich zu ändern. Die Baugebietsart Industriegebiet – GI bleibt erhalten und wird in die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 übernommen. 1.3 Ziel der Planung Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der neuen Produktionsgebäude zu schaffen. Durch die Errichtung der modernen Produktionsgebäude wird der Standort Iversheim langfristig gesichert, sowie der Immissionsschutz durch veränderte Produktionsverhältnisse verbessert. Seite 3 von Ratsdrucksache 480-IX Um diese Änderungen vorzunehmen ist ein Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Das geplante Bauvorhaben kann nur realisiert werden, wenn der Bebauungsplan geändert wird. Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Planungskosten werden vom den Antragstellern übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen / 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel / 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ aufzustellen. Die Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Iversheim, Flur ???, Flst.-Nr. ??? entsprechend im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.