Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,8 MB
Datum
05.04.2011
Erstellt
08.04.11, 18:01
Aktualisiert
08.04.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BAD MÜNSTEREIFEL
BEBAUUNGSPLAN NR. 6 „INDUSTRIEGEBIET IVERSHEIM“, 5. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG (ENTWURF)
Inhaltsverzeichnis
1.
Lage des Plangebietes ...................................................................................... 2
2.
Ziel und Zweck der Planung ............................................................................. 3
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
3.
Planungsvorgaben............................................................................................. 6
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
4.
Planungsanlass .................................................................................................................... 3
Planerfordernis..................................................................................................................... 5
Ziel der Planung ................................................................................................................... 5
Geltungsbereich ................................................................................................................... 5
Bestand ................................................................................................................................. 6
Erschließung......................................................................................................................... 6
Natur und Landschaft/ Umweltbericht ............................................................................... 6
Gewässerschutz ................................................................................................................... 6
Begründung der Planinhalte............................................................................. 6
4.1. Art und Maß der baulichen Nutzung .................................................................................. 6
4.2. Höhe/ Höhenlage baulicher Anlagen ................................................................................. 8
4.3. Ausschluss von Nutzungsarten im Industriegebiet ......................................................... 8
5.
Realisierung der Planung.................................................................................. 8
6.
Kosten................................................................................................................. 8
7.
Hinweise ............................................................................................................. 8
7.1. Fachgutachten...................................................................................................................... 8
Stand: 30.03.2011
Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 6, 5. Änderung „Industriegebiet Iversheim“
Begründung
30.03.2011
S.2
1. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Gewerbe- und Industriegebietes „Bendenweg“
zwischen dem Kernort Bad Münstereifel und dem Ortsteil Iversheim. Das Plangebiet ist Teil
des bestehenden Werksgeländes der Firma Greven.
Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Planzeichnung im
Maßstab 1: 1000 zu entnehmen.
Auszug aus der Deutschen Grundkarte (1:5000)
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Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 6, 5. Änderung „Industriegebiet Iversheim“
Begründung
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S.3
2. Ziel und Zweck der Planung
Planungsanlass
Die Firma Greven beabsichtigt auf Teilen des bestehenden Werksgeländes neue
Produktionsgebäude zu errichten. Hierfür werden bestehende bauliche Anlagen abgerissen;
unversiegelte Freiflächen werden für die Neubauten nicht in Anspruch genommen.
2.1.
In dem Hochteil (1. Bauabschnitt, Höhe: 34m) des Gebäudes wird eine Veresterungsanlage
errichtet, d.h. hier werden Fettsäuren mit verschiedenen Alkoholen zur Reaktion gebracht
und in folgenden physikalischen Verfahrenschritten (Filtration etc.) in Endproduktqualität
weiterverarbeitet und abgefüllt. Diese Anlage wird eine alte Veresterungsanlage aus den
70/80er Jahren ersetzen.
Im 2. Bauabschnitt (Höhe: 22m) befinden sich momentan vorwiegend Anlagen zur
Herstellung von Seifen, die vor den Umbaumaßnahmen verlagert werden müssen. Danach
wird das Gebäude errichtet. Es wird jedoch um Produktionen gehen, die momentan auch
schon durchgeführt werden, das heißt vorwiegend Seifen- und/oder Esterprodukte. Auch hier
werden wieder neue, moderne Anlagen die Altanlagen ersetzen.
Kurzcharakteristik der geplanten Gebäude:
• Neubau zur Erweiterung und zum Ersatz bestehender Kapazitäten (gleichzeitige
Stilllegung einer alten Anlage)
• Optimaler Materialfluss durch die hohe Bauweise
• Moderne Förderaggregate und gute Gebäudedämmung sorgen für niedrige
Lärmemissionen
• Neue Verfahrenstechnik gewährleistet höchste Energieeffizienz (zum Beispiel
Wärmerückgewinnung)
• Durch Silo- und Tankanbindung weniger manuelle innerbetriebliche Transporte
• Trotz großer Mengensteigerung keine zusätzlichen Lärm- und Geruchsemissionen.
Parallel zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird für die geplanten
Produktionsanlagen ein Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImmSchG) durchgeführt. Grundlage hierfür sind unter anderem die entsprechenden
Immissionsschutzgutachten, deren Ergebnisse auch in den Umweltbericht zum
Bebauungsplan einfließen.
Lage im Betriebsgelände
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Lageplan Gebäude
Ostansicht
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Westansicht
Planerfordernis
Das Werksgelände der Firma Greven liegt im nördlichen Teil des seit dem 08.04.1976
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“. Der Bebauungsplan
enthält zu Art und Maß der baulichen Nutzung folgende Festsetzungen:
2.2.
•
Art der baulichen Nutzung: Industriegebiet – GI
Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ): 0,8; Baumassenzahl (BMZ):
6,0; Höhe baulicher Anlagen: maximal 15,0 m.
Die geplanten Produktionsgebäude sind aufgrund der im rechtskräftigen Bebauungsplan
festgesetzten Höhenfestsetzungen nicht genehmigungsfähig. Der Bebauungsplan ist daher
in diesem Teilbereich zu ändern.
•
Die Baugebietsart Industriegebiet – GI bleibt erhalten und wird in die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 6 übernommen.
Ziel der Planung
Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der neuen
Produktionsgebäude zu schaffen. Durch die Errichtung der modernen Produktionsgebäude
wird der Standort Iversheim langfristig gesichert, sowie der Immissionsschutz durch
veränderte Produktionsverhältnisse verbessert.
2.3.
Folgende Belange werden bei der Planaufstellung vorrangig berücksichtigt:
•
•
Immissionsschutz
Landschaftsplanung/ Artenschutz
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde auf diejenigen Grundstücksflächen des Alt
– Standortes der Firma Greven begrenzt, die für die Umstrukturierungen erforderlich sind
(Gemarkung Iversheim, Flur 8, Flurstück 481, teilweise). Das Baugesetzbuch gibt in § 1 (3)
2.4.
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Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 6, 5. Änderung „Industriegebiet Iversheim“
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S.6
BauGB vor, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, „sobald und soweit es für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“.
Die vollständige Einbeziehung des Werksgeländes in den Geltungsbereich der 5. Änderung
des Bebauungsplan Nr. 6 ist städtebaulich nicht erforderlich. Die Regelungsinhalte der 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 beziehen sich ausschließlich auf die Flächen der
geplanten Produktionsgebäude.
3. Planungsvorgaben
Bestand
Die Flächen des Geltungsbereiches der 5. Änderung werden seit langem durch die Firma
Greven gewerblich genutzt. Durch die geplanten Nutzungen werden keine baulichen
Flächeninanspruchnahmen (Bodenversiegelungen) geschaffen, die über das im
rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Maß hinaus gehen. Schutzwürdiger Aufwuchs
ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt. Eine Landschaftskartierung erfolgt im Rahmen
der Umweltprüfung.
3.1.
3.2.
Erschließung
Die äußere Erschließung des Geltungsbereiches ist durch die „Peter- Greven- Straße“
vorhanden und ausreichend dimensioniert.
Natur und Landschaft/ Umweltbericht
Die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Erarbeitung eines abschließenden
Umweltberichtes sind gemäß BauGB erforderlich. Im Rahmen der Umweltprüfung wird eine
Artenschutzprüfung (ASP) gemäß der Handlungsempfehlungen des Landes NRW zum
Artenschutz (Gemeinsame Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010) durchgeführt. Die
Ergebnisse der Umweltprüfung werden bis zur öffentlichen Auslegung als Umweltbericht in
die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Eine Eingriffs- Ausgleichbilanzierung ist
voraussichtlich nicht erforderlich, da durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 keine
weiteren Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet werden, die über das heutige Maß
hinausgehen.
3.3.
3.4.
Gewässerschutz
Die Flächen des Bebauungsplanvorentwurfes berühren die Belange der Wasserwirtschaft.
Die rechtskräftige Wasserschutzgebietsverordnung Bad Münstereifel – Arloff vom 2.12.1983
steht durch die Festsetzung der Trinkwasserschutzzone III A einer gewerblich – industriellen
Nutzung grundsätzlich entgegen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB (sogenanntes „Scoping- Verfahren“) soll
daher eine Vorabstimmung mit der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Euskirchen
durchgeführt werden.
4. Begründung der Planinhalte
4.1.
Art und Maß der baulichen Nutzung
Das Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung der geplanten Produktionsgebäude am Alt- Standort. Bei
der Festsetzung der Art der baulichen Nutzungen wurden daher die Betriebsanforderungen
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der Firma Greven sowie die immissionsschutzrechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Da
für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes genehmigungsbedürftige Anlagen
nach BImSchG betrieben werden sollen, wird im Bebauungsplan die Baugebietsart
Industriegebiet – GI festgesetzt.
Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß § 16 BauNVO bestimmt durch die:
•
Grundflächenzahl – GRZ 0,8
•
Höhe baulicher Anlagen (34m/ 22m)
Die Ausnutzung der Bauflächen richtet sich nach den Obergrenzen des § 17 BauNVO. Auch
wenn die Grundfläche durch die geplanten baulichen Anlagen im Geltungsbereich der 5.
Änderung des Bebauungsplanes vollständig in Anspruch genommen werden, ist eine
Überschreitung der GRZ nicht zu erwarten, da bei der Bestimmung der tatsächlichen GRZ
der Grundstücksbezug hergestellt wird. Auf das vollständige Grundstück der Peter-GrevenChemie bezogen erfolgt keine Überschreitung der GRZ von 0,8. darüber hinaus bleibt
anzumerken, dass die neuen Gebäude nach dem Abriss alter Gebäude errichtet werden,
eine Versiegelung der Flächen bereits gegeben war.
5. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 (Entwurf, ohne Maßstab)
Baugebietsgliederung
Da die geplante gewerbliche Nutzung auf die mittelbar angrenzende bestehende
schutzbedürftige Nutzung Rücksicht nehmen muss (Prinzip der Konfliktvermeidung) ist eine
uneingeschränkte Nutzung des Industriegebietes immissionsschutzrechtlich nicht möglich.
Das Industriegebiet wurde daher auf der Grundlage des Abstandserlasses NW und des § 1
BauNVO „nach der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen“
eingeschränkt. Dies bedeutet, dass nach der typisierenden Betrachtungsweise des
Abstandserlasses
Betriebsarten,
die
ein
Abstandserfordernis
aufgrund
ihres
Emissionsverhaltens entsprechend den Abstandsklassen I bis III (Abstände: 1.500 m bis 700
m) besitzen, grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die geplante Anlage ist nach
Abstandserlass 2007 gemäß Anhang 1 mit lfd. Nr. 49 als Anlage zur fabrikmäßigen
Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung in industriellem Umfang,
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insbesondere zur Herstellung von unter anderem „Estern“ (4. BImSchV = 4.1b, Spalte 1) in
Abstandsklasse IV (Abstand: 500 m) eingetragen.
Durch ein Immissionsschutzgutachten wird (bis zur Offenlage) dargelegt, wie die
entsprechenden Richtwerte der TA Lärm an der nächstgelegenen schutzwürdigen Bebauung
eingehalten werden.
Höhe/ Höhenlage baulicher Anlagen
4.2.
Da innerhalb von Industriegebieten die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse
städtebaulich nicht sinnvoll ist (Hallennutzungen), werden im Bebauungsplan die maximal
zulässigen Gebäudehöhen, gemäß § 18 BauNVO bezogen auf die Höhe über Normal-HöheNull (ü.NHN.), festgesetzt. Für die Höhenfestsetzungen werden in jedem Baufeld
geometrisch eindeutige Bezugspunkte (BP) festgesetzt.
Im Bebauungsplan werden für die geplanten Produktionsgebäude unterschiedliche Höhen
mit 34m und 22m als Höchstgrenzen entsprechend den technischen Anforderungen an die
Produktionsverhältnisse festgesetzt. Die Auswirkungen dieser Gebäudehöhen auf das Ortsund Landschaftsbild werden im Umweltbericht behandelt.
Ausschluss von Nutzungsarten im Industriegebiet
4.3.
Da die bauliche Nutzung des Bebauungsplangebietes ausschließlich durch die
Betriebsanlagen der Firma Greven erfolgt, werden die gemäß BauNVO in Industriegebieten
ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche
Zwecke (§ 9 Absatz 3, Nr. 2 BauNVO), sowie die Einzelhandelsnutzung grundsätzlich
ausgeschlossen.
5. Realisierung der Planung
Die Realisierung der neuen Produktionsgebäude der Firma Greven ist kurzfristig
vorgesehen.
6. Kosten
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Bad Münstereifel keine
Planungskosten.
7. Hinweise
Fachgutachten
7.1.
Folgende Fachgutachten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erarbeitet und bis
zur Offenlage dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt:
•
Natur und Landschaft: Umweltprüfung/ Umweltbericht/ Artenschutzprüfung: Büro für
Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Stolberg
•
Immissionsschutz: deBAKOM GmbH, Odenthal
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