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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 480-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,8 MB
Datum
05.04.2011
Erstellt
08.04.11, 18:01
Aktualisiert
08.04.11, 18:01

Inhalt der Datei

STADT BAD MÜNSTEREIFEL BEBAUUNGSPLAN NR. 6 „INDUSTRIEGEBIET IVERSHEIM“, 5. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG (ENTWURF) Inhaltsverzeichnis 1. Lage des Plangebietes ...................................................................................... 2 2. Ziel und Zweck der Planung ............................................................................. 3 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 3. Planungsvorgaben............................................................................................. 6 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 4. Planungsanlass .................................................................................................................... 3 Planerfordernis..................................................................................................................... 5 Ziel der Planung ................................................................................................................... 5 Geltungsbereich ................................................................................................................... 5 Bestand ................................................................................................................................. 6 Erschließung......................................................................................................................... 6 Natur und Landschaft/ Umweltbericht ............................................................................... 6 Gewässerschutz ................................................................................................................... 6 Begründung der Planinhalte............................................................................. 6 4.1. Art und Maß der baulichen Nutzung .................................................................................. 6 4.2. Höhe/ Höhenlage baulicher Anlagen ................................................................................. 8 4.3. Ausschluss von Nutzungsarten im Industriegebiet ......................................................... 8 5. Realisierung der Planung.................................................................................. 8 6. Kosten................................................................................................................. 8 7. Hinweise ............................................................................................................. 8 7.1. Fachgutachten...................................................................................................................... 8 Stand: 30.03.2011 Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 6, 5. Änderung „Industriegebiet Iversheim“ Begründung 30.03.2011 S.2 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Gewerbe- und Industriegebietes „Bendenweg“ zwischen dem Kernort Bad Münstereifel und dem Ortsteil Iversheim. Das Plangebiet ist Teil des bestehenden Werksgeländes der Firma Greven. Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Planzeichnung im Maßstab 1: 1000 zu entnehmen. Auszug aus der Deutschen Grundkarte (1:5000) 2 Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 6, 5. Änderung „Industriegebiet Iversheim“ Begründung 30.03.2011 S.3 2. Ziel und Zweck der Planung Planungsanlass Die Firma Greven beabsichtigt auf Teilen des bestehenden Werksgeländes neue Produktionsgebäude zu errichten. Hierfür werden bestehende bauliche Anlagen abgerissen; unversiegelte Freiflächen werden für die Neubauten nicht in Anspruch genommen. 2.1. In dem Hochteil (1. Bauabschnitt, Höhe: 34m) des Gebäudes wird eine Veresterungsanlage errichtet, d.h. hier werden Fettsäuren mit verschiedenen Alkoholen zur Reaktion gebracht und in folgenden physikalischen Verfahrenschritten (Filtration etc.) in Endproduktqualität weiterverarbeitet und abgefüllt. Diese Anlage wird eine alte Veresterungsanlage aus den 70/80er Jahren ersetzen. Im 2. Bauabschnitt (Höhe: 22m) befinden sich momentan vorwiegend Anlagen zur Herstellung von Seifen, die vor den Umbaumaßnahmen verlagert werden müssen. Danach wird das Gebäude errichtet. Es wird jedoch um Produktionen gehen, die momentan auch schon durchgeführt werden, das heißt vorwiegend Seifen- und/oder Esterprodukte. Auch hier werden wieder neue, moderne Anlagen die Altanlagen ersetzen. Kurzcharakteristik der geplanten Gebäude: • Neubau zur Erweiterung und zum Ersatz bestehender Kapazitäten (gleichzeitige Stilllegung einer alten Anlage) • Optimaler Materialfluss durch die hohe Bauweise • Moderne Förderaggregate und gute Gebäudedämmung sorgen für niedrige Lärmemissionen • Neue Verfahrenstechnik gewährleistet höchste Energieeffizienz (zum Beispiel Wärmerückgewinnung) • Durch Silo- und Tankanbindung weniger manuelle innerbetriebliche Transporte • Trotz großer Mengensteigerung keine zusätzlichen Lärm- und Geruchsemissionen. Parallel zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird für die geplanten Produktionsanlagen ein Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImmSchG) durchgeführt. Grundlage hierfür sind unter anderem die entsprechenden Immissionsschutzgutachten, deren Ergebnisse auch in den Umweltbericht zum Bebauungsplan einfließen. Lage im Betriebsgelände 3 Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 6, 5. Änderung „Industriegebiet Iversheim“ Begründung 30.03.2011 S.4 Lageplan Gebäude Ostansicht 4 Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 6, 5. Änderung „Industriegebiet Iversheim“ Begründung 30.03.2011 S.5 Westansicht Planerfordernis Das Werksgelände der Firma Greven liegt im nördlichen Teil des seit dem 08.04.1976 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“. Der Bebauungsplan enthält zu Art und Maß der baulichen Nutzung folgende Festsetzungen: 2.2. • Art der baulichen Nutzung: Industriegebiet – GI Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ): 0,8; Baumassenzahl (BMZ): 6,0; Höhe baulicher Anlagen: maximal 15,0 m. Die geplanten Produktionsgebäude sind aufgrund der im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Höhenfestsetzungen nicht genehmigungsfähig. Der Bebauungsplan ist daher in diesem Teilbereich zu ändern. • Die Baugebietsart Industriegebiet – GI bleibt erhalten und wird in die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 übernommen. Ziel der Planung Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der neuen Produktionsgebäude zu schaffen. Durch die Errichtung der modernen Produktionsgebäude wird der Standort Iversheim langfristig gesichert, sowie der Immissionsschutz durch veränderte Produktionsverhältnisse verbessert. 2.3. Folgende Belange werden bei der Planaufstellung vorrangig berücksichtigt: • • Immissionsschutz Landschaftsplanung/ Artenschutz Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde auf diejenigen Grundstücksflächen des Alt – Standortes der Firma Greven begrenzt, die für die Umstrukturierungen erforderlich sind (Gemarkung Iversheim, Flur 8, Flurstück 481, teilweise). Das Baugesetzbuch gibt in § 1 (3) 2.4. 5 Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 6, 5. Änderung „Industriegebiet Iversheim“ Begründung 30.03.2011 S.6 BauGB vor, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Die vollständige Einbeziehung des Werksgeländes in den Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 ist städtebaulich nicht erforderlich. Die Regelungsinhalte der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 beziehen sich ausschließlich auf die Flächen der geplanten Produktionsgebäude. 3. Planungsvorgaben Bestand Die Flächen des Geltungsbereiches der 5. Änderung werden seit langem durch die Firma Greven gewerblich genutzt. Durch die geplanten Nutzungen werden keine baulichen Flächeninanspruchnahmen (Bodenversiegelungen) geschaffen, die über das im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Maß hinaus gehen. Schutzwürdiger Aufwuchs ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt. Eine Landschaftskartierung erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung. 3.1. 3.2. Erschließung Die äußere Erschließung des Geltungsbereiches ist durch die „Peter- Greven- Straße“ vorhanden und ausreichend dimensioniert. Natur und Landschaft/ Umweltbericht Die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Erarbeitung eines abschließenden Umweltberichtes sind gemäß BauGB erforderlich. Im Rahmen der Umweltprüfung wird eine Artenschutzprüfung (ASP) gemäß der Handlungsempfehlungen des Landes NRW zum Artenschutz (Gemeinsame Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010) durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden bis zur öffentlichen Auslegung als Umweltbericht in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Eine Eingriffs- Ausgleichbilanzierung ist voraussichtlich nicht erforderlich, da durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 keine weiteren Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet werden, die über das heutige Maß hinausgehen. 3.3. 3.4. Gewässerschutz Die Flächen des Bebauungsplanvorentwurfes berühren die Belange der Wasserwirtschaft. Die rechtskräftige Wasserschutzgebietsverordnung Bad Münstereifel – Arloff vom 2.12.1983 steht durch die Festsetzung der Trinkwasserschutzzone III A einer gewerblich – industriellen Nutzung grundsätzlich entgegen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB (sogenanntes „Scoping- Verfahren“) soll daher eine Vorabstimmung mit der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Euskirchen durchgeführt werden. 4. Begründung der Planinhalte 4.1. Art und Maß der baulichen Nutzung Das Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der geplanten Produktionsgebäude am Alt- Standort. Bei der Festsetzung der Art der baulichen Nutzungen wurden daher die Betriebsanforderungen 6 Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 6, 5. Änderung „Industriegebiet Iversheim“ Begründung 30.03.2011 S.7 der Firma Greven sowie die immissionsschutzrechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Da für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG betrieben werden sollen, wird im Bebauungsplan die Baugebietsart Industriegebiet – GI festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß § 16 BauNVO bestimmt durch die: • Grundflächenzahl – GRZ 0,8 • Höhe baulicher Anlagen (34m/ 22m) Die Ausnutzung der Bauflächen richtet sich nach den Obergrenzen des § 17 BauNVO. Auch wenn die Grundfläche durch die geplanten baulichen Anlagen im Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes vollständig in Anspruch genommen werden, ist eine Überschreitung der GRZ nicht zu erwarten, da bei der Bestimmung der tatsächlichen GRZ der Grundstücksbezug hergestellt wird. Auf das vollständige Grundstück der Peter-GrevenChemie bezogen erfolgt keine Überschreitung der GRZ von 0,8. darüber hinaus bleibt anzumerken, dass die neuen Gebäude nach dem Abriss alter Gebäude errichtet werden, eine Versiegelung der Flächen bereits gegeben war. 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 (Entwurf, ohne Maßstab) Baugebietsgliederung Da die geplante gewerbliche Nutzung auf die mittelbar angrenzende bestehende schutzbedürftige Nutzung Rücksicht nehmen muss (Prinzip der Konfliktvermeidung) ist eine uneingeschränkte Nutzung des Industriegebietes immissionsschutzrechtlich nicht möglich. Das Industriegebiet wurde daher auf der Grundlage des Abstandserlasses NW und des § 1 BauNVO „nach der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen“ eingeschränkt. Dies bedeutet, dass nach der typisierenden Betrachtungsweise des Abstandserlasses Betriebsarten, die ein Abstandserfordernis aufgrund ihres Emissionsverhaltens entsprechend den Abstandsklassen I bis III (Abstände: 1.500 m bis 700 m) besitzen, grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die geplante Anlage ist nach Abstandserlass 2007 gemäß Anhang 1 mit lfd. Nr. 49 als Anlage zur fabrikmäßigen Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung in industriellem Umfang, 7 Bad Münstereifel: B-Plan Nr. 6, 5. Änderung „Industriegebiet Iversheim“ Begründung 30.03.2011 S.8 insbesondere zur Herstellung von unter anderem „Estern“ (4. BImSchV = 4.1b, Spalte 1) in Abstandsklasse IV (Abstand: 500 m) eingetragen. Durch ein Immissionsschutzgutachten wird (bis zur Offenlage) dargelegt, wie die entsprechenden Richtwerte der TA Lärm an der nächstgelegenen schutzwürdigen Bebauung eingehalten werden. Höhe/ Höhenlage baulicher Anlagen 4.2. Da innerhalb von Industriegebieten die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse städtebaulich nicht sinnvoll ist (Hallennutzungen), werden im Bebauungsplan die maximal zulässigen Gebäudehöhen, gemäß § 18 BauNVO bezogen auf die Höhe über Normal-HöheNull (ü.NHN.), festgesetzt. Für die Höhenfestsetzungen werden in jedem Baufeld geometrisch eindeutige Bezugspunkte (BP) festgesetzt. Im Bebauungsplan werden für die geplanten Produktionsgebäude unterschiedliche Höhen mit 34m und 22m als Höchstgrenzen entsprechend den technischen Anforderungen an die Produktionsverhältnisse festgesetzt. Die Auswirkungen dieser Gebäudehöhen auf das Ortsund Landschaftsbild werden im Umweltbericht behandelt. Ausschluss von Nutzungsarten im Industriegebiet 4.3. Da die bauliche Nutzung des Bebauungsplangebietes ausschließlich durch die Betriebsanlagen der Firma Greven erfolgt, werden die gemäß BauNVO in Industriegebieten ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (§ 9 Absatz 3, Nr. 2 BauNVO), sowie die Einzelhandelsnutzung grundsätzlich ausgeschlossen. 5. Realisierung der Planung Die Realisierung der neuen Produktionsgebäude der Firma Greven ist kurzfristig vorgesehen. 6. Kosten Durch die Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Bad Münstereifel keine Planungskosten. 7. Hinweise Fachgutachten 7.1. Folgende Fachgutachten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erarbeitet und bis zur Offenlage dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt: • Natur und Landschaft: Umweltprüfung/ Umweltbericht/ Artenschutzprüfung: Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Stolberg • Immissionsschutz: deBAKOM GmbH, Odenthal 30.03.2011 fa 8