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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014; hier: 3. Veränderungsliste)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
133 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
25.03.11, 18:01
Aktualisiert
01.04.11, 09:58
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014;
hier: 3. Veränderungsliste) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014;
hier: 3. Veränderungsliste) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014;
hier: 3. Veränderungsliste)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.03.2011 - Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2011 Nr. der Ratsdrucksache: 387-IX/Z-4 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 29.03.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014; hier: 3. Veränderungsliste __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: nein / Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 387-IX/Z-4 1. Sachverhalt: Basierend auf den Änderungen der 3. Veränderungsliste, die den Beschlussstand der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.03.2011 beinhaltet (Anlage 1), wurde die Haushaltssatzung aktualisiert und ist als Anlage 2 beigefügt. Die Veränderungen gegenüber der 2. Veränderungsliste wurden fett markiert. Die zahlenmäßigen Veränderungen in den Teilergebnisplänen werden entsprechend auf die zugehörigen Teilfinanzpläne übertragen. Ausgenommen hiervon sind Erträge aus den Sonderposten sowie Aufwendungen aus Abschreibungen und aus der internen Leistungsbeziehung, da diese Positionen ausschließlich in den Teilergebnisplänen wiederzugeben sind. Ebenso beigefügt sind der Gesamtergebnisplan (Anlage 3), der Gesamtfinanzplan (Anlage 4) und die Dringlichkeitsliste (Anlage 5) in jeweils aktualisierter Fassung. Die in der Sitzung des HA/FA vom 22.03.2011 beschlossenen Sperrungen der Straßenbaumaßnahmen in Mahlberg sind in der 3. Veränderungsliste (Investitionen 2011) nachrichtlich aufgeführt. Über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den mit der Ratsdrucksache 387-IX/Z-2 vorgelegten Sparvorschlägen der FDP-Fraktion wurden vom HA/FA zur Kenntnis genommen. Entsprechend den Verwaltungsvorschlägen erfolgt die weitere Beratung in den Fachausschüssen. 2. Rechtliche Würdigung Die Haushaltswirtschaft der Stadt Bad Münstereifel verbleibt, unbeschadet politischer Beschlüsse, die sich ausschließlich auf die Erschließung von Einsparpotenzialen richten können, im Stadium der vorläufigen Haushaltswirtschaft gemäß § 82 GO NRW. Der Haushaltsplan ist somit lediglich eine buchhalterische Ordnungsgrundlage und entfaltet mit seinen Ansätzen keinerlei rechtliche Bindung. Alle Finanzvorfälle sind ausschließlich im Lichte von § 82 GO NRW in Verbindung mit dem Erlass des Innenministeriums NRW vom 06.03.2009 im Einzelfall zu beurteilen. Im übrigen gelten für die haushaltsrechtliche Behandlung der Finanzvorfälle die ortsrechtlichen Regelungen. Die Haushaltssatzung wird im aufsichtsbehördlichen Verfahren Grundlage für Einzelgenehmigungen hinsichtlich des zulässigen Kreditrahmens und des zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Kassenkreditrahmens sein. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Haushalt 2011 der Stadt Bad Münstereifel kann auch unter größten Anstrengungen und unter Berücksichtigung der im Haushaltssicherungskonzept gefassten selbstbindenden Beschlüsse nicht genehmigungsfähig gestaltet werden. Die Entwicklung der Jahresfehlbeträge bis zum Jahr 2014 sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle gibt auch Auskunft über den Eigenkapitalverzehr (Abbau der allgemeinen Rücklage) im Planungszeitraum. Da ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen in Rahmen eines HSK in sachlicher Hinsicht (Verringerung von Infrastruktur, Absenkung von Standards, Redzierung von Personalkosten, etc.) die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Haushaltes innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung nicht möglich erscheint, unterfällt die Haushaltswirtschaft der Stadt Bad Münstereifel bis auf Weiteres dem Nothaushaltsrecht. Seite 3 von Ratsdrucksache 387-IX/Z-4 HH-Jahr Fehlbedarf Ausgleichsrücklage allgemeine Rücklage Anfangsstand Anfangsstand Verringerung 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % 0,00 € 0,00 € -5.012.586,60 € -12.000.000,00 € -9.926.165,00 € -9.689.667,00 € -9.498.866,00 € -9.240.666,00 € 0 0,00 -5,35 -13,53 -12,94 -14,51 -16,64 -19,42 2007 -944.181,12 € -944.181,12 € 2008 -3.367.835,24 € -3.367.835,24 € 2009*) -6.681.517,15 € -1.668.930,55 € 2010**) -12.000.000,00 € aufgebraucht 2011 -9.926.165,00 € aufgebraucht 2012 -9.689.667,00 € aufgebraucht 2013 -9.498.866,00 € aufgebraucht 2014 -9.240.666,00 € aufgebraucht *) vorl. Ergebnis **) aufgrund der Entwicklung geschätzter Wert Entwicklung Eigenkapital jew. z. 31.12. 94.099.145,38 € 93.704.768,28 € 88.692.181,68 € 76.692.181,68 € 66.766.016,68 € 57.076.349,68 € 47.577.483,68 € 38.336.817,68 € 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen erfordern eine Aufgabenkritik in Bezug auf das städt. Leistungsspektrum und eine weitergehende Optimierung der Arbeitsabläufe in der Verwaltung sowie eine klare Definition von Standards, sowohl für freiwillige als auch für pflichtige Aufgabenbereiche. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Das seit Jahrzehnten bestehende und zuletzt drastisch gestiegene strukturelle Defizit ist auf die dauerhafte Überlastung des Haushalts mit nicht finanzierten und finanzierbaren Aufgaben zurückzuführen. Selbst die gute Konjunktur der letzten Jahre mit vormals nie erreichten Steuereinnahmen hat die Entwicklung dieses Defizits weder gestoppt noch gehemmt. Damit wird deutlich, dass zu Lasten der folgenden Generationen ein Vermögensverzehr stattfindet und den folgenden Generationen letztlich ein unüberschaubarer Schuldenberg übergeben wird. Vor diesem Hintergrund ist eine strikte restriktive Ausgabenpolitik gerechtfertigt, die jedoch zukunftsgerichtete Entwicklungen nicht verhindern darf. 7. Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Haushalts 2011 in der Fassung der 3. Veränderungsliste nach Maßgabe der noch vorliegenden Veränderungen beschlossen.