Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
133 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
25.03.11, 18:01
Aktualisiert
01.04.11, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.03.2011
- Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2011
Nr. der Ratsdrucksache: 387-IX/Z-4
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
29.03.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014;
hier: 3. Veränderungsliste
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Büttner
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( )
ja /
( )
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
nein /
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 387-IX/Z-4
1. Sachverhalt:
Basierend auf den Änderungen der 3. Veränderungsliste, die den Beschlussstand der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 22.03.2011 beinhaltet (Anlage 1), wurde die
Haushaltssatzung aktualisiert und ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Veränderungen gegenüber der 2. Veränderungsliste wurden fett markiert.
Die zahlenmäßigen Veränderungen in den Teilergebnisplänen werden entsprechend auf die
zugehörigen Teilfinanzpläne übertragen. Ausgenommen hiervon sind Erträge aus den
Sonderposten sowie Aufwendungen aus Abschreibungen und aus der internen
Leistungsbeziehung, da diese Positionen ausschließlich in den Teilergebnisplänen wiederzugeben
sind.
Ebenso beigefügt sind der Gesamtergebnisplan (Anlage 3), der Gesamtfinanzplan (Anlage 4) und
die Dringlichkeitsliste (Anlage 5) in jeweils aktualisierter Fassung.
Die in der Sitzung des HA/FA vom 22.03.2011 beschlossenen Sperrungen der Straßenbaumaßnahmen in Mahlberg sind in der 3. Veränderungsliste (Investitionen 2011) nachrichtlich
aufgeführt. Über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss.
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den mit der Ratsdrucksache 387-IX/Z-2 vorgelegten
Sparvorschlägen der FDP-Fraktion wurden vom HA/FA zur Kenntnis genommen. Entsprechend
den Verwaltungsvorschlägen erfolgt die weitere Beratung in den Fachausschüssen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Haushaltswirtschaft der Stadt Bad Münstereifel verbleibt, unbeschadet politischer Beschlüsse,
die sich ausschließlich auf die Erschließung von Einsparpotenzialen richten können, im Stadium
der vorläufigen Haushaltswirtschaft gemäß § 82 GO NRW. Der Haushaltsplan ist somit lediglich
eine buchhalterische Ordnungsgrundlage und entfaltet mit seinen Ansätzen keinerlei rechtliche
Bindung. Alle Finanzvorfälle sind ausschließlich im Lichte von § 82 GO NRW in Verbindung mit
dem Erlass des Innenministeriums NRW vom 06.03.2009 im Einzelfall zu beurteilen. Im übrigen
gelten für die haushaltsrechtliche Behandlung der Finanzvorfälle die ortsrechtlichen Regelungen.
Die
Haushaltssatzung
wird
im
aufsichtsbehördlichen
Verfahren
Grundlage
für
Einzelgenehmigungen hinsichtlich des zulässigen Kreditrahmens und des zur Aufgabenerfüllung
erforderlichen Kassenkreditrahmens sein.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Haushalt 2011 der Stadt Bad Münstereifel kann auch unter größten Anstrengungen und unter
Berücksichtigung der im Haushaltssicherungskonzept gefassten selbstbindenden Beschlüsse
nicht genehmigungsfähig gestaltet werden. Die Entwicklung der Jahresfehlbeträge bis zum Jahr
2014 sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle gibt auch Auskunft über
den Eigenkapitalverzehr (Abbau der allgemeinen Rücklage) im Planungszeitraum.
Da ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen in Rahmen eines HSK in sachlicher Hinsicht
(Verringerung von Infrastruktur, Absenkung von Standards, Redzierung von Personalkosten, etc.)
die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Haushaltes innerhalb der mittelfristigen
Finanzplanung nicht möglich erscheint, unterfällt die Haushaltswirtschaft der Stadt Bad
Münstereifel bis auf Weiteres dem Nothaushaltsrecht.
Seite 3 von Ratsdrucksache 387-IX/Z-4
HH-Jahr
Fehlbedarf
Ausgleichsrücklage
allgemeine Rücklage
Anfangsstand
Anfangsstand
Verringerung
5.980.946,91 €
94.195.829,56 €
in %
0,00 €
0,00 €
-5.012.586,60 €
-12.000.000,00 €
-9.926.165,00 €
-9.689.667,00 €
-9.498.866,00 €
-9.240.666,00 €
0
0,00
-5,35
-13,53
-12,94
-14,51
-16,64
-19,42
2007
-944.181,12 €
-944.181,12 €
2008 -3.367.835,24 €
-3.367.835,24 €
2009*) -6.681.517,15 €
-1.668.930,55 €
2010**) -12.000.000,00 €
aufgebraucht
2011 -9.926.165,00 €
aufgebraucht
2012 -9.689.667,00 €
aufgebraucht
2013 -9.498.866,00 €
aufgebraucht
2014 -9.240.666,00 €
aufgebraucht
*) vorl. Ergebnis
**) aufgrund der Entwicklung geschätzter Wert
Entwicklung
Eigenkapital
jew. z. 31.12.
94.099.145,38 €
93.704.768,28 €
88.692.181,68 €
76.692.181,68 €
66.766.016,68 €
57.076.349,68 €
47.577.483,68 €
38.336.817,68 €
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen erfordern eine Aufgabenkritik in Bezug auf das städt.
Leistungsspektrum und eine weitergehende Optimierung der Arbeitsabläufe in der Verwaltung
sowie eine klare Definition von Standards, sowohl für freiwillige als auch für pflichtige
Aufgabenbereiche.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Das seit Jahrzehnten bestehende und zuletzt drastisch gestiegene strukturelle Defizit ist auf die
dauerhafte Überlastung des Haushalts mit nicht finanzierten und finanzierbaren Aufgaben
zurückzuführen. Selbst die gute Konjunktur der letzten Jahre mit vormals nie erreichten
Steuereinnahmen hat die Entwicklung dieses Defizits weder gestoppt noch gehemmt.
Damit wird deutlich, dass zu Lasten der folgenden Generationen ein Vermögensverzehr stattfindet
und den folgenden Generationen letztlich ein unüberschaubarer Schuldenberg übergeben wird.
Vor diesem Hintergrund ist eine strikte restriktive Ausgabenpolitik gerechtfertigt, die jedoch
zukunftsgerichtete Entwicklungen nicht verhindern darf.
7. Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen
Anlagen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Haushalts 2011 in der Fassung
der 3. Veränderungsliste nach Maßgabe der noch vorliegenden Veränderungen beschlossen.