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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 387-IX/Z-4)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
01.04.11, 09:58
Aktualisiert
01.04.11, 09:58
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 387-IX/Z-4) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 387-IX/Z-4)

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Inhalt der Datei

Haushaltsbuch 2011 Stadt Bad Münstereifel Haushaltssatzung Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel mit Beschluss vom ..................... folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Bad Münstereifel voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf 26.464.036 € Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 36.390.201 € im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 23.667.413 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 32.098.794 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf 3.646.185 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf 4.815.917 € festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 335.616 € festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Die Ausgleichsrücklage ist aufgebraucht. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird im Haushaltsjahr 2011 auf 9.926.165 € festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Kreditverträge zur Liquiditätssicherung abzuschließen bzw. bis zu vorgenannter Höhe aufzunehmen. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 310 v.H. 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 413 v.H. -2- Haushaltsbuch 2011 Stadt Bad Münstereifel Haushaltssatzung §7 Ein Haushaltssicherungskonzept ist aufzustellen. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung lassen aus heutiger Sicht die Darstellung eines strukturell wieder ausgeglichenen Haushaltsplanes in dem gesetzlichen Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2014 nicht erwarten. §8 (1) Soweit im Stellenplan der Vermerk ”künftig umzuwandeln” (ku) angebracht ist, sind frei werdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe in Stellen niedrigerer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen umzuwandeln. Soweit im Stellenplan der Vermerk ”künftig wegfallend” (kw) angebracht ist, dürfen frei werdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. (2) Um unterjährig bei der Personalbewirtschaftung flexibel reagieren zu können, können vorübergehend Stellen von Beamten mit vergleichbaren tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich Beschäftigten mit vergleichbaren Beamten besetzt werden. §9 Es werden folgende allgemeine Deckungsvermerke ausgebracht: Mehrerträge/-einzahlungen aus Ersatzleistungen für Schadensfälle dürfen für Mehraufwendungen/-auszahlungen der Schadensbeseitigung in Anspruch genommen. Mehrerträge/-einzahlungen aus zweckgebundenen Zuweisungen, Zuschüssen, Spenden und Erstattungen berechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen/auszahlungen. Personalaufwendungen und Personalauszahlungen sind produktübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Die Aufwendungen und Auszahlungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des städtischen Immobilienbestandes sind produktübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Darüber hinaus werden bei einzelnen Produkten gesonderte Deckungsvermerke ausgebracht. § 10 entfällt § 11 Die haushaltsrechtlichen Vermerke sind Bestandteil des Haushaltsplanes. -3-