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Beschlussvorlage (Eintragung der Fachwerkhofanlage Engertsweg 18 in Langscheid, Gemarkung Schönau, Flur 013, Flst.Nr. 4 in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
29.03.11, 18:01
Beschlussvorlage (Eintragung der Fachwerkhofanlage Engertsweg 18 in Langscheid, Gemarkung Schönau, Flur 013, Flst.Nr. 4 in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG) Beschlussvorlage (Eintragung der Fachwerkhofanlage Engertsweg 18 in Langscheid, Gemarkung Schönau, Flur 013, Flst.Nr. 4 in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.02.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh Nr. der Ratsdrucksache: 440-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 05.04.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Eintragung der Fachwerkhofanlage Engertsweg 18 in Langscheid, Gemarkung Schönau, Flur 013, Flst.Nr. 4 in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schröder __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL p Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 440-IX 1. Sachverhalt: Auf dem Grundstück Engertsweg 18 befindet sich noch eine komplett erhaltene Fachwerkhofanlage bestehend aus Wohnhaus mit ehemaligen Backhaus und Stall sowie einer großen Scheune. Die Gebäude sind noch in einem sehr originären Zustand teilweise in Bruchstein und mit Fachwerk vorhanden. Die neuen Eigentümer haben Interesse, diese Anlage möglichst im Ursprungszustand zu erhalten und sind bereit, auch größere Investitionen zu tätigen. Sie haben einen Antrag gestellt, das Gebäude in die Denkmalliste einzutragen. Daraufhin fand mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland im November 2009 eine Ortsbesichtigung statt mit dem Ergebnis, dass die Fachwerkhofanlage auf jeden Fall erhaltenswert ist. Es wurde auch festgestellt, dass Teilbereiche der Fachwerkhofanlage beschädigt waren und die Scheune einzustürzen drohte. Es bestand daher dringend Handlungsbedarf, die Gebäude zu sichern. So wurde die Fachwerkhofanlage vorläufig gem. § 4 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) unter Schutz gestellt und vorläufig in die Denkmalliste eingetragen. Eine entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen wurde erteilt. Gleichzeitig wurde das Verfahren beim LVR-Amt für Denkmalpflege Abteilung Inventarisierung zur Eintragung gem. § 3 Abs. 1 DSchG in die Denkmalliste eingeleitet. Erst im Oktober 2010 fand ein weiterer Ortstermin durch die Abteilung Inventarisierung des LVR wegen der ausführlichen Begutachtung der Gebäudesubstanz statt. Bis jetzt hat die Untere Denkmalbehörde von dort noch keine Stellungnahme erhalten, da bisher die Denkmälerkommission auf Grund der starken personellen Auslastung der Mitarbeiter des LVR noch nicht zusammengekommen ist. Eine mündliche Einschätzung des LVR ergab, dass die Fachwerkhofanlage erhaltenswert ist und sehr wahrscheinlich die Empfehlung der Denkmälerkommission zur Eintragung ausgesprochen wird. Weil dieses Verfahren nun doch schon einige Zeit in Anspruch nimmt und die vorläufige Unterschutzstellung nicht verlängert werden kann und die Denkmaleigenschaft der Gebäude geprüft wurde, wird vorgeschlagen, die Fachwerkhofanlage Engertsweg 18 in die Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel einzutragen. 2. Rechtliche Würdigung Die Unterschutzstellung hat gem. § 3 Abs. 1 DSchG zu erfolgen. Sie wird erst mit der bestandskräftigen Eintragung (Eintragungsbescheid) in die Denkmalliste bestandskräftig. Mit der Eintragung des Objektes als Denkmal entstehen für den Eigentümer Rechte und Pflichten insbesondere der §§ 7, 8, 9, 10 und 40 des DSchG. Erst mit der Eintragung oder der vorläufigen Unterschutzstellung unterliegen Denkmäler nach § 3 Abs. 1 Satz 2 DSchG den Vorschriften des Denkmalschutzes. Die Voraussetzungen der Denkmaleigenschaft des § 2 Abs. 2 DSchG wurden geprüft. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Eintragung gem. § 3 Abs. DSchG der Gebäude Engertsweg 18 in die Denkmalliste, wie oben beschrieben, wird beschlossen.