Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
29.03.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.02.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh
Nr. der Ratsdrucksache: 440-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
05.04.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Eintragung der Fachwerkhofanlage Engertsweg 18 in Langscheid, Gemarkung Schönau,
Flur 013, Flst.Nr. 4 in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG
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Berichterstatter: Frau Schröder
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
p
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 440-IX
1. Sachverhalt:
Auf dem Grundstück Engertsweg 18 befindet sich noch eine komplett erhaltene
Fachwerkhofanlage bestehend aus Wohnhaus mit ehemaligen Backhaus und Stall sowie einer
großen Scheune. Die Gebäude sind noch in einem sehr originären Zustand teilweise in Bruchstein
und mit Fachwerk vorhanden.
Die neuen Eigentümer haben Interesse, diese Anlage möglichst im Ursprungszustand zu erhalten
und sind bereit, auch größere Investitionen zu tätigen. Sie haben einen Antrag gestellt, das
Gebäude in die Denkmalliste einzutragen. Daraufhin fand mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im
Rheinland im November 2009 eine Ortsbesichtigung statt mit dem Ergebnis, dass die
Fachwerkhofanlage auf jeden Fall erhaltenswert ist. Es wurde auch festgestellt, dass Teilbereiche
der Fachwerkhofanlage beschädigt waren und die Scheune einzustürzen drohte. Es bestand
daher dringend Handlungsbedarf, die Gebäude zu sichern. So wurde die Fachwerkhofanlage
vorläufig gem. § 4 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) unter Schutz gestellt und vorläufig
in die Denkmalliste eingetragen. Eine entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9
DSchG zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen wurde erteilt.
Gleichzeitig wurde das Verfahren beim LVR-Amt für Denkmalpflege Abteilung Inventarisierung zur
Eintragung gem. § 3 Abs. 1 DSchG in die Denkmalliste eingeleitet.
Erst im Oktober 2010 fand ein weiterer Ortstermin durch die Abteilung Inventarisierung des LVR
wegen der ausführlichen Begutachtung der Gebäudesubstanz statt.
Bis jetzt hat die Untere Denkmalbehörde von dort noch keine Stellungnahme erhalten, da bisher
die Denkmälerkommission auf Grund der starken personellen Auslastung der Mitarbeiter des LVR
noch nicht zusammengekommen ist.
Eine mündliche Einschätzung des LVR ergab, dass die Fachwerkhofanlage erhaltenswert ist und
sehr wahrscheinlich die Empfehlung der Denkmälerkommission zur Eintragung ausgesprochen
wird.
Weil dieses Verfahren nun doch schon einige Zeit in Anspruch nimmt und die vorläufige
Unterschutzstellung nicht verlängert werden kann und die Denkmaleigenschaft der Gebäude
geprüft wurde, wird vorgeschlagen, die Fachwerkhofanlage Engertsweg 18 in die Denkmalliste der
Stadt Bad Münstereifel einzutragen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Unterschutzstellung hat gem. § 3 Abs. 1 DSchG zu erfolgen. Sie wird erst mit der
bestandskräftigen Eintragung (Eintragungsbescheid) in die Denkmalliste bestandskräftig.
Mit der Eintragung des Objektes als Denkmal entstehen für den Eigentümer Rechte und Pflichten
insbesondere der §§ 7, 8, 9, 10 und 40 des DSchG.
Erst mit der Eintragung oder der vorläufigen Unterschutzstellung unterliegen Denkmäler nach § 3
Abs. 1 Satz 2 DSchG den Vorschriften des Denkmalschutzes.
Die Voraussetzungen der Denkmaleigenschaft des § 2 Abs. 2 DSchG wurden geprüft.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Eintragung gem. § 3 Abs. DSchG der Gebäude Engertsweg 18 in die Denkmalliste, wie oben
beschrieben, wird beschlossen.