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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Nr. 4563, Kölner Str. 172 Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Nr. 3997, Kölner Str. 55)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
73 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
29.03.11, 18:01
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Nr. 4563, Kölner Str. 172
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Nr. 3997, Kölner Str. 55) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Nr. 4563, Kölner Str. 172
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Nr. 3997, Kölner Str. 55) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Nr. 4563, Kölner Str. 172
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Nr. 3997, Kölner Str. 55)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.03.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 459-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 05.04.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Nr. 4563, Kölner Str. 172 Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Nr. 3997, Kölner Str. 55 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 459-IX 1. Sachverhalt: Es wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Entertainmentcenters mit 6 Konzessionen auf einer Fläche von ca. 1000 qm für das Gebäude Kölner Str. 55 eingereicht. Zudem liegt eine Bauvoranfrage für das Gebäude Kölner Str. 172 zur Einrichtung eines Entertainmentcenters mit 3 Konzessionen auf einer Fläche von 445 qm vor. Die beiden Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5a „ Gewerbegebiet Bad Münstereifel“. Im Jahr 2008 war der Bebauungsplan Gegenstand eines Änderungsverfahrens zu den Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten. Zu dieser Zeit bestanden Anfragen zur Errichtung derartiger Einrichtungen im Bereich der Kernstadt. Um zu vermeiden, dass sich diese Einrichtungen in der Nachbarschaft von Schulen, kirchlichen Einrichtungen und Kureinrichtungen angesiedelt konnten, wurden entsprechende bauleitplanerische Änderungen vorgenommen. Das Ergebnis dieser Änderungen ist, dass im Bereich des Gewerbegebietes Vergnügungsstätten nördlich des Getränkehandels Zweiffel zugelassen wurden. Die eingereichten Anträge entsprechen somit den Festsetzungen des Bebauungsplanes und werden nach den jetzt bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben mit einer positiven Stellungnahme an den Kreis gehen. Es stellt sich evtl. die Frage, ob diese Ansiedlungen mit der grundsätzlichen städtebaulichen Zielausrichtung vereinbar sind. Sollte hier eine neue Definition erfolgen, wo Vergnügungsstätten zulässig sein sollen und wo nicht, müssten auch die entsprechenden planerischen Grundlagen geändert werden. Bei diesen Überlegungen sind sicherlich auch die Entwicklungen, die Spielhallen mit sich bringen, insbesondere in dem hier angestrebten Umfang mit zu berücksichtigen. Einhergehend mit städtebaulichen Aspekten, wie z.B. Verdrängungsprozesse durch entsprechende Mietpreisentwicklungen, sollten die Aspekte des Jugendschutzes und der Suchtprävention mit eingebunden werden. Adäquates Mittel, um einen zeitlichen Aufschub zu erhalten, sind die Veränderungssperre bzw. die Zurückstellung im Rahmen der Bestimmungen des § 14 und 15 BauGB. Voraussetzung für beide ist, dass ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst wird, in diesem Fall ein Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes. Auch andere Anfragen und Entscheidungen, die mit dem Zentrumskonzept der Kernstadt zusammenhängen, bedürfen einer Aufarbeitung. Hierüber wurde in der interfraktionellen Runde am 16.03.2011 bereits diskutiert. Es ist zu überlegen inwieweit das Zentrumskonzept durch eine konzeptionelle Planung ergänzt bzw. angepasst wird. So gibt es in letzter Zeit wiederholt Nachfragen von Lebensmittelmärkten bzw. Discountern, die sich für den Bereich des Gewerbegebietes als auch für die Ortslage Arloff interessieren. Die Entscheidung das Gewerbegebiet im Bereich der Kölner Straße nicht für Ärzte zu öffnen müsste sinnvoller Weise in eine solche Planung einfließen. Ebenso stellt sich die Frage, was die neuen Eigentümer der Geschäfte im Zentrum vorhaben. Diese Fragen und die aktuellen Entwicklungen auch im Bereich der südlichen Vorstadt sollten aufgegriffen werden, um die Entwicklungsmöglichkeiten für Bad Münstereifel zu optimieren. 2. Rechtliche Würdigung Die gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches sind zu beachten. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Seite 3 von Ratsdrucksache 459-IX ./. 7. Beschlussvorschlag: Hinsichtlich des vorliegenden Bauantrages und der Bauvoranfrage wird um Beratung und Entscheidung gebeten. Im Weiteren wird die Verwaltung Ansätze zu Entwicklungsmöglichkeiten mit Ergänzungen und/oder Änderungen des Zentrumskonzept für die nächste Sitzung vorbereiten.