Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
73 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
29.03.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.03.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 459-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
05.04.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Nr. 4563, Kölner Str. 172
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Nr. 3997, Kölner Str. 55
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 459-IX
1. Sachverhalt:
Es wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Entertainmentcenters mit 6 Konzessionen auf einer
Fläche von ca. 1000 qm für das Gebäude Kölner Str. 55 eingereicht.
Zudem liegt eine Bauvoranfrage für das Gebäude Kölner Str. 172 zur Einrichtung eines
Entertainmentcenters mit 3 Konzessionen auf einer Fläche von 445 qm vor.
Die beiden Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5a „ Gewerbegebiet
Bad Münstereifel“.
Im Jahr 2008 war der Bebauungsplan Gegenstand eines Änderungsverfahrens zu den
Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten.
Zu dieser Zeit bestanden Anfragen zur Errichtung derartiger Einrichtungen im Bereich der
Kernstadt. Um zu vermeiden, dass sich diese Einrichtungen in der Nachbarschaft von Schulen,
kirchlichen Einrichtungen und Kureinrichtungen angesiedelt konnten, wurden entsprechende
bauleitplanerische Änderungen vorgenommen. Das Ergebnis dieser Änderungen ist, dass im
Bereich des Gewerbegebietes Vergnügungsstätten nördlich des Getränkehandels Zweiffel
zugelassen wurden.
Die eingereichten Anträge entsprechen somit den Festsetzungen des Bebauungsplanes und
werden nach den jetzt bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben mit einer positiven
Stellungnahme an den Kreis gehen.
Es stellt sich evtl. die Frage, ob diese Ansiedlungen mit der grundsätzlichen städtebaulichen
Zielausrichtung vereinbar sind. Sollte hier eine neue Definition erfolgen, wo Vergnügungsstätten
zulässig sein sollen und wo nicht, müssten auch die entsprechenden planerischen Grundlagen
geändert werden. Bei diesen Überlegungen sind sicherlich auch die Entwicklungen, die Spielhallen
mit sich bringen, insbesondere in dem hier angestrebten Umfang mit zu berücksichtigen.
Einhergehend mit städtebaulichen Aspekten, wie z.B. Verdrängungsprozesse durch
entsprechende Mietpreisentwicklungen, sollten die Aspekte des Jugendschutzes und der
Suchtprävention mit eingebunden werden.
Adäquates Mittel, um einen zeitlichen Aufschub zu erhalten, sind die Veränderungssperre bzw. die
Zurückstellung im Rahmen der Bestimmungen des § 14 und 15 BauGB. Voraussetzung für beide
ist, dass ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst wird, in diesem Fall ein
Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes.
Auch andere Anfragen und Entscheidungen, die mit dem Zentrumskonzept der Kernstadt
zusammenhängen, bedürfen einer Aufarbeitung. Hierüber wurde in der interfraktionellen Runde
am 16.03.2011 bereits diskutiert.
Es ist zu überlegen inwieweit das Zentrumskonzept durch eine konzeptionelle Planung ergänzt
bzw. angepasst wird.
So gibt es in letzter Zeit wiederholt Nachfragen von Lebensmittelmärkten bzw. Discountern, die
sich für den Bereich des Gewerbegebietes als auch für die Ortslage Arloff interessieren.
Die Entscheidung das Gewerbegebiet im Bereich der Kölner Straße nicht für Ärzte zu öffnen
müsste sinnvoller Weise in eine solche Planung einfließen.
Ebenso stellt sich die Frage, was die neuen Eigentümer der Geschäfte im Zentrum vorhaben.
Diese Fragen und die aktuellen Entwicklungen auch im Bereich der südlichen Vorstadt sollten
aufgegriffen werden, um die Entwicklungsmöglichkeiten für Bad Münstereifel zu optimieren.
2. Rechtliche Würdigung
Die gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches sind zu beachten.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
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./.
7. Beschlussvorschlag:
Hinsichtlich des vorliegenden Bauantrages und der Bauvoranfrage wird um Beratung und
Entscheidung gebeten.
Im Weiteren wird die Verwaltung Ansätze zu Entwicklungsmöglichkeiten mit Ergänzungen
und/oder Änderungen des Zentrumskonzept für die nächste Sitzung vorbereiten.