Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
84 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
05.03.15, 11:01
Aktualisiert
05.03.15, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 157 /X.L.
Datum: 25.02.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
10.03.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden als Pferdeunterstand, Futter- und Gerätelager sowie Aufstellung von Weide-, Pferde-, Geräte- und Futterboxen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 105 und 140
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zu den Bauanträgen
Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes als Pferdeunterstand, Futterund Gerätelager
Aufstellung von Weide-, Pferde-, Geräte- und Futterboxen
auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung befindlichen Grundstücken
Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 105 bzw. 140 das gemeindliche Einvernehmen
gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Begründung:
Auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 105 bzw. 140 sind bereits seit längerem bauliche Anlagen für Tierhaltung vorhanden. Seitens des Kreises Euskirchen wird die Legalisierung dieser Anlagen angestrebt.
Der zwischenzeitlich vorgelegte Bauantrag beinhaltet die Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes als Pferdeunterstand, Futter- und Gerätelager sowie
die Aufstellung von Weide-, Pferde-, Geräte- und Futterboxen auf den zuvor genannten Grundstücken. Diese befinden sich im östlichen Gemarkungsbereich von
Marmagen
und
außerhalb
der
Ortslagenabrundungssatzung.
Im
Flächen-
nutzungsplan der Gemeinde Nettersheim sind diese Grundstücke als „Fläche für
die Landwirtschaft“ ausgewiesen.
Im Rahmen der Bauantragstellung wurde die Privilegierung des Bauvorhabens
seitens des Kreises Euskirchen bereits bestätigt. Danach handelt es sich um einen Nebenerwerbsbetrieb mit Islandpferdezucht und Pensionstierhaltung.
Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen hat darüber hinaus für
das Grundstück Nr. 105 die Eingrünung mit einer zweireihigen Hecke auf einer
Länge von 55 m festgesetzt, für das Grundstück Nr. 140 ist auf einer Länge von
30 m eine zweireihige freiwachsende Hecke anzupflanzen.
Seitens der Gemeinde Nettersheim sollte dem Bauantrag auf Errichtung eines
landwirtschaftlichen Gebäudes als Pferdeunterstand, Futter- und Gerätelager so-
3
wie der Aufstellung von Weide-, Pferde-, Geräte- und Futterboxen auf den zuvor
genannten Grundstücken zugestimmt werden.
Die Grundstücke Nr. 105 bzw. 140 sind im beigefügten Planauszug gekennzeichnet.
gez. Pracht
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Bürgermeister