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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden als Pferdeunterstand, Futter- und Gerätelager sowie Aufstellung von Weide-, Pferde-, Geräte- und Futterboxen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 105 und 140)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
84 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
05.03.15, 11:01
Aktualisiert
05.03.15, 11:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden als Pferdeunterstand, Futter- und Gerätelager sowie Aufstellung von Weide-, Pferde-, Geräte- und Futterboxen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 105 und 140) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden als Pferdeunterstand, Futter- und Gerätelager sowie Aufstellung von Weide-, Pferde-, Geräte- und Futterboxen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 105 und 140) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden als Pferdeunterstand, Futter- und Gerätelager sowie Aufstellung von Weide-, Pferde-, Geräte- und Futterboxen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 105 und 140)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 157 /X.L. Datum: 25.02.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 10.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden als Pferdeunterstand, Futter- und Gerätelager sowie Aufstellung von Weide-, Pferde-, Geräte- und Futterboxen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 105 und 140 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zu den Bauanträgen Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes als Pferdeunterstand, Futterund Gerätelager Aufstellung von Weide-, Pferde-, Geräte- und Futterboxen auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung befindlichen Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 105 bzw. 140 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 105 bzw. 140 sind bereits seit längerem bauliche Anlagen für Tierhaltung vorhanden. Seitens des Kreises Euskirchen wird die Legalisierung dieser Anlagen angestrebt. Der zwischenzeitlich vorgelegte Bauantrag beinhaltet die Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes als Pferdeunterstand, Futter- und Gerätelager sowie die Aufstellung von Weide-, Pferde-, Geräte- und Futterboxen auf den zuvor genannten Grundstücken. Diese befinden sich im östlichen Gemarkungsbereich von Marmagen und außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung. Im Flächen- nutzungsplan der Gemeinde Nettersheim sind diese Grundstücke als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Im Rahmen der Bauantragstellung wurde die Privilegierung des Bauvorhabens seitens des Kreises Euskirchen bereits bestätigt. Danach handelt es sich um einen Nebenerwerbsbetrieb mit Islandpferdezucht und Pensionstierhaltung. Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen hat darüber hinaus für das Grundstück Nr. 105 die Eingrünung mit einer zweireihigen Hecke auf einer Länge von 55 m festgesetzt, für das Grundstück Nr. 140 ist auf einer Länge von 30 m eine zweireihige freiwachsende Hecke anzupflanzen. Seitens der Gemeinde Nettersheim sollte dem Bauantrag auf Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes als Pferdeunterstand, Futter- und Gerätelager so- 3 wie der Aufstellung von Weide-, Pferde-, Geräte- und Futterboxen auf den zuvor genannten Grundstücken zugestimmt werden. Die Grundstücke Nr. 105 bzw. 140 sind im beigefügten Planauszug gekennzeichnet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister