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Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2011 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel hier: Feststellung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
124 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
23.03.11, 18:02
Aktualisiert
23.03.11, 18:02
Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2011 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.03.2011 - Der Bürgermeister Az: SW 21 Nr. der Ratsdrucksache: 422-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 29.03.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Wirtschaftspläne 2011 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel hier: Feststellung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR ‚SW2 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 422-IX/Z-1 1. Sachverhalt: 1.1 Beratungsergebnis Betriebsausschuss Stadtwerke Der Betriebsausschuss Stadtwerke hat in seiner Sitzung am 23.02.2011 die Wirtschaftspläne 2011 der Betriebszweige Wasser und Abwasser des Eigenbetriebs Stadtwerke beraten und folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst: a) Im Vermögensplan Wasser wird der Ansatz der Ausgabeposition 1.5.2 Beschaffung eines neuen KfZ-Transporters über 20.000 € gesperrt. b) In der Stellenübersicht des Wirtschaftsplanes Wasser wird der Ausbildungsplatz mit einem KW-Vermerk (künftig wegfallend) versehen. c) Im übrigen wird der Beschlussvorschlag über die Feststellung der Wirtschaftspläne 2011 und 2012 einstimmig als Empfehlung an den Stadtrat übernommen. Die Beschlusslage des Betriebsausschusses ist in den neuen Beschlussvorschlag übernommen worden. 1.2 Weitere Beratungsthemen Während der Sitzung wurden aus dem Vermögensplan Abwasser die veranschlagten Maßnahmen 1.3.2 Regenrückhaltebecken Kruchenbach, 1.3.7 Verbindungssammler/Regerückhaltebecken Michelsberg und 1.3.9 Regenrückhaltebecken Gilsdorf eingehender erörtert. Aus diesem Grunde wird dazu ergänzend folgendes ausgeführt: a) Regenrückhaltung Kruchenbach Im Zuge des Genehmigungsverfahrens über die Einleitung des Niederschlagswassers aus der Trennkanalisation Bergrath war der Regenwasserzulauf aus dem gesamten Einzugsgebiet des Kruchenbachs zu betrachten. Dabei hat die Untersuchung ergeben, dass die Bachverrohrung in der Bitburger Straße mit ihrer Rohrweite von 500 mm (DN 500) hydraulisch unterdimensioniert und überlastet ist, wie sich dann auch bei dem größeren Regenereignis im September 2007 gezeigt hat. Mit der Einleitungserlaubnis zur Regenwasserkanalisation Bergrath vom 19.01.2004 wurde von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen eine Maßnahme zum Hochwasserschutz der Ortslage Eicherscheid bis zum 31.12.2008 gefordert. Der Aufwand für das zunächst angestrebte Rückhaltebecken ist aufgrund der Anforderungen an die Gestaltung und Standsicherheit auf rd. 600.000 € gestiegen. Daraufhin sind weitere Varianten untersucht und als kostengünstigste Lösung die Aufweitung der Bachverrohrung in der Bitburger Straße ermittelt worden. Durch den langen Abstimmungs- und Genehmigungszeitraum wurde die Einleiterlaubnis in mehreren Schritten bis zum 31.12.2011 verlängert. Bis dahin ist die Maßnahme auszuführen. Eine erneute Fristverlängerung hat die Untere Wasserbehörde abgelehnt. Die Baumaßnahme war bereits in den Vermögensplänen 2009 und 2010 veranschlagt und erläutert. Überdies war die Maßnahme Gegenstand des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2008, welches in der Betriebsausschusssitzung am 11.12.2008 beraten wurde (siehe RD-Nr. 1465). In der Ratsvorlage wurde das Erfordernis der Maßnahme und die Kostenseite dargelegt. Seite 3 von Ratsdrucksache 422-IX/Z-1 b) 1.3.7 Regenrückhaltebecken Michelsberg In der vorderen Teilstrecke der Straße An der Hüh zwischen der L 113 und der Kreuzung mit dem Engelsbergweg wird ein Mischwasserkanal verlegt. Der zur Anbindung an das übrige Kanalnetz in Mahlberg erforderliche Kanal in der L 113 ist bereits vorhanden. Allerdings kann aus hydraulischen Gründen über den Mischwasserkanal in der Michelsbergstraße kein weiteres Niederschlagswasser aus dem Bereich des Michelsbergs abgeleitet werden. Da außerdem seit 1996 das Niederschlagswasser vorrangig ortsnah beseitigt werden soll, wird im übrigen Bereich (Engelsbergweg, Römerstraße, An der Hasenhecke, Reckerscheider Straße, Am Lindchen und im hinteren Bereich der Straße An der Hüh) die öffentliche Kanalisation im Trennsystem hergestellt. Das gesammelte Niederschlagswasser darf jedoch nicht ungedrosselt über den Siefen unterhalb der Straße An der Hasenhecke in den Krummesbach eingeleitet werden, sondern die Einleitungsmenge von ca. 400 l/s bei Starkregen ist durch das Rückhaltebecken mit einem Fassungsvermögen von 155 cbm auf 187 l/s zu reduzieren. Aus topographischen Gründen ist es nicht möglich, das Schmutzwasser aus einigen Bereichen im freien Gefälle der vorhandenen Ortskanalisation zuzuleiten. Deshalb ist unterhalb der Straße An der Hasenhecke eine Pumpstation zu bauen. Bereits in der Betriebsausschusssitzung am 16.03.2006 wurde über die Forderung der Unteren Wasserbehörde zur Kanalisierung des Michelsbergs berichtet. In der Sitzung am 07.05.2009 wurde die Kanalplanung vom Büro utt vorgestellt und vom Betriebsausschuss beschlossen (siehe RD-Nr. 1565 und 1565-Z1). Schließlich ist vom Betriebsausschuss am 08.12.2010 die Auftragsvergabe für den Mischwasserkanal in der Straße An der Hüh erfolgt (siehe RD-Nr. 350-IX). c) Regenrückhaltebecken Gilsdorf Die Bezirksregierung Köln hat als Obere Wasserbehörde mit Erlaubnisbescheid vom 25.09.2008 entgegen der Eingaben der Stadtwerke verfügt, dass bis zum 31.12.2009 eine Regenrückhaltung in Betrieb zu nehmen ist. In der Folgezeit sind bis November 2010 mit der Unteren Wasserbehörde der Standort des Beckens und die technischen Einrichtungen abgestimmt worden. Mit dem Regenklär- und Regenrückhaltebecken soll in der Wasserschutzzone II und in dem Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet der Eschweiler Bach von Schadstoffen und von Stoßbelastungen freigehalten werden. Die Bezirksregierung stützte ihre Forderung auf die Wasserrahmenrichtlinie, den Trennerlass und das Merkblatt BWK-M3, sowie die Wasserschutzgebietsverordnung. In der Sitzung am 07.05.2009 hat das Ingenieurbüro Lorenz über die Ausführung und Gestaltung der Regenrückhaltung berichtet (siehe RD-Nr. 1529). Darauf hin wurde beschlossen, die Maßnahme beschränkt auszuschreiben.. Mit Blick auf die Empfehlung, doch den Ansatz für die Anschaffung eines neuen Transportfahrzeuges zu sperren, sind die im Betriebszweig Wasserversorgung eingesetzten Dienstfahrzeuge in der beigefügten Anlage aufgelistet. 2. Rechtliche Würdigung Wirtschaftspläne sind Grundlage des Betriebs sowie der investiven Tätigkeit und für jedes Jahr gem. §§ 9 ff Eigenbetriebsverordnung und § 12 Betriebssatzung aufzustellen. Seite 4 von Ratsdrucksache 422-IX/Z-1 3. Finanzielle Auswirkungen Bereitstellung der finanziellen Mittel zum Betrieb und vor allem für die Investitionen in Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Seite 5 von Ratsdrucksache 422-IX/Z-1 7. Beschlussvorschlag: Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2011 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1.a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 1.b) Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 2.451.500 € 2.451.500 € 1.268.000 € 1.268.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2011 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 545.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 410.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt. II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser 1.a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 1.b) Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 6.218.000 € 6.218.000 € 5.650.000 € 5.650.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2011 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 3.640.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.040.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt. Im Vermögensplan wird der Ansatz der Ausgabeposition 1.5.2 Beschaffung eines neuen KfZTransporters über 20.000 € gesperrt. In der Stellenübersicht wird der Ausbildungsplatz mit einem KW-Vermerk (künftig wegfallend) versehen.