Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
124 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
23.03.11, 18:02
Aktualisiert
23.03.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.03.2011
- Der Bürgermeister Az: SW 21
Nr. der Ratsdrucksache: 422-IX/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
29.03.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Wirtschaftspläne 2011 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel
hier: Feststellung
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Berichterstatter: Herr W. Müller
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
‚SW2
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 422-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
1.1
Beratungsergebnis Betriebsausschuss Stadtwerke
Der Betriebsausschuss Stadtwerke hat in seiner Sitzung am 23.02.2011 die Wirtschaftspläne
2011 der Betriebszweige Wasser und Abwasser des Eigenbetriebs Stadtwerke beraten und
folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
a)
Im Vermögensplan Wasser wird der Ansatz der Ausgabeposition 1.5.2 Beschaffung eines
neuen KfZ-Transporters über 20.000 € gesperrt.
b)
In der Stellenübersicht des Wirtschaftsplanes Wasser wird der Ausbildungsplatz mit einem
KW-Vermerk (künftig wegfallend) versehen.
c)
Im übrigen wird der Beschlussvorschlag über die Feststellung der Wirtschaftspläne 2011
und 2012 einstimmig als Empfehlung an den Stadtrat übernommen.
Die Beschlusslage des Betriebsausschusses ist in den neuen Beschlussvorschlag übernommen
worden.
1.2
Weitere Beratungsthemen
Während der Sitzung wurden aus dem Vermögensplan Abwasser die veranschlagten Maßnahmen
1.3.2 Regenrückhaltebecken Kruchenbach, 1.3.7 Verbindungssammler/Regerückhaltebecken
Michelsberg und 1.3.9 Regenrückhaltebecken Gilsdorf eingehender erörtert. Aus diesem Grunde
wird dazu ergänzend folgendes ausgeführt:
a)
Regenrückhaltung Kruchenbach
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens über die Einleitung des Niederschlagswassers aus
der Trennkanalisation Bergrath war der Regenwasserzulauf aus dem gesamten
Einzugsgebiet des Kruchenbachs zu betrachten. Dabei hat die Untersuchung ergeben, dass
die Bachverrohrung in der Bitburger Straße mit ihrer Rohrweite von 500 mm (DN 500)
hydraulisch unterdimensioniert und überlastet ist, wie sich dann auch bei dem größeren
Regenereignis im September 2007 gezeigt hat.
Mit der Einleitungserlaubnis zur Regenwasserkanalisation Bergrath vom 19.01.2004 wurde
von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen eine Maßnahme zum
Hochwasserschutz der Ortslage Eicherscheid bis zum 31.12.2008 gefordert.
Der Aufwand für das zunächst angestrebte Rückhaltebecken ist aufgrund der
Anforderungen an die Gestaltung und Standsicherheit auf rd. 600.000 € gestiegen.
Daraufhin sind weitere Varianten untersucht und als kostengünstigste Lösung die
Aufweitung der Bachverrohrung in der Bitburger Straße ermittelt worden. Durch den langen
Abstimmungs- und Genehmigungszeitraum wurde die Einleiterlaubnis in mehreren Schritten
bis zum 31.12.2011 verlängert. Bis dahin ist die Maßnahme auszuführen. Eine erneute
Fristverlängerung hat die Untere Wasserbehörde abgelehnt.
Die Baumaßnahme war bereits in den Vermögensplänen 2009 und 2010 veranschlagt und
erläutert. Überdies war die Maßnahme Gegenstand des Abwasserbeseitigungskonzeptes
2008, welches in der Betriebsausschusssitzung am 11.12.2008 beraten wurde (siehe RD-Nr.
1465). In der Ratsvorlage wurde das Erfordernis der Maßnahme und die Kostenseite
dargelegt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 422-IX/Z-1
b)
1.3.7 Regenrückhaltebecken Michelsberg
In der vorderen Teilstrecke der Straße An der Hüh zwischen der L 113 und der Kreuzung mit
dem Engelsbergweg wird ein Mischwasserkanal verlegt. Der zur Anbindung an das übrige
Kanalnetz in Mahlberg erforderliche Kanal in der L 113 ist bereits vorhanden. Allerdings
kann aus hydraulischen Gründen über den Mischwasserkanal in der Michelsbergstraße kein
weiteres Niederschlagswasser aus dem Bereich des Michelsbergs abgeleitet werden.
Da außerdem seit 1996 das Niederschlagswasser vorrangig ortsnah beseitigt werden soll,
wird im übrigen Bereich (Engelsbergweg, Römerstraße, An der Hasenhecke,
Reckerscheider Straße, Am Lindchen und im hinteren Bereich der Straße An der Hüh) die
öffentliche Kanalisation im Trennsystem hergestellt.
Das gesammelte Niederschlagswasser darf jedoch nicht ungedrosselt über den Siefen
unterhalb der Straße An der Hasenhecke in den Krummesbach eingeleitet werden, sondern
die Einleitungsmenge von ca. 400 l/s bei Starkregen ist durch das Rückhaltebecken mit
einem Fassungsvermögen von 155 cbm auf 187 l/s zu reduzieren.
Aus topographischen Gründen ist es nicht möglich, das Schmutzwasser aus einigen
Bereichen im freien Gefälle der vorhandenen Ortskanalisation zuzuleiten. Deshalb ist
unterhalb der Straße An der Hasenhecke eine Pumpstation zu bauen.
Bereits in der Betriebsausschusssitzung am 16.03.2006 wurde über die Forderung der
Unteren Wasserbehörde zur Kanalisierung des Michelsbergs berichtet. In der Sitzung am
07.05.2009 wurde die Kanalplanung vom Büro utt vorgestellt und vom Betriebsausschuss
beschlossen (siehe RD-Nr. 1565 und 1565-Z1). Schließlich ist vom Betriebsausschuss am
08.12.2010 die Auftragsvergabe für den Mischwasserkanal in der Straße An der Hüh erfolgt
(siehe RD-Nr. 350-IX).
c)
Regenrückhaltebecken Gilsdorf
Die Bezirksregierung Köln hat als Obere Wasserbehörde mit Erlaubnisbescheid vom
25.09.2008 entgegen der Eingaben der Stadtwerke verfügt, dass bis zum 31.12.2009 eine
Regenrückhaltung in Betrieb zu nehmen ist. In der Folgezeit sind bis November 2010 mit der
Unteren Wasserbehörde der Standort des Beckens und die technischen Einrichtungen
abgestimmt worden.
Mit dem Regenklär- und Regenrückhaltebecken soll in der Wasserschutzzone II und in dem
Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet der Eschweiler Bach von Schadstoffen und von
Stoßbelastungen freigehalten werden. Die Bezirksregierung stützte ihre Forderung auf die
Wasserrahmenrichtlinie, den Trennerlass und das Merkblatt BWK-M3, sowie die
Wasserschutzgebietsverordnung.
In der Sitzung am 07.05.2009 hat das Ingenieurbüro Lorenz über die Ausführung und
Gestaltung der Regenrückhaltung berichtet (siehe RD-Nr. 1529). Darauf hin wurde
beschlossen, die Maßnahme beschränkt auszuschreiben..
Mit Blick auf die Empfehlung, doch den Ansatz für die Anschaffung eines neuen
Transportfahrzeuges zu sperren, sind die im Betriebszweig Wasserversorgung eingesetzten
Dienstfahrzeuge in der beigefügten Anlage aufgelistet.
2. Rechtliche Würdigung
Wirtschaftspläne sind Grundlage des Betriebs sowie der investiven Tätigkeit und für jedes Jahr
gem. §§ 9 ff Eigenbetriebsverordnung und § 12 Betriebssatzung aufzustellen.
Seite 4 von Ratsdrucksache 422-IX/Z-1
3. Finanzielle Auswirkungen
Bereitstellung der finanziellen Mittel zum Betrieb und vor allem für die Investitionen in
Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
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7. Beschlussvorschlag:
Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2011 werden wie
folgt festgestellt:
I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser
1.a)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
1.b)
Vermögensplan
Einnahmen
Ausgaben
2.451.500 €
2.451.500 €
1.268.000 €
1.268.000 €
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2011 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 545.000 € festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 410.000 € festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser
1.a)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
1.b)
Vermögensplan
Einnahmen
Ausgaben
6.218.000 €
6.218.000 €
5.650.000 €
5.650.000 €
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2011 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 3.640.000 € festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.040.000 € festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
Im Vermögensplan wird der Ansatz der Ausgabeposition 1.5.2 Beschaffung eines neuen KfZTransporters über 20.000 € gesperrt.
In der Stellenübersicht wird der Ausbildungsplatz mit einem KW-Vermerk (künftig wegfallend)
versehen.