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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 378-IX/Z-2)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
145 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
23.03.11, 18:02
Aktualisiert
23.03.11, 18:02

Inhalt der Datei

lfd. Nr. 1. 2. 3. Anregung bzw. Sparvorschlag Beratungsergebnis HFA Vorschlag annehmen Straßenbeleuchtung (hier: Nachtabschaltung, Einführung LED-Technik, Anzahl Leuchten reduzieren, Einsatz Energiesparlampen, Finanzierung über Contracting) Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung Reduzierung der Mäharbeiten an Feldwegen Reduzierung der Anzahl der Rats/Ausschussmitglieder, Sitzungstermine und Aufwandsentschädigungen auf die geringste mögliche Anzahl/Betrag 5. Erschließung von Grund und Boden, Ansiedlung von jungen Familien zu günstigen Preisen 6. Kooperation mit kreisang. Städten und Gemeinden bei Beschaffung von Papier, Büromaterial und Streusalz 7. Übertragung von dörflichen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an interessierte Bürger mittels Werkvertrag Prüfauftrag Verwaltung s. 1. Da mit diesem Vorschlag derzeit keine weiteren Einsparungen erzielbar erscheinen, wird der Vorschlag nicht weiter verfolgt. Es bleibt zunächst die Vorlage des Wirtschaftswegekonzeptes abzuwarten. Rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl ist der Zuschnitt der Wahlbezirke zu überprüfen. Ziel sollte es sein, mit 16 Wahlbezirken auszukommen. Für die neue Wahlperiode sind dann auch die Ausschussgrößen erneut zu reduzieren. Durch den grundsätzlichen Sitzungsbeginn von 18.00 Uhr werden bereits heute Verdienstausfallentschädigungen weitestgehend vermieden. Mit Verringerung der Ausschussgrößen wird sich nach der nächsten Kommunalwahl weiteres Einsparpotenzial erschließen lassen. Die Anzahl der Sitzungstermine sollte nicht weiter gestrafft werden, da sonst der politische Auftrag gefährdet erscheint. Generell sollte das Thema Bevölkerungsentwicklung und demografischer Wandel aufbereitet und dem Stadtentwicklungsausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt werden. Die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit sind regelmäßig zu prüfen und, sofern sich Vorteile für die Stadt Bad Münstereifel ergeben, auch konsequent umzusetzen. Möglichkeiten zur Übertragung von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sollen nicht nur auf den Dörfern sondern auch in der Kernstadt ausgeschöpft werden. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc X X (teilweise) X (teilweise) X X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 4. Bis zur Sommerpause ist dem Bau- und Feuerwehrausschuss ein Konzept vorzulegen, in dem die praktikabelste und wirtschaftlichste Vorgehensweise für das gesamte Stadtgebiet darzustellen ist. Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA X X X Seite 1 von 18 lfd. Nr. 8. 9. Anregung bzw. Sparvorschlag Vorschlag annehmen Hundesteuer ab dem zweiten Hund drastisch erhöhen Feste Radarstation einrichten 10. 10.000 € Motorradsteuer für nicht beruflich genutzte Motorräder 11. Tourismus-Verantwortliche austauschen bzw. diese Stellen streichen 12. Sozial- und Asylmissbrauch kontrollieren und gesetzlich vorgehen 13. Straßenbeleuchtung reduzieren – Nachtabschaltung, Leuchtkörper mit geringerer Energiestärke Abschaltung der Beleuchtung im Schleidpark nach 21 h Privatisierung des Schwimmbades 14. 15. 17. Keine Aufstellung von Wahlwerbetafeln durch die Stadt/Bauhof Moderate Anhebung der Hundesteuer bei einem Hund, deutliche Anhebung bei mehreren Hunden bzw. Kampfhunden Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA Prüfauftrag Verwaltung s. 17. Da die Stadt Bad Münstereifel hierfür nicht zuständig ist, wird der Vorschlag nicht weiter verfolgt. Da dieser Vorschlag gegen geltendes Recht (hier: Gleichartigkeitsverbot wegen bereits bestehender Kraftfahrzeugsteuer) verstößt, wird er nicht weiter verfolgt. Ein Zwischenbericht Thema Privatisierung der Kur- und Tourismusverwaltung wird dem Rat für die Sitzung am 29.03.2011 zugehen. Danach wird die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Die Bekämpfung von „Asylmissbrauch“ im aufenthaltsrechtlichen Sinne obliegt der Ausländerbehörde beim Kreis Euskirchen. Da die Stadt Bad Münstereifel demnach nicht zuständig ist, wird der Vorschlag nicht weiter verfolgt. s. 1. X X X X s. 1. Die Aufwandsseite ist weiter zu optimieren. Für die Frage der Privatisierung sollte konzeptionell nicht nur das eifelbad betrachtet werden. Vielmehr sollte der Gesamtkomplex eifelbad, Wohnmobilhafen und Campingplatz hinsichtlich seines Privatisierungspotenzials untersucht werden. Auf die Aufstellung wird bereits seit 2009 verzichtet. Insofern nichts weiter zu veranlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies umzusetzen und sich dabei an den Sätzen von Mechernich zu orientieren. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 16. Beratungsergebnis HFA X Seite 2 von 18 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 18. Einrichtung von 10 Arbeitsplätzen für Leistungsempfänger nach SGB II für Grünflächen-/Friedhofspflege usw., mtl. Höchsteinkommen 100 € (Freibetrag nach § 30 SGB II), Gegenfinanzierung über Einsparung einer E6 Stelle beim Bauhof Erarbeitung einer kreisweiten Richtlinie zu „Kosten der Unterkunft und Heizung“ mit dem Ziel von unterschiedlichen Sätzen zwischen Höhengebiet/Kernstadt zur Erreichung einer größeren Einzelfallgerechtigkeit Reduzierung des Streuaufwandes auf ebenen Strecken 19. 20. Beratungsergebnis HFA Vorschlag annehmen 21. Einführung einer Katzensteuer 22. Eigenbetriebe stärker in die Haushaltskonsolidierung mit einbinden. Angesichts des bundesweiten Rückganges der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse wäre es sozialpolitisch bedenklich, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in mehrere sozialversicherungsfreie Beschäftigungen umzuwandeln. Der Vorschlag wird daher nicht weiter verfolgt. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Prüfauftrag Verwaltung X X X X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 Die bestehende kreisweite Richtlinie zu Kosten der Unterkunft und Heizung wurden im Jahr 2009 durch den Kreis Euskirchen als Sozialhilfeträger neu überarbeitet. Eine weitergehende, kleinteiligere Gliederung der Miethöchstgrenzen wird nicht als zielführend erachtet. Der Vorschlag wird daher nicht weiter verfolgt. Da von Seiten des Bauhofes durch entsprechende Priorisierung von Strecken der Streuaufwand bereits stark reduziert wurde, erscheint mit Rücksicht auf die Verkehrssicherheit derzeit keine weitere Reduzierung sinnvoll. Wegen des damit verbundenen erheblichen erhebungstechnischen und personellen Aufwandes wird der Vorschlag nicht weiter verfolgt. Der Eigenbetrieb Stadtwerke und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Forstbetrieb werden bereits über die Abführung der Eigenkapitalverzinsung an der Haushaltskonsolidierung beteiligt. Darüber hinaus muss die Haushaltskonsolidierung auch alle Beteiligungen der Gemeinde einbeziehen. Auf die Beteiligungen sind die Maßstäbe der Haushaltskonsolidierung konsequent anzuwenden. (Vgl. Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009, S. 34.) Insoweit gelten dann auch für die Beteiligungen u. a. die gleichen personalwirtschaftlichen Restriktionen, wie für die Kernverwaltung, sodass der Konsolidierungsbeitrag derzeit kontinuierlich erfolgt. Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA X Seite 3 von 18 Anregung bzw. Sparvorschlag 23. Alle Bereiche der Verwaltung sollten auf ihr Rationalisierungspotenzial hin untersucht werden. 24. Hinsichtlich der Erschließung von Einnahmen sind mehr Anstrengungen zu unternehmen (z. B. Ansiedlung von Windkraftanlagen). 25. Hinsichtlich der Kommunikation der Einsparnotwendigkeiten sollte nicht vergessen werden, Perspektiven aufzuzeigen. Beratungsergebnis HFA Dies ist eine Daueraufgabe und wird regelmäßig beim Freiwerden von Dienstposten durchlaufen. Zum 01.01.2010 trat die neue Organisationsstruktur, die auch Auswirkungen auf die Dezernats- und Ämterzuschnitte hatte, in Kraft. Die Neuorganisation orientierte sich an folgenden Prämissen:  Neuzuweisung von Aufgaben wegen altersbedingtem Ausscheiden von Personal.  Bündelung sachlich zusammenhängender Aufgaben zur Anpassung von Personal.  Straffung der Verwaltungsarbeit zur Vermeidung differenzierter Zuständigkeiten.  Umsetzung von Forderungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Auch in den folgenden Jahren muss die Organisationsstruktur weiterentwickelt werden, um einer restriktiven Personalpolitik mit dem Ziel einer weiteren Personalkostenreduzierung gerecht zu werden. Weitergehendere Maßnahmen sind abhängig vom Aufgabenbestand und den gesetzten Standards. Gem. HSK besteht für die Verwaltung bis auf Weiteres die Vorgabe, jedes Jahr eine Stelle abzubauen. Die Verwaltung sollte prüfen, ob im Waldbereich auf städtischen Flächen Windkraftanlagen angesiedelt werden können und diesbezüglich dem Fachausschuss berichten. Hinsichtlich der Einnahmeverbesserung eignet sich u. a. auch die Bewirtschaftung von Stellplätzen an städt. Liegenschaften, analog der Regelung zum Rathaus (Pachtzins 30 €/Monat/Stellplatz). Hier ist insbesondere an folgende Bereiche zu denken: Bahnhof, Schulzentrum, Grundschulen und später Tiefgarage St. MichaelGymnasium. Dies ist eine Daueraufgabe für alle am Haushaltskonsolidierungsprozess beteiligten Akteure. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Vorschlag annehmen X Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA Prüfauftrag Verwaltung X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 lfd. Nr. X Seite 4 von 18 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 26. Sargbestattung nach dem System FriedWald mit dem Ziel der Aufforstung Einsparung des Bürgermeisterpostens; Aufgabenerledigung durch Bezirksregierung Abschaffung Dienstwagen, stattdessen Nutzung ÖPNV 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. Vorschlag annehmen Konzentration auf komm. Kerngeschäft Privatisierung Schwimmbad Konsequente Überprüfung der Sozialleistungen Sofortiger Baustop am Gymnasium, Beachtung der Lösungen zum Schulentwicklungsplan der Gem. Nettersheim/Blankenheim Umrüstung Straßenbeleuchtung auf Energiesparlampen Konsequente Sanierung der öffentl. Infrastruktur Dieser Vorschlag wird nicht weiter verfolgt. Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA X Da dieser Vorschlag gegen geltendes Recht (hier: Gemeindeordnung) verstößt, wird er nicht weiter verfolgt. X Der Dienstwagen wird auch innerhalb des Stadtgebietes für Dienstfahrten genutzt. Hier wäre die Nutzung des ÖPNV – sofern überhaupt möglich – unwirtschaftlich. Insofern kann der Dienstwagen nicht abgeschafft werden. Der Vorschlag wird daher nicht weiter verfolgt. s. 23. s. 15. s. 12. X Ein Baustopp führt ausgabeseitig zu Forderungen aus bereits ausgeschriebenen bzw. vergebenen Gewerken und Dienstleistungen. Die Bauruine wäre unter Berücksichtigung besonderer Anforderungen an die Verkehrssicherheit auf dem Schulgelände dauerhaft und kostenintensiv abzusichern. Darüber hinaus könnte mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket II keine neue Maßnahme begonnen werden. Der Vorschlag wird daher nicht weiter verfolgt. s. 1. X Der Fokus der Bürgerbeteiligung lag auf der Einholung von Sparvorschlägen. Dieser Vorschlag verursacht jedoch Mehraufwand. Die Sanierung der öffentlichen Infrastruktur richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln unter Berücksichtigung der Regelungen des Nothaushaltsrechts. D. h. derzeit beschränken sich die Maßnahmen auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung. X H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Prüfauftrag Verwaltung Anlage zu RD 378-IX/Z-2 34. Beratungsergebnis HFA Seite 5 von 18 Anregung bzw. Sparvorschlag 35. Streichung sämtlicher Sitzungsgelder 36. Während dieser Wahlperiode keine neuen Gutachten in Auftrag geben, weder planerischer, wissenschaftlicher noch rechtlicher Art 37. Reduzierung Verfügungsmittel des Bürgermeisters um 600 € zur Anschaffung neuer Medien für Bibliothek, alternativ Selbstverpflichtung des BM, die Anschaffung aus seinen Mitteln zu finanzieren Gründung einer Bürgerstiftung in die Mittel des Friedwaldes gegen Übernahme der langfristigen Verpflichtungen eingehen. Verwaltungskosten max. 5% der Erträge, in Gremien keine aktiven Politiker, Mittelverwendung gem. Beschluss einer Bürgerversammlung auf Vorschlag des Stiftungsrates, Verwendung der hälftigen Erträge bis Stiftungsvermögen von 2 Mio. erreicht ist, danach Aufstockung min. in Höhe der Inflation, Mittelverwendung – 40% Soziales, 40% Bildung und Kultur, 20% Umwelt. Einbringung der städt. Stiftungen (??) und Werbung von 20 Stiftern, ab 5.000 € Aufnahme in Stifterrat, darunter in Stiftungsverzeichnis 38. Beratungsergebnis HFA Vorschlag annehmen Die Höhe der Aufwandsentschädigung ergibt sich aus der Entschädigungsverordnung NRW. Ein genereller Verzicht kann rechtswirksam nicht erklärt werden. Wie der/die einzelne Stadtverordnete die ihm/ihr gewährte Entschädigung letztlich verwendet, steht in dessen/deren Ermessen. Die Verwaltung wird gebeten, eine Aufstellung hinsichtlich der bereits beauftragten Gutachten und Planungen sowie der geplanten Beauftragungen zu erstellen. Im Übrigen werden Gutachten und Planungen unter Beachtung der Voraussetzungen des Nothaushaltsrechts als sinnvoll erachtet, wenn damit ein Stillstand bei den entsprechenden Arbeiten vermieden bzw. eine zukunftsgerichtete Stadtentwicklung ermöglicht werden können. Der bescheidene Umfang der Verfügungsmittel des Bürgermeisters wird nicht gekürzt, da ausweislich des Verwendungsnachweises des Bürgermeisters die Aufwendungen überwiegend für ehrenamtlich Tätige, städt. Vereine und Altersjubiläen geleistet werden. Die Finanzierung einer Bürgerstiftung aus Mitteln des Produktes „FriedWald“ ist haushaltsrechtlich unzulässig. Sollten aus dem Betrieb des FriedWaldes Überschüsse anfallen, wären diese nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Reduzierung des Haushaltsdefizits zu verwenden. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA X Prüfauftrag Verwaltung X X X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 lfd. Nr. Seite 6 von 18 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 39. Prüfung ob günstigere Versicherungen möglich Parkplatz gegenüber dem Kurhaus sollte samstags und sonntags gebührenpflichtig sein 40. Streu- und Kehrpflicht außerhalb der Stadtmauer sollte besser kontrolliert werden und bei Verstößen mit Bußgeldern geahndet werden 42. Da seit der Gebührenpflicht auf den Parkplätzen Große Bleiche und Zimmerei PKW-Führer u. a. auf die Stellflächen im Goldenen Tal ausweichen, sollten auf den dortigen Flächen wenigstens die Pfützen mit Split aufgefüllt werden. Reduzierung der Straßenbeleuchtung – nächtliche Abschaltung, Rückbau von überflüssigen Lampen, weniger Lampen bei Erschließungsmaßnahmen 43. Die Versicherungen sollen ausgeschrieben werden. Aufgrund von Nutzungsänderungsanträgen zum Gebäude Nöthener Str. 10 (ehem. Kurhaus) wurden bislang 44 Stellplätze für dieses Gebäude mittels Baulasteintragung auf diesem Parkplatz nachgewiesen. Eine Bewirtschaftung der übrigen Flächen ist organisatorisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar. Die beiden vergangenen Winter stellten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadtverwaltung von Bad Münstereifel wie auch die Nachbarkommunen vor besondere Herausforderungen. Nicht überall obliegt die Winterwartung den Anliegern. Und generell bezieht sie sich nur auf Gehwege. Gerade im Bereich der Kernstadt obliegt die Winterwartung nicht in allen Bereichen den Anliegern, da es sich teilweise um Fußgängergeschäftsstraßen handelt, bei denen die Winterwartung durch den Bauhof durchgeführt wird. Ebenso haben die besonders widrigen Wetterverhältnisse auch die manuelle Winterwartung durch verpflichtete Anlieger erschwert. Es erscheint ausreichend, auf die Einhaltung der Verpflichtungen durch Hinweise im Amtsblatt sowie gezielte Ansprachen durch die Verwaltung im Einzelfall hinzuwirken. Wird im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Kontrolle und Sicherung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Wegen und Plätzen ständig erledigt. Vorschlag annehmen X Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA Prüfauftrag Verwaltung X X X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 41. Beratungsergebnis HFA s. 1. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Seite 7 von 18 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag Vorschlag annehmen 44. Relaunch Internetseite im Hinblick auf Außenwirkung der Stadt und Automatisierung von Arbeitsabläufen 45. Wechsel auf energiesparende LEDTechnik eines regionalen Unternehmens bei der Straßenbeleuchtung Bessere Abstimmung mit den Schulen, um (fast) leere Schulbusse zu vermeiden 46. 47. 48. 49. Beratungsergebnis HFA Straßenbeleuchtung - Einbau dimmbarer LED-Leuchtmittel, Finanzierung der Investition über Contracting-Vertrag Baumpatenschaften für die Pflege von Bäumen im Stadtgebiet Privatisierung der Lohnbuchhaltung Verkauf nicht für öffentliche Zwecke genutzter Objekte mit Wohnungsnutzung 51. Zweimonatiger Einzug der Steuern und Gebühren Die Einflussnahme der Verwaltung auf die Unterrichtsgestaltung in den Schulen und deren Folgewirkung für den Schülerspezialverkehr sind gering. Hier kann lediglich ein neuerliches Gespräch mit den Schulleitungen geführt werden. Dies soll geschehen. Über das Ergebnis ist im Schulausschuss zu berichten. s. 1. X Dieser Aspekt wird als sinnvolle Entlastung des städtischen Bauhofes gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies zu prüfen und dem Haupt- und Finanzausschuss zu berichten. Dies ist grundsätzlich richtig. Sofern entsprechende Angebote für einzelne Objekte vorliegen, ist dies dem Haupt- und Finanzausschuss zu berichten. Daran schließt sich dann die weitere Vorgehensweise an. Gemäß § 28 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Bzgl. dieser Steuer kann ein anderer Turnus gewählt werden. Die Fälligkeitsregelung für die städtischen Gebührensatzungen wurde dementsprechend übernommen. Das System hat sich bewährt und in der Vergangenheit zu keinen Problemen geführt. X H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Prüfauftrag Verwaltung X X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 50. Der Betrieb einer Homepage ist eine freiwillige Aufgabe, die hinsichtlich der Pflege dazu noch sehr personal- und damit kostenintensiv ist. Da die Verwaltung derzeit die Neuausrichtung für den städtischen IT-Betrieb aufbereitet, sollte der Aspekt eGovernment als Zukunftsoption und die Überarbeitung des Internetauftritts hierbei Berücksichtigung finden. s. 1. Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA X X Seite 8 von 18 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 52. Einführung einer Erschließungsinfrastrukturabgabe wie in Rheinbach, Erschließungsträger übernimmt Folgekosten für äußere technische und soziale Infrastruktur des realisierten BPlangebietes Verpachtung der Stadtmauertürme zur handwerklichen/künstlerischen Nutzung 53. 54. 55. Vorschlag annehmen Wechsel zu günstigeren Anbietern von Strom, Gas, Versicherungen Effektiverer Einsatz der Feuerwehr durch Optimierung der Standorte und Strukturen Aufruf der Bürger zur Angebotsabgabe für Kleinflächen, die nicht für öffentliche Zwecke benötigt werden 57. Zeitnahe Erhebung von KAG/BauGB Beiträgen 58. Verbindlicher Beschluss über Reduzierung des Rates bei Neuwahl auf kleinstmögliche Mitgliederzahl Abschaffung der Brötchentaste an Sonn/Feiertagen bei Angleichung der Gebührenfreien Zeit an Wochentage Diese Thematik sollte dem Grunde nach zunächst im Fachausschuss eingehend diskutiert werden. Bis auf einen sind derzeit alle Türme in Nutzung. Um auch den verbliebenen Turm einer Nutzung zuzuführen, laufen derzeit Verhandlungen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies zu prüfen. Grundlage für die Struktur der Feuerwehr ist der gesetzlich vorgeschriebene und vom Rat beschlossene Brandschutzbedarfsplan, der auch bereits jetzt mittel- und längerfristig strukturelle Veränderungen vorsieht. Eine Fortschreibung erfolgt im Jahr 2012. Gleichwohl soll sich der Fachausschuss bis zur Sommerpause mit der Thematik befassen. Diesbezüglich existiert bereits ein Grundsatzbeschluss. Die Vermarktung gestaltete sich bisher schwierig. Gleichwohl sollen die Bemühungen durch die Verwaltung intensiviert werden. Die Anregung ist sinnvoll und die Verwaltung wird beauftragt, Endveranlagungen möglichst zeitnah durchzuführen. s. 4. Mit den im Jahr 2010 geänderten Zeiten für die Brötchentaste sowie die Einbeziehung weiterer Parkraumflächen in die Bewirtschaftung sollen zunächst Erfahrungswerte gesammelt werden. Derzeit wird kein Bedarf gesehen, die Zeiten zu verändern. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA X Prüfauftrag Verwaltung X X X X X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 56. 59. Beratungsergebnis HFA X Seite 9 von 18 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 60. Vermietung der Parkflächen im Rathaushof (soweit nicht durch Bedienstete gemietet) – zumindest nachts und am Wochenende wie Tiefgarage Gymnasium Überprüfung der Stellplatzablösung sowie jährlicher Bericht über Verwendung, Ausnahmetatbestand für Schaffung neuen Wohnraums im Sanierungsgebiet Einführung von Kennzahlen zum Vergleich der Ausgaben zur Ermittlung von Bereichen wo Kosten eingespart werden können Energieeffizienzsteigerungspläne für jede städt. Liegenschaft soweit langfristig für Daseinsfürsorge benötigt 61. 62. 63. Beratungsergebnis HFA Vorschlag annehmen Reduzierung der Mähintervalle 65. Abschaffung der Müllgefäße außerhalb des Kurbereichs 66. Ausschreibung der städt. Versicherungen Ein entsprechender Bericht sollte jährlich dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden. Ausnahmeregelungen werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen gehandhabt. X Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Kennzahlensystem aufzubauen. X Im Bereich des Energiecontrollings und Energiemanagements sind derzeit zehn große Liegenschaften der Stadt Bad Münstereifel einbezogen. Durch die monatliche Analyse von Verbrauchsdaten und automatische Erstellung von Energie-Umweltberichten können Vorschläge unterbreitet werden, wie die Gebäude energieeffizienter bewirtschaftet werden können. Durch die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen wird zudem definiert, wo und wie bei jedem einzelnen Gebäude durch entsprechende Maßnahmen Energie und somit Energiekosten gespart werden. Über die Erkenntnisse ist dem Fachausschuss regelmäßig zu berichten. Der Bauhof ist mit der Erstellung eines Pflegekonzeptes beauftragt. Hierin ist aufzuführen, welche Grünflächen in Straßenbegleitgrün umgewandelt und extensiver gepflegt werden können. Eine generelle Reduzierung zu Lasten der Stadthygiene kann nicht hingenommen werden. Eine punktuelle Reduzierung ist bereits erfolgt und sollte im Einzelfall weiter praktiziert werden. s. 39. X H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Prüfauftrag Verwaltung X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 64. Die Vermietung ist erfolgt. Allerdings sieht der Haupt- und Finanzausschuss in der Überlassung am Wochenende eher Probleme (z. B. wegen dem Zugang zum Archiv), sodass dies nicht weiter zu verfolgen ist. Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA X X X Seite 10 von 18 lfd. Nr. 67. 68. 69. 70. 71. 73. Beratungsergebnis HFA Vorschlag annehmen Ausweisung Windkonzentrationsfläche auf städt. Flächen um Einnahmen zu erzielen und Verspargelung der Landschaft zu verhindern Aufstellung einer überörtlichen Schulentwicklungsplanung (auf Kreisebene) aus Kostengründen und zur besseren Abstimmung Angebot von Wohnbauflächen für Familien mit Kindern (z.B. zw. Berghof und Tanneck, DRK-Flächen Hirnbergweg, Sportplatz BaM, hinter Gerlach-Halle am Sittardweg) Versuchsstraße mit alternativen Beleuchtungsformen (Solar, LED, teilw. Abschaltung) Aktive Spendenwerbung für Stadtmauererhalt, ggf. Übertragung auf Vereine Beitritt zur „EEGON“ zur Förderung alternativer Energien wie Nettersheim und Blankenheim, städt. Anteil aus Verfügungsmittel BM oder Spende Bildung von Einkaufsringen mit Nachbarkommunen, z.B. bei Salz Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA Prüfauftrag Verwaltung s. 24. X Als Schulstandort mit einer hohen Einpendlerquote um 40 % hat die Stadt Bad Münstereifel die Notwendigkeit regionaler Abstimmungsprozesse in der Schulentwicklungsplanung für sich seit langem erkannt. Eine vom Kreis Euskirchen vorgeschlagene kreisweite Schulentwicklungsplanung setzt voraus, dass es innerhalb dieser Region zu vernetzende Schülerströme gibt. Dies ist jedoch – mit Ausnahme der Förderschulen – nicht der Fall. Schulentwicklung für Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien ist in Teilregionen zu gestalten, wie dies z. B. 3 Kommunen im Südkreis bereits versucht haben. s. 5. s. 1. Die bisherigen Erfahrungen stimmen skeptisch. Gleichwohl sollten die Bemühungen nicht unversucht bleiben. Ggf. können im Jahr 2012, das gem. eines FDP-Antrages zum Jahr der Stadtmauer erklärt werden soll, unter Einbindung von Vereinen und dem Förderverein für Denkmalpflege solche Aktivitäten intensiviert werden. Ein Beitritt wird nicht als zielführend erachtet. Gleichwohl können Kooperationen, die keine finanziellen Folgewirkungen auslösen, auch in diese Richtung sinnvoll sein. X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 72. Anregung bzw. Sparvorschlag X s. 6. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Seite 11 von 18 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 74. Keine Anhebung der Grundsteuer B, um den Zuzug von jungen Familien nicht durch höhere Mieten zu hemmen Keine Kürzung des HH-Ansatzes Bücherei, Teilbetrag zur eigenständigen Bewirtschaftung bereitstellen, Freigabe des hälftigen HH-Ansatzes zum Jahresbeginn um günstige Messeangebote nutzen zu können Beibehaltung von Kinderspielplätzen, Einbindung von Dorfgemeinschaften unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung 75. 76. Vorschlag annehmen Rückbau Waldspielplatz am Friedwald und Nutzung als Parkfläche 78. Unterstützung von Sportvereinen ist nach Art. 18 Abs. 3 Landesverfassung von Land und Gemeinden zu fördern (also keine freiwillige Aufgabe) – daher Beibehaltung der Ansätze zur Sportförderung Einsparung des Dienstwagens und Nutzung Privat-PKW gegen Erstattung, falls günstiger Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA Prüfauftrag Verwaltung Die Diskussion hierüber bleibt den Sitzungen des Hauptund Finanzausschusses am 22.03. und des Rates am 29.03.11 vorbehalten. Zum Thema Stadtbücherei wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Deren Ergebnis bleibt abzuwarten. Ein selbstbindender Beschluss wurde im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 aufgenommen. Sofern es demnach nicht gelingt, zehn Kinderspielplätze in die Obhut von Dorfgemeinschaften bzw. Vereine zu überführen, sind diese zurückzubauen. Die Ergebnisse der Gespräche mit den Vereinen bleiben zunächst abzuwarten. Die Errichtung einer Parkfläche an Stelle des Waldspielplatzes ist keine Alternative. Insofern wird diesem Aspekt nicht näher getreten. Da auch Waldspielplätze grundsätzlich zurückgebaut werden sollen, trifft dies auch den Waldspielplatz im FriedWald. Solange dieser jedoch noch in einem verkehrssicheren Zustand ist, soll er weiter betrieben werden. Investitionen in die Spielgeräte sind nicht mehr zu tätigen. Sportförderung ist eine freiwillige Aufgabe im Sinne der Gemeindeordnung. Verfassungsrecht in diesem Zusammenhang ist kein subjektives Recht, aus dem der Bürger einen einklagbaren Anspruch herleiten kann. X X X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 77. 79. Beratungsergebnis HFA s. 28. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Seite 12 von 18 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag Vorschlag annehmen 80. Streichung des HH-Ansatzes zum betrieblichen Gesundheitsmanagement 81. Prüfung der weiteren Mitgliedschaft in der KDVZ Kündigung der Vereinbarung zur Vorprüfung mit der Stadt Zülpich da „KannBestimmung“ lt. Gemeindeordnung 82. Beratungsergebnis HFA H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Prüfauftrag Verwaltung X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 Aufgabe der Verwaltung ist es, die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeber weiter zu erhöhen und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken. Hierzu bedarf es Maßnahmen zur Schaffung altersgerechter Arbeitsplätze und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, für die ein Mindestmaß an finanzieller Ausstattung zur Verfügung zu stellen ist. Die Fürsorge für das beschäftigte Personal ist eine Pflichtaufgabe. Prüfauftrag besteht. In der ersten Jahreshälfte 2011 wird der Politik ein Vorschlag zugeleitet. Die Stadt Zülpich hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bad Münstereifel fristgerecht zum 31.12.2010 gekündigt. Damit fällt die Aufgabe der Vorprüfung wieder in die Zuständigkeit der Stadt Bad Münstereifel zurück. Die Aufgabe der Vorprüfung basiert auf § 100 der Landeshaushaltsverordnung und stellt eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung für die Stadt dar. Da es aufgrund der personellen Situation bei der Stadt und aufgrund der niedrigen Fallzahlen nicht sinnvoll ist, diese Aufgabe eigenständig wahrzunehmen, wurden Gespräche mit der Stadt Mechernich aufgenommen. Diese hat die Bereitschaft erklärt, im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgabe für die Stadt Bad Münstereifel zu übernehmen. Dieser Vereinbarung werden daneben auch die Kommunen Blankenheim, Dahlem, Kall, Hellenthal, Nettersheim und Schleiden beitreten. Die entsprechende Ratsdrucksache geht dem Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 22.03.2011 und dem Rat für die Sitzung am 29.03.2011 zu. Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA X Seite 13 von 18 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag Vorschlag annehmen Statt externe Unterstützung beim kommunalen Gesamtabschluss zu nutzen besser Fortbildung des vorhandenen Personals mit den HH-Mitteln 84. Einsparung der städt. Stelle Rentenberatung und Kooperation i.S. Rentenberatung mit der Stadt Euskirchen 85. Statt weiter Bebauungspläne aufzustellen, die nicht verwirklicht werden, sollte ein Baulückenprogramm zur Vermarktung der Baulücken an junge Familien aufgelegt werden Erhöhung der Hundesteuer da die Sätze im Vergleich zu anderen Städten/Gemeinden eher günstig sind Die nordrhein-westfälischen Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, ab dem Jahr 2010 einen Gesamtabschluss aufzustellen. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist mit einem beträchtlichen Zeitaufwand und entsprechendem Personalaufwand verbunden. Ein Kostenfaktor ist hierbei die Größe des "kommunalen Konzerns". Die ersten Arbeitsschritte sind die Erhebung der Beteiligungen und die Ermittlung des Konsolidierungskreises. Um hier den Aufwand auch für die Zukunft gering zu halten, sind am Anfang des Prozesses die richtigen Weichen zu stellen. Dies erfordert die externe Unterstützung, um sich nicht in Detailproblemen zu verlieren und effizient zum ersten Gesamtabschluss zu gelangen. Die Fortbildung eigenen Personals ist daneben erforderlich, um die buchungsmäßigen Konsolidierungsschritte umzusetzen und künftige Gesamtabschlüsse ohne externe Unterstützung durchführen zu können. Die Stadt nimmt als kreisangehörige Gemeinde im Bereich „Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sowie in Unfalluntersuchungsangelegenheiten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Pflicht zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten“ die Aufgaben des Versicherungsamtes i.S.d. § 92 SGB IV als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Einen Handlungsspielraum zur Einsparung dieser Aufgabe oder zur gemeindeübergreifenden Kooperation gibt es wegen der gesetzlichen Vorgabe nicht. s. 5. Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA X Prüfauftrag Verwaltung X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 83. 86. Beratungsergebnis HFA s. 17. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Seite 14 von 18 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 87. Erhöhung der Vergnügungssteuer zur Finanzierung freiwilliger Aufgaben, z.B. Bücherei 88. Umstieg auf umweltfreundliche und günstigere Biotoner für Drucker 89. Der kostenlose Kehrdienst nach den Karnevalsumzügen durch den städtischen Bauhof wird nicht mehr oder nur noch gegen Erstattung der Kosten durchgeführt. Erschließung weiterer Baugebiete mittels städtebaulicher Verträge wie die Nachbarkommunen Städt. Eigenheimzulage kreieren 90. 91. 92. Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei den Gebührensätzen an den höchsten im Kreis erhobenen Sätzen zu orientieren und eine entsprechende Änderungssatzung vorzulegen. Erfahrungswerte über die Zuverlässigkeit von Biotonern konnten verwaltungsseitig bisher nicht ermittelt werden. Insofern ist dies bis auf Weiteres zurückzustellen. Vorschlag annehmen X Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA Prüfauftrag Verwaltung X Mit Blick auf die noch praktizierte Brauchtumspflege des Straßenkarnevals wird die bisherige Verfahrensweise beibehalten. X s. 5. Dies ist ein haushaltsrechtliches Problem. Darunter ist zu verstehen, dass die Gewährung einer Eigenheimzulage eine freiwillige Leistung der Stadt Bad Münstereifel wäre. Die Begründung dieser freiwilligen Leistung ist jedoch einer Kommune im Nothaushalt unter den verschärften Bedingungen des Erlasses vom 06.03.2009 verboten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aktivitäten zur Wirtschaftsförderung auf diesem Gebiet zu intensivieren. Die Thematik sollte dem Grunde nach im Stadtentwicklungsausschuss nochmals erörtert werden. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc X X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 93. Ansiedlung kommerzieller, gewerblicher Forschungseinrichtungen im Bereich Radioteleskop Effelsberg um SynergieEffekte zu nutzen, s. z.B. Forschungszentrum Jülich Erschließung weiterer Gewerbegebiete – Reaktivierung Gewerbegebiet ArloffKirspenich für nichtstörendes Gewerbe ohne Verarbeitung von wassergefährdenden Stoffen oder auch ein FactoryOutlet-Center und Erweiterung Gewerbegebiet Wald Beratungsergebnis HFA X Seite 15 von 18 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 94. Zügige Bearbeitung der avisierten LIDLAnsiedlung im Gewerbegebiet BaMIversheim zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze Vermarktung des Bistro´s im Bahnhof – zwei Interessenten waren erschrocken über den (Roh-) Bauzustand, die anfallenden Ausbaukosten und die MietzinsForderung, s. auch Bahnhöfe Mechernich und Euskirchen Bekanntmachung der aktuellen Fördermöglichkeiten von Kreis, Bez.regierung, Land, Bund und EU, z.B. auf der städt. Internetseite 95. 96. 97. Vorschlag annehmen Prüfung, ob B-Pläne bestehen, die vor 2003 Rechtskraft erlangt haben. Diese sind wahre „Goldgruben“. Hier gilt ein sog. Bestandsschutz für Solaransiedlungen und die Herstellungs-, Anschaffungs- und Installationskosten sinken durch nach wie vor bestehende Förderungen Quellwassernutzung der im Höhengebiet entspringenden Quellen, eine privat in Auftrag gegeben Analyse bescheinigt sauberes, unbelastetes Wasser, welches gewerblich genutzt werden kann Die Thematik sollte dem Grunde nach im Stadtentwicklungsausschuss nochmals erörtert werden. Eine letztmalige Vermarktung als Bistrofläche sollte erfolgen. Wenn auch diese ohne Erfolg bleibt, dann ist dem Rat eine anderweitige Flächennutzung vorzuschlagen. Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA X X Es bestehen bereits vielfältige und öffentlich zugängliche Informationsplattformen. Hier wird exemplarisch auf die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie verwiesen (http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/foerderrecherche.html). Ein entsprechender Link ist auf der städtischen Homepage unter der Rubrik Wirtschaft gesetzt. Weitergehende städtische Informationen sind nicht erforderlich. Diese Thematik soll im Stadtentwicklungsausschuss eingehender erörtert werden. X Es wird hier keine rechtliche Möglichkeit zur Nutzung ohne Festlegung von Wasserschutzzonen gesehen. Darüber hinaus ist eine einmalige Analyse nicht aussagekräftig hinsichtlich der Wasserqualität. Unklar ist z. B. welche Parameter geprüft wurden. X H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Prüfauftrag Verwaltung X Anlage zu RD 378-IX/Z-2 98. Beratungsergebnis HFA Seite 16 von 18 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 99. Bessere Vermarktung/Nutzung von Produkten und Erfindungen mit dem Ursprungsort BaM – Ansiedlung neuer Firmen oder Produktion bei hiesigen Firmen Beratungsergebnis HFA Vorschlag annehmen 100. Anbietung von (naturwissenschaftlichen) Kursen (Stichwort „Laborführerschein“) auch am Wochenende - gegen Entgelt, vergleichbar mit dem Jul-Jab beim Forschungszentrum Jülich. Zusätzlich wären Pensionen/Hotels besser belegt 101. Ausweitung der Kooperation mit der Fachhochschule f. Rechtspflege und dem Dt. Anwaltsverein um mehr Lehrgänge nach BaM zu holen, wovon die örtliche Geschäftswelt (Gastronomie, Buchhandlungen, Pensionen usw.) profitiert 102. Wiedereinbindung einer Tauchschule im eifelbad gegen Entgelt 104. Entwicklung eines Konzepts von Grillhütten über das gesamte Stadtgebiet und Vermarktung wie in Dahlem 105. Prüfung, ob sich ein privater Betreiber eines Parkdecks finden lässt, um die Parkpatzsituation zu entschärfen und Pachteinnahmen zu erzielen Es existiert eine Tauchschule im eifelbad, Samstag 13:00 – 15:00 und sonntags 8:15 – 10:15 Uhr. Die Teilnehmer zahlen das normale Entgelt für die Badnutzung. Eine stärkere, kostenintensive Vermarktung würde nur dann Sinn machen, wenn hierdurch auch eine touristische Wertschöpfung erzielt werden könnte. Wegen der unsicheren Schneesituation in den hiesigen Breiten, wird dies jedoch nicht als nachhaltig eingeschätzt. Die beiden vergangenen Winter spiegeln insoweit nicht den normalen Winterverlauf wieder. Der Ausschuss vermag hier keine Einsparpotenziale oder Einnahmeverbesserungen zu erkennen. Dies wird zurzeit von der Verwaltung geprüft. Das Ergebnis wird dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Prüfauftrag Verwaltung X X X X X X Seite 17 von 18 Anlage zu RD 378-IX/Z-2 103. Vermarktung der Wintersportmöglichkeiten im Stadtgebiet, insbes. am Michelsberg Aktivitäten zur Vermarktung und Nutzung sollten von ortsansässigen Gewerbeunternehmen ausgehen. Dies ist keine städtische Aufgabe. Im Rahmen der Wirtschafsförderung sind bei Gewerbeansiedlungen jedoch auch die Aspekte von Produkten und Erfindungen aus Bad Münstereifel einfließen zu lassen. Die Einrichtung derartiger Kurse setzt einerseits einen entsprechenden Bedarf voraus, andererseits muss ein Träger (z. B. VHS Euskirchen) gefunden werden, der für sich perspektivisch Aufwand und Ertrags abschätzt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist die Inanspruchnahme naturwissenschaftlicher Fachräume in Schulen problembehaftet. Es steht der örtlichen Geschäftswelt frei, Kontakte zu knüpfen und Kooperationen mit den genannten Institutionen einzugehen. Hierzu bedarf es nicht der Stadt. Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA X lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 106. Bewirtschaftung der Parkflächen vor den städt. Liegenschaften Schulzentrum, Bahnhof, Gymnasium (Tiefgarage nach Anbau), Grundschule (Hof an Heisterbacher Straße) 107. Kein kostenloser Kehrdienst nach Karnevalsumzügen Beratungsergebnis HFA Vorschlag annehmen Empfehlung HFA Vorschlag Verweisung ablehnen in FachA Prüfauftrag Verwaltung s. 24. s. 89. Anlage zu RD 378-IX/Z-2 H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc Seite 18 von 18