Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
145 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
23.03.11, 18:02
Aktualisiert
23.03.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
lfd.
Nr.
1.
2.
3.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Beratungsergebnis HFA
Vorschlag
annehmen
Straßenbeleuchtung
(hier: Nachtabschaltung, Einführung
LED-Technik, Anzahl Leuchten reduzieren, Einsatz Energiesparlampen, Finanzierung über Contracting)
Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung
Reduzierung der Mäharbeiten an Feldwegen
Reduzierung der Anzahl der Rats/Ausschussmitglieder, Sitzungstermine
und Aufwandsentschädigungen auf die
geringste mögliche Anzahl/Betrag
5.
Erschließung von Grund und Boden,
Ansiedlung von jungen Familien zu
günstigen Preisen
6.
Kooperation mit kreisang. Städten und
Gemeinden bei Beschaffung von Papier,
Büromaterial und Streusalz
7.
Übertragung von dörflichen Pflege- und
Unterhaltungsmaßnahmen an interessierte Bürger mittels Werkvertrag
Prüfauftrag
Verwaltung
s. 1.
Da mit diesem Vorschlag derzeit keine weiteren Einsparungen erzielbar erscheinen, wird der Vorschlag nicht
weiter verfolgt.
Es bleibt zunächst die Vorlage des Wirtschaftswegekonzeptes abzuwarten.
Rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl ist der Zuschnitt der Wahlbezirke zu überprüfen. Ziel sollte es sein,
mit 16 Wahlbezirken auszukommen. Für die neue Wahlperiode sind dann auch die Ausschussgrößen erneut zu
reduzieren.
Durch den grundsätzlichen Sitzungsbeginn von 18.00 Uhr
werden bereits heute Verdienstausfallentschädigungen
weitestgehend vermieden. Mit Verringerung der Ausschussgrößen wird sich nach der nächsten Kommunalwahl weiteres Einsparpotenzial erschließen lassen.
Die Anzahl der Sitzungstermine sollte nicht weiter gestrafft werden, da sonst der politische Auftrag gefährdet
erscheint.
Generell sollte das Thema Bevölkerungsentwicklung und
demografischer Wandel aufbereitet und dem Stadtentwicklungsausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt
werden.
Die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit
sind regelmäßig zu prüfen und, sofern sich Vorteile für die
Stadt Bad Münstereifel ergeben, auch konsequent umzusetzen.
Möglichkeiten zur Übertragung von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sollen nicht nur auf den Dörfern sondern auch in der Kernstadt ausgeschöpft werden.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
X
X
(teilweise)
X
(teilweise)
X
X
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
4.
Bis zur Sommerpause ist dem Bau- und Feuerwehrausschuss ein Konzept vorzulegen, in dem die praktikabelste
und wirtschaftlichste Vorgehensweise für das gesamte
Stadtgebiet darzustellen ist.
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
X
X
X
Seite 1 von 18
lfd.
Nr.
8.
9.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Vorschlag
annehmen
Hundesteuer ab dem zweiten Hund
drastisch erhöhen
Feste Radarstation einrichten
10.
10.000 € Motorradsteuer für nicht beruflich genutzte Motorräder
11.
Tourismus-Verantwortliche austauschen
bzw. diese Stellen streichen
12.
Sozial- und Asylmissbrauch kontrollieren
und gesetzlich vorgehen
13.
Straßenbeleuchtung reduzieren –
Nachtabschaltung, Leuchtkörper mit
geringerer Energiestärke
Abschaltung der Beleuchtung im
Schleidpark nach 21 h
Privatisierung des Schwimmbades
14.
15.
17.
Keine Aufstellung von Wahlwerbetafeln
durch die Stadt/Bauhof
Moderate Anhebung der Hundesteuer
bei einem Hund,
deutliche Anhebung bei mehreren Hunden bzw. Kampfhunden
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
Prüfauftrag
Verwaltung
s. 17.
Da die Stadt Bad Münstereifel hierfür nicht zuständig ist,
wird der Vorschlag nicht weiter verfolgt.
Da dieser Vorschlag gegen geltendes Recht (hier:
Gleichartigkeitsverbot wegen bereits bestehender Kraftfahrzeugsteuer) verstößt, wird er nicht weiter verfolgt.
Ein Zwischenbericht Thema Privatisierung der Kur- und
Tourismusverwaltung wird dem Rat für die Sitzung am
29.03.2011 zugehen. Danach wird die weitere Vorgehensweise abgestimmt.
Die Bekämpfung von „Asylmissbrauch“ im aufenthaltsrechtlichen Sinne obliegt der Ausländerbehörde beim
Kreis Euskirchen.
Da die Stadt Bad Münstereifel demnach nicht zuständig
ist, wird der Vorschlag nicht weiter verfolgt.
s. 1.
X
X
X
X
s. 1.
Die Aufwandsseite ist weiter zu optimieren.
Für die Frage der Privatisierung sollte konzeptionell nicht
nur das eifelbad betrachtet werden. Vielmehr sollte der
Gesamtkomplex eifelbad, Wohnmobilhafen und Campingplatz hinsichtlich seines Privatisierungspotenzials
untersucht werden.
Auf die Aufstellung wird bereits seit 2009 verzichtet. Insofern nichts weiter zu veranlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dies umzusetzen und
sich dabei an den Sätzen von Mechernich zu orientieren.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
X
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
16.
Beratungsergebnis HFA
X
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lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
18.
Einrichtung von 10 Arbeitsplätzen für
Leistungsempfänger nach SGB II für
Grünflächen-/Friedhofspflege usw., mtl.
Höchsteinkommen 100 € (Freibetrag
nach § 30 SGB II), Gegenfinanzierung
über Einsparung einer E6 Stelle beim
Bauhof
Erarbeitung einer kreisweiten Richtlinie
zu „Kosten der Unterkunft und Heizung“
mit dem Ziel von unterschiedlichen Sätzen zwischen Höhengebiet/Kernstadt
zur Erreichung einer größeren Einzelfallgerechtigkeit
Reduzierung des Streuaufwandes auf
ebenen Strecken
19.
20.
Beratungsergebnis HFA
Vorschlag
annehmen
21.
Einführung einer Katzensteuer
22.
Eigenbetriebe stärker in die Haushaltskonsolidierung mit einbinden.
Angesichts des bundesweiten Rückganges der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse wäre es
sozialpolitisch bedenklich, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in mehrere sozialversicherungsfreie
Beschäftigungen umzuwandeln.
Der Vorschlag wird daher nicht weiter verfolgt.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
Prüfauftrag
Verwaltung
X
X
X
X
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
Die bestehende kreisweite Richtlinie zu Kosten der Unterkunft und Heizung wurden im Jahr 2009 durch den
Kreis Euskirchen als Sozialhilfeträger neu überarbeitet.
Eine weitergehende, kleinteiligere Gliederung der Miethöchstgrenzen wird nicht als zielführend erachtet.
Der Vorschlag wird daher nicht weiter verfolgt.
Da von Seiten des Bauhofes durch entsprechende Priorisierung von Strecken der Streuaufwand bereits stark
reduziert wurde, erscheint mit Rücksicht auf die Verkehrssicherheit derzeit keine weitere Reduzierung sinnvoll.
Wegen des damit verbundenen erheblichen erhebungstechnischen und personellen Aufwandes wird der Vorschlag nicht weiter verfolgt.
Der Eigenbetrieb Stadtwerke und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Forstbetrieb werden bereits über die Abführung der Eigenkapitalverzinsung an der Haushaltskonsolidierung beteiligt.
Darüber hinaus muss die Haushaltskonsolidierung auch
alle Beteiligungen der Gemeinde einbeziehen. Auf die
Beteiligungen sind die Maßstäbe der Haushaltskonsolidierung konsequent anzuwenden. (Vgl. Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom
06.03.2009, S. 34.) Insoweit gelten dann auch für die
Beteiligungen u. a. die gleichen personalwirtschaftlichen
Restriktionen, wie für die Kernverwaltung, sodass der
Konsolidierungsbeitrag derzeit kontinuierlich erfolgt.
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
X
Seite 3 von 18
Anregung bzw. Sparvorschlag
23.
Alle Bereiche der Verwaltung sollten auf
ihr Rationalisierungspotenzial hin untersucht werden.
24.
Hinsichtlich der Erschließung von Einnahmen sind mehr Anstrengungen zu
unternehmen (z. B. Ansiedlung von
Windkraftanlagen).
25.
Hinsichtlich der Kommunikation der
Einsparnotwendigkeiten sollte nicht vergessen werden, Perspektiven aufzuzeigen.
Beratungsergebnis HFA
Dies ist eine Daueraufgabe und wird regelmäßig beim
Freiwerden von Dienstposten durchlaufen.
Zum 01.01.2010 trat die neue Organisationsstruktur, die
auch Auswirkungen auf die Dezernats- und Ämterzuschnitte hatte, in Kraft.
Die Neuorganisation orientierte sich an folgenden Prämissen:
Neuzuweisung von Aufgaben wegen altersbedingtem
Ausscheiden von Personal.
Bündelung sachlich zusammenhängender Aufgaben
zur Anpassung von Personal.
Straffung der Verwaltungsarbeit zur Vermeidung differenzierter Zuständigkeiten.
Umsetzung von Forderungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Auch in den folgenden Jahren muss die Organisationsstruktur weiterentwickelt werden, um einer restriktiven
Personalpolitik mit dem Ziel einer weiteren Personalkostenreduzierung gerecht zu werden. Weitergehendere
Maßnahmen sind abhängig vom Aufgabenbestand und
den gesetzten Standards.
Gem. HSK besteht für die Verwaltung bis auf Weiteres
die Vorgabe, jedes Jahr eine Stelle abzubauen.
Die Verwaltung sollte prüfen, ob im Waldbereich auf städtischen Flächen Windkraftanlagen angesiedelt werden
können und diesbezüglich dem Fachausschuss berichten.
Hinsichtlich der Einnahmeverbesserung eignet sich u. a.
auch die Bewirtschaftung von Stellplätzen an städt. Liegenschaften, analog der Regelung zum Rathaus (Pachtzins 30 €/Monat/Stellplatz). Hier ist insbesondere an folgende Bereiche zu denken: Bahnhof, Schulzentrum,
Grundschulen und später Tiefgarage St. MichaelGymnasium.
Dies ist eine Daueraufgabe für alle am Haushaltskonsolidierungsprozess beteiligten Akteure.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
Vorschlag
annehmen
X
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
Prüfauftrag
Verwaltung
X
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
lfd.
Nr.
X
Seite 4 von 18
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
26.
Sargbestattung nach dem System
FriedWald mit dem Ziel der Aufforstung
Einsparung des Bürgermeisterpostens;
Aufgabenerledigung durch Bezirksregierung
Abschaffung Dienstwagen, stattdessen
Nutzung ÖPNV
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
Vorschlag
annehmen
Konzentration auf komm. Kerngeschäft
Privatisierung Schwimmbad
Konsequente Überprüfung der Sozialleistungen
Sofortiger Baustop am Gymnasium,
Beachtung der Lösungen zum Schulentwicklungsplan der Gem. Nettersheim/Blankenheim
Umrüstung Straßenbeleuchtung auf
Energiesparlampen
Konsequente Sanierung der öffentl.
Infrastruktur
Dieser Vorschlag wird nicht weiter verfolgt.
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
X
Da dieser Vorschlag gegen geltendes Recht (hier: Gemeindeordnung) verstößt, wird er nicht weiter verfolgt.
X
Der Dienstwagen wird auch innerhalb des Stadtgebietes
für Dienstfahrten genutzt. Hier wäre die Nutzung des
ÖPNV – sofern überhaupt möglich – unwirtschaftlich.
Insofern kann der Dienstwagen nicht abgeschafft werden.
Der Vorschlag wird daher nicht weiter verfolgt.
s. 23.
s. 15.
s. 12.
X
Ein Baustopp führt ausgabeseitig zu Forderungen aus
bereits ausgeschriebenen bzw. vergebenen Gewerken
und Dienstleistungen. Die Bauruine wäre unter Berücksichtigung besonderer Anforderungen an die Verkehrssicherheit auf dem Schulgelände dauerhaft und kostenintensiv abzusichern.
Darüber hinaus könnte mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket II keine neue Maßnahme begonnen werden.
Der Vorschlag wird daher nicht weiter verfolgt.
s. 1.
X
Der Fokus der Bürgerbeteiligung lag auf der Einholung
von Sparvorschlägen. Dieser Vorschlag verursacht jedoch Mehraufwand.
Die Sanierung der öffentlichen Infrastruktur richtet sich
nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln
unter Berücksichtigung der Regelungen des Nothaushaltsrechts. D. h. derzeit beschränken sich die Maßnahmen auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung.
X
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
Prüfauftrag
Verwaltung
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
34.
Beratungsergebnis HFA
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Anregung bzw. Sparvorschlag
35.
Streichung sämtlicher Sitzungsgelder
36.
Während dieser Wahlperiode keine
neuen Gutachten in Auftrag geben, weder planerischer, wissenschaftlicher
noch rechtlicher Art
37.
Reduzierung Verfügungsmittel des Bürgermeisters um 600 € zur Anschaffung
neuer Medien für Bibliothek, alternativ
Selbstverpflichtung des BM, die Anschaffung aus seinen Mitteln zu finanzieren
Gründung einer Bürgerstiftung in die
Mittel des Friedwaldes gegen Übernahme der langfristigen Verpflichtungen
eingehen. Verwaltungskosten max. 5%
der Erträge, in Gremien keine aktiven
Politiker, Mittelverwendung gem. Beschluss einer Bürgerversammlung auf
Vorschlag des Stiftungsrates, Verwendung der hälftigen Erträge bis Stiftungsvermögen von 2 Mio. erreicht ist, danach
Aufstockung min. in Höhe der Inflation,
Mittelverwendung – 40% Soziales, 40%
Bildung und Kultur, 20% Umwelt. Einbringung der städt. Stiftungen (??) und
Werbung von 20 Stiftern, ab 5.000 €
Aufnahme in Stifterrat, darunter in Stiftungsverzeichnis
38.
Beratungsergebnis HFA
Vorschlag
annehmen
Die Höhe der Aufwandsentschädigung ergibt sich aus der
Entschädigungsverordnung NRW. Ein genereller Verzicht
kann rechtswirksam nicht erklärt werden. Wie der/die
einzelne Stadtverordnete die ihm/ihr gewährte Entschädigung letztlich verwendet, steht in dessen/deren Ermessen.
Die Verwaltung wird gebeten, eine Aufstellung hinsichtlich
der bereits beauftragten Gutachten und Planungen sowie
der geplanten Beauftragungen zu erstellen.
Im Übrigen werden Gutachten und Planungen unter Beachtung der Voraussetzungen des Nothaushaltsrechts als
sinnvoll erachtet, wenn damit ein Stillstand bei den entsprechenden Arbeiten vermieden bzw. eine zukunftsgerichtete Stadtentwicklung ermöglicht werden können.
Der bescheidene Umfang der Verfügungsmittel des Bürgermeisters wird nicht gekürzt, da ausweislich des Verwendungsnachweises des Bürgermeisters die Aufwendungen überwiegend für ehrenamtlich Tätige, städt. Vereine und Altersjubiläen geleistet werden.
Die Finanzierung einer Bürgerstiftung aus Mitteln des
Produktes „FriedWald“ ist haushaltsrechtlich unzulässig.
Sollten aus dem Betrieb des FriedWaldes Überschüsse
anfallen, wären diese nach dem Gesamtdeckungsprinzip
zur Reduzierung des Haushaltsdefizits zu verwenden.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
X
Prüfauftrag
Verwaltung
X
X
X
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
lfd.
Nr.
Seite 6 von 18
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
39.
Prüfung ob günstigere Versicherungen
möglich
Parkplatz gegenüber dem Kurhaus sollte
samstags und sonntags gebührenpflichtig sein
40.
Streu- und Kehrpflicht außerhalb der
Stadtmauer sollte besser kontrolliert
werden und bei Verstößen mit Bußgeldern geahndet werden
42.
Da seit der Gebührenpflicht auf den
Parkplätzen Große Bleiche und Zimmerei PKW-Führer u. a. auf die Stellflächen
im Goldenen Tal ausweichen, sollten auf
den dortigen Flächen wenigstens die
Pfützen mit Split aufgefüllt werden.
Reduzierung der Straßenbeleuchtung –
nächtliche Abschaltung, Rückbau von
überflüssigen Lampen, weniger Lampen
bei Erschließungsmaßnahmen
43.
Die Versicherungen sollen ausgeschrieben werden.
Aufgrund von Nutzungsänderungsanträgen zum Gebäude Nöthener Str. 10 (ehem. Kurhaus) wurden bislang 44
Stellplätze für dieses Gebäude mittels Baulasteintragung
auf diesem Parkplatz nachgewiesen.
Eine Bewirtschaftung der übrigen Flächen ist organisatorisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar.
Die beiden vergangenen Winter stellten die Bürgerinnen
und Bürger sowie die Stadtverwaltung von Bad Münstereifel wie auch die Nachbarkommunen vor besondere
Herausforderungen.
Nicht überall obliegt die Winterwartung den Anliegern.
Und generell bezieht sie sich nur auf Gehwege. Gerade
im Bereich der Kernstadt obliegt die Winterwartung nicht
in allen Bereichen den Anliegern, da es sich teilweise um
Fußgängergeschäftsstraßen handelt, bei denen die Winterwartung durch den Bauhof durchgeführt wird. Ebenso
haben die besonders widrigen Wetterverhältnisse auch
die manuelle Winterwartung durch verpflichtete Anlieger
erschwert.
Es erscheint ausreichend, auf die Einhaltung der Verpflichtungen durch Hinweise im Amtsblatt sowie gezielte
Ansprachen durch die Verwaltung im Einzelfall hinzuwirken.
Wird im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Kontrolle und Sicherung der Verkehrssicherheit auf Straßen,
Wegen und Plätzen ständig erledigt.
Vorschlag
annehmen
X
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
Prüfauftrag
Verwaltung
X
X
X
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
41.
Beratungsergebnis HFA
s. 1.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
Seite 7 von 18
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Vorschlag
annehmen
44.
Relaunch Internetseite im Hinblick auf
Außenwirkung der Stadt und Automatisierung von Arbeitsabläufen
45.
Wechsel auf energiesparende LEDTechnik eines regionalen Unternehmens
bei der Straßenbeleuchtung
Bessere Abstimmung mit den Schulen,
um (fast) leere Schulbusse zu vermeiden
46.
47.
48.
49.
Beratungsergebnis HFA
Straßenbeleuchtung - Einbau dimmbarer
LED-Leuchtmittel, Finanzierung der
Investition über Contracting-Vertrag
Baumpatenschaften für die Pflege von
Bäumen im Stadtgebiet
Privatisierung der Lohnbuchhaltung
Verkauf nicht für öffentliche Zwecke
genutzter Objekte mit Wohnungsnutzung
51.
Zweimonatiger Einzug der Steuern und
Gebühren
Die Einflussnahme der Verwaltung auf die Unterrichtsgestaltung in den Schulen und deren Folgewirkung für
den Schülerspezialverkehr sind gering. Hier kann lediglich ein neuerliches Gespräch mit den Schulleitungen
geführt werden. Dies soll geschehen.
Über das Ergebnis ist im Schulausschuss zu berichten.
s. 1.
X
Dieser Aspekt wird als sinnvolle Entlastung des städtischen Bauhofes gesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dies zu prüfen und dem
Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.
Dies ist grundsätzlich richtig. Sofern entsprechende Angebote für einzelne Objekte vorliegen, ist dies dem
Haupt- und Finanzausschuss zu berichten. Daran
schließt sich dann die weitere Vorgehensweise an.
Gemäß § 28 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes wird die
Grundsteuer zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Bzgl. dieser Steuer kann ein anderer Turnus gewählt werden.
Die Fälligkeitsregelung für die städtischen Gebührensatzungen wurde dementsprechend übernommen.
Das System hat sich bewährt und in der Vergangenheit
zu keinen Problemen geführt.
X
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
Prüfauftrag
Verwaltung
X
X
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
50.
Der Betrieb einer Homepage ist eine freiwillige Aufgabe,
die hinsichtlich der Pflege dazu noch sehr personal- und
damit kostenintensiv ist.
Da die Verwaltung derzeit die Neuausrichtung für den
städtischen IT-Betrieb aufbereitet, sollte der Aspekt eGovernment als Zukunftsoption und die Überarbeitung des
Internetauftritts hierbei Berücksichtigung finden.
s. 1.
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
X
X
Seite 8 von 18
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
52.
Einführung einer Erschließungsinfrastrukturabgabe wie in Rheinbach, Erschließungsträger übernimmt Folgekosten für äußere technische und soziale
Infrastruktur des realisierten BPlangebietes
Verpachtung der Stadtmauertürme zur
handwerklichen/künstlerischen Nutzung
53.
54.
55.
Vorschlag
annehmen
Wechsel zu günstigeren Anbietern von
Strom, Gas, Versicherungen
Effektiverer Einsatz der Feuerwehr
durch Optimierung der Standorte und
Strukturen
Aufruf der Bürger zur Angebotsabgabe
für Kleinflächen, die nicht für öffentliche
Zwecke benötigt werden
57.
Zeitnahe Erhebung von KAG/BauGB
Beiträgen
58.
Verbindlicher Beschluss über Reduzierung des Rates bei Neuwahl auf
kleinstmögliche Mitgliederzahl
Abschaffung der Brötchentaste an Sonn/Feiertagen bei Angleichung der Gebührenfreien Zeit an Wochentage
Diese Thematik sollte dem Grunde nach zunächst im
Fachausschuss eingehend diskutiert werden.
Bis auf einen sind derzeit alle Türme in Nutzung. Um
auch den verbliebenen Turm einer Nutzung zuzuführen,
laufen derzeit Verhandlungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dies zu prüfen.
Grundlage für die Struktur der Feuerwehr ist der gesetzlich vorgeschriebene und vom Rat beschlossene Brandschutzbedarfsplan, der auch bereits jetzt mittel- und längerfristig strukturelle Veränderungen vorsieht. Eine Fortschreibung erfolgt im Jahr 2012.
Gleichwohl soll sich der Fachausschuss bis zur Sommerpause mit der Thematik befassen.
Diesbezüglich existiert bereits ein Grundsatzbeschluss.
Die Vermarktung gestaltete sich bisher schwierig.
Gleichwohl sollen die Bemühungen durch die Verwaltung
intensiviert werden.
Die Anregung ist sinnvoll und die Verwaltung wird beauftragt, Endveranlagungen möglichst zeitnah durchzuführen.
s. 4.
Mit den im Jahr 2010 geänderten Zeiten für die Brötchentaste sowie die Einbeziehung weiterer Parkraumflächen
in die Bewirtschaftung sollen zunächst Erfahrungswerte
gesammelt werden. Derzeit wird kein Bedarf gesehen, die
Zeiten zu verändern.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
X
Prüfauftrag
Verwaltung
X
X
X
X
X
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
56.
59.
Beratungsergebnis HFA
X
Seite 9 von 18
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
60.
Vermietung der Parkflächen im Rathaushof (soweit nicht durch Bedienstete
gemietet) – zumindest nachts und am
Wochenende wie Tiefgarage Gymnasium
Überprüfung der Stellplatzablösung
sowie jährlicher Bericht über Verwendung, Ausnahmetatbestand für Schaffung neuen Wohnraums im Sanierungsgebiet
Einführung von Kennzahlen zum Vergleich der Ausgaben zur Ermittlung von
Bereichen wo Kosten eingespart werden
können
Energieeffizienzsteigerungspläne für
jede städt. Liegenschaft soweit langfristig für Daseinsfürsorge benötigt
61.
62.
63.
Beratungsergebnis HFA
Vorschlag
annehmen
Reduzierung der Mähintervalle
65.
Abschaffung der Müllgefäße außerhalb
des Kurbereichs
66.
Ausschreibung der städt. Versicherungen
Ein entsprechender Bericht sollte jährlich dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden.
Ausnahmeregelungen werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen gehandhabt.
X
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes
Kennzahlensystem aufzubauen.
X
Im Bereich des Energiecontrollings und Energiemanagements sind derzeit zehn große Liegenschaften der Stadt
Bad Münstereifel einbezogen. Durch die monatliche Analyse von Verbrauchsdaten und automatische Erstellung
von Energie-Umweltberichten können Vorschläge unterbreitet werden, wie die Gebäude energieeffizienter bewirtschaftet werden können.
Durch die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen wird
zudem definiert, wo und wie bei jedem einzelnen Gebäude durch entsprechende Maßnahmen Energie und somit
Energiekosten gespart werden.
Über die Erkenntnisse ist dem Fachausschuss regelmäßig zu berichten.
Der Bauhof ist mit der Erstellung eines Pflegekonzeptes
beauftragt. Hierin ist aufzuführen, welche Grünflächen in
Straßenbegleitgrün umgewandelt und extensiver gepflegt
werden können.
Eine generelle Reduzierung zu Lasten der Stadthygiene
kann nicht hingenommen werden.
Eine punktuelle Reduzierung ist bereits erfolgt und sollte
im Einzelfall weiter praktiziert werden.
s. 39.
X
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
Prüfauftrag
Verwaltung
X
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
64.
Die Vermietung ist erfolgt. Allerdings sieht der Haupt- und
Finanzausschuss in der Überlassung am Wochenende
eher Probleme (z. B. wegen dem Zugang zum Archiv),
sodass dies nicht weiter zu verfolgen ist.
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
X
X
X
Seite 10 von 18
lfd.
Nr.
67.
68.
69.
70.
71.
73.
Beratungsergebnis HFA
Vorschlag
annehmen
Ausweisung Windkonzentrationsfläche
auf städt. Flächen um Einnahmen zu
erzielen und Verspargelung der Landschaft zu verhindern
Aufstellung einer überörtlichen Schulentwicklungsplanung (auf Kreisebene)
aus Kostengründen und zur besseren
Abstimmung
Angebot von Wohnbauflächen für Familien mit Kindern (z.B. zw. Berghof und
Tanneck, DRK-Flächen Hirnbergweg,
Sportplatz BaM, hinter Gerlach-Halle am
Sittardweg)
Versuchsstraße mit alternativen Beleuchtungsformen (Solar, LED, teilw.
Abschaltung)
Aktive Spendenwerbung für Stadtmauererhalt, ggf. Übertragung auf Vereine
Beitritt zur „EEGON“ zur Förderung alternativer Energien wie Nettersheim und
Blankenheim, städt. Anteil aus Verfügungsmittel BM oder Spende
Bildung von Einkaufsringen mit Nachbarkommunen, z.B. bei Salz
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
Prüfauftrag
Verwaltung
s. 24.
X
Als Schulstandort mit einer hohen Einpendlerquote um 40
% hat die Stadt Bad Münstereifel die Notwendigkeit regionaler Abstimmungsprozesse in der Schulentwicklungsplanung für sich seit langem erkannt. Eine vom Kreis
Euskirchen vorgeschlagene kreisweite Schulentwicklungsplanung setzt voraus, dass es innerhalb dieser Region zu vernetzende Schülerströme gibt. Dies ist jedoch –
mit Ausnahme der Förderschulen – nicht der Fall. Schulentwicklung für Grund-, Haupt- und Realschulen sowie
Gymnasien ist in Teilregionen zu gestalten, wie dies z. B.
3 Kommunen im Südkreis bereits versucht haben.
s. 5.
s. 1.
Die bisherigen Erfahrungen stimmen skeptisch. Gleichwohl sollten die Bemühungen nicht unversucht bleiben.
Ggf. können im Jahr 2012, das gem. eines FDP-Antrages
zum Jahr der Stadtmauer erklärt werden soll, unter Einbindung von Vereinen und dem Förderverein für Denkmalpflege solche Aktivitäten intensiviert werden.
Ein Beitritt wird nicht als zielführend erachtet. Gleichwohl
können Kooperationen, die keine finanziellen Folgewirkungen auslösen, auch in diese Richtung sinnvoll sein.
X
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
72.
Anregung bzw. Sparvorschlag
X
s. 6.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
Seite 11 von 18
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
74.
Keine Anhebung der Grundsteuer B, um
den Zuzug von jungen Familien nicht
durch höhere Mieten zu hemmen
Keine Kürzung des HH-Ansatzes Bücherei, Teilbetrag zur eigenständigen Bewirtschaftung bereitstellen, Freigabe des
hälftigen HH-Ansatzes zum Jahresbeginn um günstige Messeangebote nutzen zu können
Beibehaltung von Kinderspielplätzen,
Einbindung von Dorfgemeinschaften
unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung
75.
76.
Vorschlag
annehmen
Rückbau Waldspielplatz am Friedwald
und Nutzung als Parkfläche
78.
Unterstützung von Sportvereinen ist
nach Art. 18 Abs. 3 Landesverfassung
von Land und Gemeinden zu fördern
(also keine freiwillige Aufgabe) – daher
Beibehaltung der Ansätze zur Sportförderung
Einsparung des Dienstwagens und Nutzung Privat-PKW gegen Erstattung, falls
günstiger
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
Prüfauftrag
Verwaltung
Die Diskussion hierüber bleibt den Sitzungen des Hauptund Finanzausschusses am 22.03. und des Rates am
29.03.11 vorbehalten.
Zum Thema Stadtbücherei wurde eine Arbeitsgruppe
eingerichtet. Deren Ergebnis bleibt abzuwarten.
Ein selbstbindender Beschluss wurde im Rahmen des
Haushaltssicherungskonzeptes 2010 aufgenommen.
Sofern es demnach nicht gelingt, zehn Kinderspielplätze
in die Obhut von Dorfgemeinschaften bzw. Vereine zu
überführen, sind diese zurückzubauen.
Die Ergebnisse der Gespräche mit den Vereinen bleiben
zunächst abzuwarten.
Die Errichtung einer Parkfläche an Stelle des Waldspielplatzes ist keine Alternative. Insofern wird diesem Aspekt
nicht näher getreten.
Da auch Waldspielplätze grundsätzlich zurückgebaut
werden sollen, trifft dies auch den Waldspielplatz im
FriedWald. Solange dieser jedoch noch in einem verkehrssicheren Zustand ist, soll er weiter betrieben werden. Investitionen in die Spielgeräte sind nicht mehr zu
tätigen.
Sportförderung ist eine freiwillige Aufgabe im Sinne der
Gemeindeordnung.
Verfassungsrecht in diesem Zusammenhang ist kein subjektives Recht, aus dem der Bürger einen einklagbaren
Anspruch herleiten kann.
X
X
X
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
77.
79.
Beratungsergebnis HFA
s. 28.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
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lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Vorschlag
annehmen
80.
Streichung des HH-Ansatzes zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
81.
Prüfung der weiteren Mitgliedschaft in
der KDVZ
Kündigung der Vereinbarung zur Vorprüfung mit der Stadt Zülpich da „KannBestimmung“ lt. Gemeindeordnung
82.
Beratungsergebnis HFA
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
Prüfauftrag
Verwaltung
X
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
Aufgabe der Verwaltung ist es, die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeber weiter zu erhöhen und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu stärken.
Hierzu bedarf es Maßnahmen zur Schaffung altersgerechter Arbeitsplätze und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, für die ein Mindestmaß an finanzieller
Ausstattung zur Verfügung zu stellen ist. Die Fürsorge für
das beschäftigte Personal ist eine Pflichtaufgabe.
Prüfauftrag besteht. In der ersten Jahreshälfte 2011 wird
der Politik ein Vorschlag zugeleitet.
Die Stadt Zülpich hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bad Münstereifel fristgerecht zum
31.12.2010 gekündigt. Damit fällt die Aufgabe der Vorprüfung wieder in die Zuständigkeit der Stadt Bad Münstereifel zurück.
Die Aufgabe der Vorprüfung basiert auf § 100 der Landeshaushaltsverordnung und stellt eine Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung für die Stadt dar.
Da es aufgrund der personellen Situation bei der Stadt
und aufgrund der niedrigen Fallzahlen nicht sinnvoll ist,
diese Aufgabe eigenständig wahrzunehmen, wurden
Gespräche mit der Stadt Mechernich aufgenommen. Diese hat die Bereitschaft erklärt, im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgabe für die Stadt
Bad Münstereifel zu übernehmen. Dieser Vereinbarung
werden daneben auch die Kommunen Blankenheim,
Dahlem, Kall, Hellenthal, Nettersheim und Schleiden beitreten.
Die entsprechende Ratsdrucksache geht dem Haupt- und
Finanzausschuss für die Sitzung am 22.03.2011 und dem
Rat für die Sitzung am 29.03.2011 zu.
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
X
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lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Vorschlag
annehmen
Statt externe Unterstützung beim kommunalen Gesamtabschluss zu nutzen
besser Fortbildung des vorhandenen
Personals mit den HH-Mitteln
84.
Einsparung der städt. Stelle Rentenberatung und Kooperation i.S. Rentenberatung mit der Stadt Euskirchen
85.
Statt weiter Bebauungspläne aufzustellen, die nicht verwirklicht werden, sollte
ein Baulückenprogramm zur Vermarktung der Baulücken an junge Familien
aufgelegt werden
Erhöhung der Hundesteuer da die Sätze
im Vergleich zu anderen Städten/Gemeinden eher günstig sind
Die nordrhein-westfälischen Kommunen sind gesetzlich
verpflichtet, ab dem Jahr 2010 einen Gesamtabschluss
aufzustellen. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist
mit einem beträchtlichen Zeitaufwand und entsprechendem Personalaufwand verbunden. Ein Kostenfaktor ist
hierbei die Größe des "kommunalen Konzerns".
Die ersten Arbeitsschritte sind die Erhebung der Beteiligungen und die Ermittlung des Konsolidierungskreises.
Um hier den Aufwand auch für die Zukunft gering zu halten, sind am Anfang des Prozesses die richtigen Weichen
zu stellen. Dies erfordert die externe Unterstützung, um
sich nicht in Detailproblemen zu verlieren und effizient
zum ersten Gesamtabschluss zu gelangen.
Die Fortbildung eigenen Personals ist daneben erforderlich, um die buchungsmäßigen Konsolidierungsschritte
umzusetzen und künftige Gesamtabschlüsse ohne externe Unterstützung durchführen zu können.
Die Stadt nimmt als kreisangehörige Gemeinde im Bereich „Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sowie in Unfalluntersuchungsangelegenheiten
der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die
Pflicht zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten“
die Aufgaben des Versicherungsamtes i.S.d. § 92 SGB IV
als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Einen Handlungsspielraum zur Einsparung dieser Aufgabe
oder zur gemeindeübergreifenden Kooperation gibt es
wegen der gesetzlichen Vorgabe nicht.
s. 5.
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
X
Prüfauftrag
Verwaltung
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Anlage zu RD 378-IX/Z-2
83.
86.
Beratungsergebnis HFA
s. 17.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
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lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
87.
Erhöhung der Vergnügungssteuer zur
Finanzierung freiwilliger Aufgaben, z.B.
Bücherei
88.
Umstieg auf umweltfreundliche und
günstigere Biotoner für Drucker
89.
Der kostenlose Kehrdienst nach den
Karnevalsumzügen durch den städtischen Bauhof wird nicht mehr oder nur
noch gegen Erstattung der Kosten
durchgeführt.
Erschließung weiterer Baugebiete mittels städtebaulicher Verträge wie die
Nachbarkommunen
Städt. Eigenheimzulage kreieren
90.
91.
92.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei den Gebührensätzen an den höchsten im Kreis erhobenen Sätzen
zu orientieren und eine entsprechende Änderungssatzung vorzulegen.
Erfahrungswerte über die Zuverlässigkeit von Biotonern
konnten verwaltungsseitig bisher nicht ermittelt werden.
Insofern ist dies bis auf Weiteres zurückzustellen.
Vorschlag
annehmen
X
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
Prüfauftrag
Verwaltung
X
Mit Blick auf die noch praktizierte Brauchtumspflege des
Straßenkarnevals wird die bisherige Verfahrensweise
beibehalten.
X
s. 5.
Dies ist ein haushaltsrechtliches Problem. Darunter ist zu
verstehen, dass die Gewährung einer Eigenheimzulage
eine freiwillige Leistung der Stadt Bad Münstereifel wäre.
Die Begründung dieser freiwilligen Leistung ist jedoch
einer Kommune im Nothaushalt unter den verschärften
Bedingungen des Erlasses vom 06.03.2009 verboten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aktivitäten zur Wirtschaftsförderung auf diesem Gebiet zu intensivieren.
Die Thematik sollte dem Grunde nach im Stadtentwicklungsausschuss nochmals erörtert werden.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD mit Beschlüssen HFA.doc
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Anlage zu RD 378-IX/Z-2
93.
Ansiedlung kommerzieller, gewerblicher
Forschungseinrichtungen im Bereich
Radioteleskop Effelsberg um SynergieEffekte zu nutzen, s. z.B. Forschungszentrum Jülich
Erschließung weiterer Gewerbegebiete
– Reaktivierung Gewerbegebiet ArloffKirspenich für nichtstörendes Gewerbe
ohne Verarbeitung von wassergefährdenden Stoffen oder auch ein FactoryOutlet-Center und Erweiterung Gewerbegebiet Wald
Beratungsergebnis HFA
X
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lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
94.
Zügige Bearbeitung der avisierten LIDLAnsiedlung im Gewerbegebiet BaMIversheim zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze
Vermarktung des Bistro´s im Bahnhof –
zwei Interessenten waren erschrocken
über den (Roh-) Bauzustand, die anfallenden Ausbaukosten und die MietzinsForderung, s. auch Bahnhöfe Mechernich und Euskirchen
Bekanntmachung der aktuellen Fördermöglichkeiten von Kreis, Bez.regierung,
Land, Bund und EU, z.B. auf der städt.
Internetseite
95.
96.
97.
Vorschlag
annehmen
Prüfung, ob B-Pläne bestehen, die vor
2003 Rechtskraft erlangt haben. Diese
sind wahre „Goldgruben“. Hier gilt ein
sog. Bestandsschutz für Solaransiedlungen und die Herstellungs-, Anschaffungs- und Installationskosten sinken
durch nach wie vor bestehende Förderungen
Quellwassernutzung der im Höhengebiet
entspringenden Quellen, eine privat in
Auftrag gegeben Analyse bescheinigt
sauberes, unbelastetes Wasser, welches gewerblich genutzt werden kann
Die Thematik sollte dem Grunde nach im Stadtentwicklungsausschuss nochmals erörtert werden.
Eine letztmalige Vermarktung als Bistrofläche sollte erfolgen. Wenn auch diese ohne Erfolg bleibt, dann ist dem
Rat eine anderweitige Flächennutzung vorzuschlagen.
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
X
X
Es bestehen bereits vielfältige und öffentlich zugängliche
Informationsplattformen. Hier wird exemplarisch auf die
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie verwiesen
(http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/foerderrecherche.html).
Ein entsprechender Link ist auf der städtischen Homepage unter der Rubrik Wirtschaft gesetzt.
Weitergehende städtische Informationen sind nicht erforderlich.
Diese Thematik soll im Stadtentwicklungsausschuss eingehender erörtert werden.
X
Es wird hier keine rechtliche Möglichkeit zur Nutzung
ohne Festlegung von Wasserschutzzonen gesehen.
Darüber hinaus ist eine einmalige Analyse nicht aussagekräftig hinsichtlich der Wasserqualität. Unklar ist z. B.
welche Parameter geprüft wurden.
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Prüfauftrag
Verwaltung
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Anlage zu RD 378-IX/Z-2
98.
Beratungsergebnis HFA
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lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
99.
Bessere Vermarktung/Nutzung von Produkten und Erfindungen mit dem
Ursprungsort BaM – Ansiedlung neuer
Firmen oder Produktion bei hiesigen
Firmen
Beratungsergebnis HFA
Vorschlag
annehmen
100. Anbietung von (naturwissenschaftlichen)
Kursen (Stichwort „Laborführerschein“) auch am Wochenende - gegen Entgelt,
vergleichbar mit dem Jul-Jab beim Forschungszentrum Jülich. Zusätzlich wären Pensionen/Hotels besser belegt
101. Ausweitung der Kooperation mit der
Fachhochschule f. Rechtspflege und
dem Dt. Anwaltsverein um mehr Lehrgänge nach BaM zu holen, wovon die
örtliche Geschäftswelt (Gastronomie,
Buchhandlungen, Pensionen usw.) profitiert
102. Wiedereinbindung einer Tauchschule im
eifelbad gegen Entgelt
104. Entwicklung eines Konzepts von Grillhütten über das gesamte Stadtgebiet
und Vermarktung wie in Dahlem
105. Prüfung, ob sich ein privater Betreiber
eines Parkdecks finden lässt, um die
Parkpatzsituation zu entschärfen und
Pachteinnahmen zu erzielen
Es existiert eine Tauchschule im eifelbad, Samstag 13:00
– 15:00 und sonntags 8:15 – 10:15 Uhr. Die Teilnehmer
zahlen das normale Entgelt für die Badnutzung.
Eine stärkere, kostenintensive Vermarktung würde nur
dann Sinn machen, wenn hierdurch auch eine touristische Wertschöpfung erzielt werden könnte. Wegen der
unsicheren Schneesituation in den hiesigen Breiten, wird
dies jedoch nicht als nachhaltig eingeschätzt.
Die beiden vergangenen Winter spiegeln insoweit nicht
den normalen Winterverlauf wieder.
Der Ausschuss vermag hier keine Einsparpotenziale oder
Einnahmeverbesserungen zu erkennen.
Dies wird zurzeit von der Verwaltung geprüft. Das Ergebnis wird dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet.
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Prüfauftrag
Verwaltung
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Anlage zu RD 378-IX/Z-2
103. Vermarktung der Wintersportmöglichkeiten im Stadtgebiet, insbes. am Michelsberg
Aktivitäten zur Vermarktung und Nutzung sollten von
ortsansässigen Gewerbeunternehmen ausgehen. Dies ist
keine städtische Aufgabe.
Im Rahmen der Wirtschafsförderung sind bei Gewerbeansiedlungen jedoch auch die Aspekte von Produkten
und Erfindungen aus Bad Münstereifel einfließen zu lassen.
Die Einrichtung derartiger Kurse setzt einerseits einen
entsprechenden Bedarf voraus, andererseits muss ein
Träger (z. B. VHS Euskirchen) gefunden werden, der für
sich perspektivisch Aufwand und Ertrags abschätzt.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist die Inanspruchnahme naturwissenschaftlicher Fachräume in Schulen problembehaftet.
Es steht der örtlichen Geschäftswelt frei, Kontakte zu
knüpfen und Kooperationen mit den genannten Institutionen einzugehen. Hierzu bedarf es nicht der Stadt.
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
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in FachA
X
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
106. Bewirtschaftung der Parkflächen vor den
städt. Liegenschaften Schulzentrum,
Bahnhof, Gymnasium (Tiefgarage nach
Anbau), Grundschule (Hof an Heisterbacher Straße)
107. Kein kostenloser Kehrdienst nach Karnevalsumzügen
Beratungsergebnis HFA
Vorschlag
annehmen
Empfehlung HFA
Vorschlag
Verweisung
ablehnen
in FachA
Prüfauftrag
Verwaltung
s. 24.
s. 89.
Anlage zu RD 378-IX/Z-2
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