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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz" hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
66 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
23.03.11, 18:02
Aktualisiert
23.03.11, 18:02
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz"
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz"
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.03.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 396-IX/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 29.03.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz" hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 396-IX/Z-2 1. Sachverhalt: Zur letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wurden die eingegangenen Stellungnahmen vorgelegt. Weitere sind nicht eingegangen. Die beigefügte Begründung ist hinsichtlich der Ausführungen zu Erschließung modifiziert. Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen, ist der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 120 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz" beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen.