Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
47 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
17.03.11, 18:03
Aktualisiert
17.03.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Beschlussvorlage 447-IX
Seite 1 von 1
3. Satzung zur Änderung der
„Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991“
vom……….
Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2, Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644), der §§ 1, 2, 4 und 6
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW A. 712 /
SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 288), hat der Rat der
Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 29.03.2011 folgende Satzung beschlossen:
§1
§ 3 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:
(1) Der Kurbeitrag beträgt ganzjährig pro Gast und Tag
1,00 EURO
§2
§ 4 Abs. 1, Ziffer a) und e) erhalten folgende Fassung:
a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;
e) Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen, sofern diese beruflichen Weiterbildungen
dienen und soweit sich diese Personen nicht länger als 3 Tage im Erhebungsgebiet aufhalten. Bei
einem längeren Aufenthalt wird der Kurbeitrag von der 3. Übernachtung an erhoben.
§ 4 Abs. 1, Ziffer f) wird gestrichen.
§ 4 Abs. 2 mit Ziffern a) und b) wird gestrichen.
In § 4 werden die Absätze 3 und 4 zu Absätzen 2 und 3. In Absatz 3 wird das Wort „Stadtdirektor“
durch das Wort „Bürgermeister“ ersetzt.
§3
§ 5 Abs. 1 Ziffer a) wird gestrichen.
§ 5 Abs. 1 Ziffern b) und c) werden zu Ziffern a) und b).
§4
In § 10 Abs. 2 wird der Betrag von „10.000,00 DM“ ersetzt durch „5.000,00 EURO“.
§5
Diese 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad
Münstereifel vom 31.05.1991 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.