Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
17.03.11, 18:03
Aktualisiert
17.03.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.03.2011
- Der Bürgermeister Az: 22-21-10/22-21-20
Nr. der Ratsdrucksache: 448-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
22.03.2011
Rat
29.03.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Konzessionsverträge Strom;
hier: Interessenbekundung der Stadt
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Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 448-IX
1. Sachverhalt:
Die Stadt hat rechtzeitig vor dem 31.12.2010 die Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1
Energiewirtschaftsgesetz
im
Bundesanzeiger
veröffentlicht
(s.
Anlage).
Das
Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 31.03.2011.
Die die Stadt beratende Kanzlei hat folgende Empfehlung ausgesprochen:
„Aus Gründen eines transparenten und diskriminierungsfreien Konzessionierungsverfahrens
Strom in den Kommunen des Kreises Euskirchen ist es notwendig, dass sich die jeweilige
Kommune selbst am - bislang noch je Kommune laufenden - Auswahlverfahren beteiligt, d.h.
genauso wie jeder dritte Bewerber um die Konzession zunächst fristgerecht das Interesse am
Abschluss des "eigenen" Konzessionsvertrags Strom bekundet. Die so abgegebene jeweilige
kommunale Interessenbekundung könnte dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auf eine (inter)kommunale Gesellschaft "übertragen" werden.
Die Abgabe der Interessenbekundung kann dadurch geschehen, dass eine bereits vorhandene
versorgungsnahe Gesellschaft der jeweiligen Kommune (ggf. Eigenbetrieb) dieses Interesse
bekundet. Möglich ist auch, dass eine lediglich "kommunalintern" dokumentierte
Willensbekundung gefasst wird, etwa durch einen entsprechenden Ratsbeschluss oder aber eine
Protokollerklärung im Rahmen einer Ratssitzung.“
Vor diesem Hintergrund wird eine entsprechende Beschlussfassung des Rates vorgeschlagen.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass sich die Stadt Bad Münstereifel am laufenden Interessenbekundungsverfahren der Konzession für die Versorgung mit Strom gemäß der Veröffentlichung
vom 01.12.2010 im Bundesanzeiger beteiligt.