Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
75 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
18.02.11, 18:02
Aktualisiert
18.02.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: SW 31
Bad Münstereifel, den 01.02.2011
Nr. der Ratsdrucksache: 416-IX
Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW
Zur Genehmigung an den
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
01.03.2011
Rat
29.03.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Dringlichkeit:
Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln zur Abrechnung von Winterdienstleistungen des Jahres 2010
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
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Berichterstatter: Herr Schäfer
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( x ) Kosten €: 32.000,00 €
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( x ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden bei Kostenstelle 12 545 100 / 524109 (Winterdienst)
( x ) Deckung:
13 552 100 / 522108
(UH Wasserläufe)
( )
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit:
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 05.10.2010 wurde beschlossen, bei der Kostenstelle 12 545 100 /
524109 (Winterdienst) zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,00 € überplanmäßig
bereitzustellen, um die Durchführung des Winterdienstes 2010 auch bis zum Jahresende in
gewohnter Weise zu gewährleisten.
Aufgrund des bereits Ende November 2010 früh einsetzenden und lang anhaltenden Winters
waren diese Mittel jedoch so rasch aufgebraucht, dass zur Begleichung der nun vorliegenden
Rechnungen über erbrachte Räum- und Streustunden der Fremdunternehmer im Monat
Dezember 2010 erneut ein Fehlbetrag von 32.000,00 € gegeben ist.
Die erneut fehlenden Haushaltsmitteln von 32.000,00 € müssen überplanmäßig bereitgestellt
werden.
Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der Kostenstelle 13 552 100 / 522108 (Unterhaltung
Wasserläufe).
Seite 2 von Ratsdrucksache 416-IX
2. Rechtliche Würdigung
Erbringung der Winterdienstleistung nach Maßgabe des Straßenreinigungsgesetzes NRW und der
Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sowie Erfüllung der allgemeinen
Verkehrssicherungspflicht
3. Finanzielle Auswirkungen
siehe Sachverhalt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
GBA
PR
Mitgezeichnet:
10.2
AL
Dez
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7. Beschluss:
Entscheidung:
Die Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von
32.000,00 € bei der Kostenstelle 12 545 100 / 524109 (Winterdienst) wird genehmigt.
Bad Münstereifel, den 01.02.2011
___________________
Bürgermeister
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Stadtverordnete/r
__________________
Stadtverordnete/r
Seite 3 von Ratsdrucksache 416-IX
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/
des Eilbeschlusses:
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
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Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung:
wird genehmigt.