Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
66 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
08.02.11, 18:01
Aktualisiert
08.02.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.02.2011
- Der Bürgermeister Az: 41-20-04 Le
Nr. der Zusatzerläuterung: 391-IX/Z-2
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Zusatzerläuterung für den
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
08.02.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gründung einer Gemeinschaftsschule durch die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und
Nettersheim
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den
Rat
am: 14.12.2010
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Neuer Beschlussvorschlag aufgrund
( )
eines Beschlusses des
( )
eines Eilbeschlusses
( )
neuer Erkenntnis der Verwaltung
( )
einer Dringlichkeitsentscheidung oder
( )
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 391-IX/Z-2
1. Sachverhalt:
Wie vom Rat am 14.12.2010 beschlossen, hat die Stadt Bad Münstereifel auf der Grundlage des
Rechtsgutachtens der Anwaltskanzlei Lenz und Johlen sowie aufgrund der Betroffenheit des
städtischen St. Michael Gymnasiums zum anlassbezogenen Schulentwicklungsplan der
Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim Stellung bezogen.Dennoch haben die Räte
der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim beschlossen, gemeinsam einen Antrag auf
Teilnahme am Schulversuch gem. § 25 SchulG und Errichtung einer Gemeinschaftsschule mit
eigener Sekundarstufe II zum Schuljahr 2011/2012 zu stellen.
Mit Schreiben vom 02.02.2011, hier eingegangen am 07.02.2011, hat das Ministerium für Schule
und Weiterbildung des Landes NRW die Stadt Bad Münstereifel über die Genehmigung informiert
und die entsprechende Verfügung an die Antrag stellenden Gemeinden in Abschrift beigelegt.
Eine Ausfertigung dieser Genehmigung wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Zur Frage der Einlegung von Rechtsmitteln und deren Erfolgsaussichten fand am 25.01.2011 bei
der Anwaltskanzlei ein Informationsaustausch statt, an dem neben der Anwaltsseite Vertreter der
Städte Bad Münstereifel und Schleiden sowie des Ordens der Salvatorianer und des Erzbistums
Köln teilnahmen. Klageoptionen ergeben sich danach im Hinblick auf eine im Eilverfahren
anzustrebende Aussetzung der sofortigen Vollziehung sowie ein den Genehmigungsbescheid
anfechtendes Rechtsmittel. Die Anwaltskanzlei Lenz und Johlen beurteilt die Erfolgsaussichten
eines Klageverfahrens insbesondere vor dem Hintergrund der a. a. O dargelegten Gesichtspunkte
als durchaus erfolgversprechend.
Zudem fand auf Einladung des Schulministeriums am 28.01.2011 ein Erörterungstermin mit den
beteiligten öffentlichen Schulträgern statt. Hier wurde deutlich, dass man auf ministerieller Seite
unterhalb einer Bestandsgefährdung durchaus Betroffenheit der städtischen Gymnasien in Bad
Münstereifel und Schleiden anerkennt, dies aber für die Genehmigung der Gemeinschaftsschule
auf der Grundlage des Leitfadens für nicht entscheidungsrelevant hält. Eine Betroffenheit der
Schulträger von Ersatzschulen wurde grundsätzlich verneint.
Letztlich ist zu bedenken, dass eine Klage gegen Nachbarkommunen Wirkungen entfaltet, die
jenseits ihrer rein rechtlichen Einordnung liegen. Wegen des – insbesondere für das Eilverfahren sehr knappen Zeitfensters hat die Runde der Fraktionsvorsitzenden das Für und Wider der
Anwendung von Rechtsmitteln sorgfältig abgewogen und ist einvernehmlich zu der Entscheidung
gekommen, auf den Klageweg zu verzichten.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.