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Zusatzerläuterung (Gründung einer Gemeinschaftsschule durch die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
66 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
08.02.11, 18:01
Aktualisiert
08.02.11, 18:01
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.02.2011 - Der Bürgermeister Az: 41-20-04 Le Nr. der Zusatzerläuterung: 391-IX/Z-2 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 08.02.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gründung einer Gemeinschaftsschule durch die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Rat am: 14.12.2010 __________________________________________________________________________ Neuer Beschlussvorschlag aufgrund ( ) eines Beschlusses des ( ) eines Eilbeschlusses ( ) neuer Erkenntnis der Verwaltung ( ) einer Dringlichkeitsentscheidung oder ( ) __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 391-IX/Z-2 1. Sachverhalt: Wie vom Rat am 14.12.2010 beschlossen, hat die Stadt Bad Münstereifel auf der Grundlage des Rechtsgutachtens der Anwaltskanzlei Lenz und Johlen sowie aufgrund der Betroffenheit des städtischen St. Michael Gymnasiums zum anlassbezogenen Schulentwicklungsplan der Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim Stellung bezogen.Dennoch haben die Räte der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim beschlossen, gemeinsam einen Antrag auf Teilnahme am Schulversuch gem. § 25 SchulG und Errichtung einer Gemeinschaftsschule mit eigener Sekundarstufe II zum Schuljahr 2011/2012 zu stellen. Mit Schreiben vom 02.02.2011, hier eingegangen am 07.02.2011, hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW die Stadt Bad Münstereifel über die Genehmigung informiert und die entsprechende Verfügung an die Antrag stellenden Gemeinden in Abschrift beigelegt. Eine Ausfertigung dieser Genehmigung wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Zur Frage der Einlegung von Rechtsmitteln und deren Erfolgsaussichten fand am 25.01.2011 bei der Anwaltskanzlei ein Informationsaustausch statt, an dem neben der Anwaltsseite Vertreter der Städte Bad Münstereifel und Schleiden sowie des Ordens der Salvatorianer und des Erzbistums Köln teilnahmen. Klageoptionen ergeben sich danach im Hinblick auf eine im Eilverfahren anzustrebende Aussetzung der sofortigen Vollziehung sowie ein den Genehmigungsbescheid anfechtendes Rechtsmittel. Die Anwaltskanzlei Lenz und Johlen beurteilt die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens insbesondere vor dem Hintergrund der a. a. O dargelegten Gesichtspunkte als durchaus erfolgversprechend. Zudem fand auf Einladung des Schulministeriums am 28.01.2011 ein Erörterungstermin mit den beteiligten öffentlichen Schulträgern statt. Hier wurde deutlich, dass man auf ministerieller Seite unterhalb einer Bestandsgefährdung durchaus Betroffenheit der städtischen Gymnasien in Bad Münstereifel und Schleiden anerkennt, dies aber für die Genehmigung der Gemeinschaftsschule auf der Grundlage des Leitfadens für nicht entscheidungsrelevant hält. Eine Betroffenheit der Schulträger von Ersatzschulen wurde grundsätzlich verneint. Letztlich ist zu bedenken, dass eine Klage gegen Nachbarkommunen Wirkungen entfaltet, die jenseits ihrer rein rechtlichen Einordnung liegen. Wegen des – insbesondere für das Eilverfahren sehr knappen Zeitfensters hat die Runde der Fraktionsvorsitzenden das Für und Wider der Anwendung von Rechtsmitteln sorgfältig abgewogen und ist einvernehmlich zu der Entscheidung gekommen, auf den Klageweg zu verzichten. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.