Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.05.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 219-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1.Umgehungsstraße Hammerwerk
2.Verkehrs- und Parkplatzsituation im Bereich Bach-Bahnhofstraße, Holzgasse
hier: Sachstand
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 219-IX
1. Sachverhalt:
Aufgrund der mittlerweile vorliegenden Bewertung der Bezirksregierung für die Umfahrung des
Hammerwerks ist kein Planfeststellungsverfahren und keine Umweltverträglichkeitsprüfung
erforderlich. Letztendlich ist diese Entscheidung von der Stadt als Straßenbaulastträger zu treffen.
Die Untere Landschaftsbehörde wurde im Verfahren beteiligt.
Ein solches Verfahren kann entfallen, wenn es sich um einen Fall unwesentlicher Bedeutung im
Sinne des Straßen und Wegegesetzes handelt und wenn es sich um ein Vorhaben handelt, für das
nach dem UVPG NRW keine Umweltvertraglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Diese Auffassung stützt sie u.a. darauf, dass die Trasse nur eine Länge von 290,4 m und einen
Querschnitt von lediglich 4,25 m hat. Die prognostizierte Verkehrsmenge ist im Hinblick auf Lärm
und Schadstoffe sehr gering, was durch ein Lärmschutzgutachten belegt wird. Auch hat der
Betrieb als Baustraße zu keinen Beeinträchtigungen geführt.
Zudem hat der angelegte Wall Lärmschutzfunktion. Es sollen noch Begrünungsmaßnahmen
durchgeführt werden, die ein Einpassen in die Landschaft bezwecken und für die
dahinterliegenden Grundstücke auch einen Sichtschutz darstellen.
Am 29.04.2010 wurde die zugesagte Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Die
Niederschrift ist zur Kenntnisnahme beigefügt, diese enthält auch die Stellungnahme der
Verwaltung.
Ebenfalls beigefügt sind die schriftlichen Eingaben der Bürger/innen in der Angelegenheit.
Die hierin angsprochenen Details sind zum Teil in der Bürgerinformationsveranstaltung
abgehandelt worden. Ein wichtiger Aspekt sind die befürchteten Lärmbeeinträchtigungen, die
durch die Straße entstünden. Nach dem vorliegenden schalltechnischen Gutachten werden
geltende Immissionsgrenzwerte an den umliegenden Wohnbebauungen jedoch deutlich
unterschritten.
Somit kann das Verfahren zum Abschluß gebracht werden durch die Widmung der Baustraße als
öffentliche Straße.
Gleichzeitig ist die Ernst-Diederichs-Straße, die zukünftig als Werksstraße genutzt werden soll,
einzuziehen. Hierzu drängt das Hammerwerk aus Sicherheitsgründen, da hin und wieder Kinder
selbst auf die Lagerflächen gehen. Details dieser Verfahren werden in der RD 229 erörtert.
Zu 2. Im Jahr 2008 wurde im Ausschuss über Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der
Bachstraße in Arloff beraten und beschlossen, hierzu zunächst eine Bürgerbefragung bzw.
Anliegerversammlung durchzuführen und nach Auswertung des Ergebnisses den Ausschuss
erneut mit der Angelegenheit zu befassen.
In der Bürgerinfoveranstaltung am 29.04.2010 wurden deshalb verkehrsberuhigende Maßnahmen
im Bereich der Bach- und Bahnhofstraße und der Holzgasse angesprochen. Die Äußerungen der
Anwesenden sind der beigefügten Niederschrift zu entnehmen. Verkehrsberuhigende Maßnahmen
werden auf Grund der bestehenden sehr engen Verkehrsverhältnisse nicht als erforderlich
angesehen, sondern eher noch als weitere Beeinträchtigung. Für notwendig hält man jedoch die
Kontrolle des ruhenden Verkehrs.
2. Rechtliche Würdigung
Die gesetzlichen Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes sind zu beachten.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
Seite 3 von Ratsdrucksache 219-IX
7. Beschlussvorschlag:
1.Es wird festgestellt, dass es sich bei der Umgehungsstraße Hammerwerk um eine Maßnahme
handelt, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG NRW erforderlich ist.
2. Auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Bach- und Bahnhofstraße und der
Holzgasse wird verzichtet.