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Beschlussvorlage (1.Umgehungsstraße Hammerwerk 2.Verkehrs- und Parkplatzsituation im Bereich Bach-Bahnhofstraße, Holzgasse hier: Sachstand)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Beschlussvorlage (1.Umgehungsstraße Hammerwerk
2.Verkehrs- und Parkplatzsituation im Bereich Bach-Bahnhofstraße, Holzgasse
hier: Sachstand) Beschlussvorlage (1.Umgehungsstraße Hammerwerk
2.Verkehrs- und Parkplatzsituation im Bereich Bach-Bahnhofstraße, Holzgasse
hier: Sachstand) Beschlussvorlage (1.Umgehungsstraße Hammerwerk
2.Verkehrs- und Parkplatzsituation im Bereich Bach-Bahnhofstraße, Holzgasse
hier: Sachstand)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.05.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 219-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1.Umgehungsstraße Hammerwerk 2.Verkehrs- und Parkplatzsituation im Bereich Bach-Bahnhofstraße, Holzgasse hier: Sachstand __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 219-IX 1. Sachverhalt: Aufgrund der mittlerweile vorliegenden Bewertung der Bezirksregierung für die Umfahrung des Hammerwerks ist kein Planfeststellungsverfahren und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Letztendlich ist diese Entscheidung von der Stadt als Straßenbaulastträger zu treffen. Die Untere Landschaftsbehörde wurde im Verfahren beteiligt. Ein solches Verfahren kann entfallen, wenn es sich um einen Fall unwesentlicher Bedeutung im Sinne des Straßen und Wegegesetzes handelt und wenn es sich um ein Vorhaben handelt, für das nach dem UVPG NRW keine Umweltvertraglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Diese Auffassung stützt sie u.a. darauf, dass die Trasse nur eine Länge von 290,4 m und einen Querschnitt von lediglich 4,25 m hat. Die prognostizierte Verkehrsmenge ist im Hinblick auf Lärm und Schadstoffe sehr gering, was durch ein Lärmschutzgutachten belegt wird. Auch hat der Betrieb als Baustraße zu keinen Beeinträchtigungen geführt. Zudem hat der angelegte Wall Lärmschutzfunktion. Es sollen noch Begrünungsmaßnahmen durchgeführt werden, die ein Einpassen in die Landschaft bezwecken und für die dahinterliegenden Grundstücke auch einen Sichtschutz darstellen. Am 29.04.2010 wurde die zugesagte Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Die Niederschrift ist zur Kenntnisnahme beigefügt, diese enthält auch die Stellungnahme der Verwaltung. Ebenfalls beigefügt sind die schriftlichen Eingaben der Bürger/innen in der Angelegenheit. Die hierin angsprochenen Details sind zum Teil in der Bürgerinformationsveranstaltung abgehandelt worden. Ein wichtiger Aspekt sind die befürchteten Lärmbeeinträchtigungen, die durch die Straße entstünden. Nach dem vorliegenden schalltechnischen Gutachten werden geltende Immissionsgrenzwerte an den umliegenden Wohnbebauungen jedoch deutlich unterschritten. Somit kann das Verfahren zum Abschluß gebracht werden durch die Widmung der Baustraße als öffentliche Straße. Gleichzeitig ist die Ernst-Diederichs-Straße, die zukünftig als Werksstraße genutzt werden soll, einzuziehen. Hierzu drängt das Hammerwerk aus Sicherheitsgründen, da hin und wieder Kinder selbst auf die Lagerflächen gehen. Details dieser Verfahren werden in der RD 229 erörtert. Zu 2. Im Jahr 2008 wurde im Ausschuss über Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Bachstraße in Arloff beraten und beschlossen, hierzu zunächst eine Bürgerbefragung bzw. Anliegerversammlung durchzuführen und nach Auswertung des Ergebnisses den Ausschuss erneut mit der Angelegenheit zu befassen. In der Bürgerinfoveranstaltung am 29.04.2010 wurden deshalb verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Bach- und Bahnhofstraße und der Holzgasse angesprochen. Die Äußerungen der Anwesenden sind der beigefügten Niederschrift zu entnehmen. Verkehrsberuhigende Maßnahmen werden auf Grund der bestehenden sehr engen Verkehrsverhältnisse nicht als erforderlich angesehen, sondern eher noch als weitere Beeinträchtigung. Für notwendig hält man jedoch die Kontrolle des ruhenden Verkehrs. 2. Rechtliche Würdigung Die gesetzlichen Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes sind zu beachten. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. Seite 3 von Ratsdrucksache 219-IX 7. Beschlussvorschlag: 1.Es wird festgestellt, dass es sich bei der Umgehungsstraße Hammerwerk um eine Maßnahme handelt, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG NRW erforderlich ist. 2. Auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Bach- und Bahnhofstraße und der Holzgasse wird verzichtet.