Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.04.2010
- Der Bürgermeister Az: 32-51-22
Nr. der Ratsdrucksache: 200-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Neuanlage von Stellplätzen in der Langenhecke und der Alten Gasse;
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.11. wurde unter Ratsdrucksache-Nr. 61IX u. a. beschlossen:
„Einstimmig wird folgender Beschluss gefasst:
Die innerstädtischen Stellplätze in der Langenhecke im Bereich „Theater 1“ und in der Alten Gasse
sind einzurichten….“
Gemäß dem vorherigen Beschluss des Strukturförderungsausschusses wurde die Freiwillige
Feuerwehr um eine Stellungnahme gebeten:
„An: 'hg.schaefer@bad-muenstereifel.de'
Cc: 'Horst Griesenbrock pri'
Betreff: Parkplätze
Sehr geehrter Herr Schäfer,
Hr. Griesenbrock und ich haben uns die Situation vor Ort angeschaut und sind zu folgendem
Schluss gekommen:
Seite 2 von Ratsdrucksache 200-IX
1. Alte Gasse
Wir haben eine aktuelle Durchfahrtbreite an der engsten Stelle von 6,22 Meter festgestellt.
Somit blieben bei der der eingezeichneten Parkplatzbreite von 3 Meter nur 3,22 als Durchfahrtbreite
und somit auch als Feuerwehraufstell und –bewegungsfläche.
Dies ist bei dem vorhandenen Gebäude eindeutig zu wenig.
Daher kommt Stelle aus Sicht der Feuerwehr nur der Stadteinwärts gesehene dritte Parkplatz in
Frage. Hierauf sollte jedoch aus unserer Sicht verzichtet werden, da ein vorhandener Parkplatz
schnell Nachahmer in nicht markierte Fläche nach sich zieht und ein einzelner Parkplatz uns
unseres Erachtens auch nicht wirklich weiterhilft.
2. Langenhecke
Hier ist festzustellen, dass aufgrund der Gebäudehöhe und –gestaltung (Theater 1) im Einsatzfall
das Hubrettungsgerät soweit irgend möglich an der gegenüberliegenden Mauer platziert werden
muss um das Gebäude und die Fenster, incl. Gauben, erreichen zu können. Daher kann diesen
Parkplätzen seitens Feuerwehr nicht zugestimmt werden.
Generell möchten wir an dieser Stelle appellieren, die vorhandenen, eh schon sehr begrenzten
Bewegungs- und Aufstellflächen nicht noch zusätzlich einzuengen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Brühl
-Leiter der Feuerwehr-„
Auch das Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen spricht sich in seiner Niederschrift vom
07.04.2010 über die Verkehrsschau am 24.03.2010 in beiden Fällen gegen die Einrichtung der
Stellplätze aus:
„Bad Münstereifel, Langenhecke, Neuanlage von Stellplätzen
Auf Grund eines Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses wird die Anlage von 6
neuen Stellplätzen im Bereich Langenhecke, gegenüber Haus Nr. 2, beantragt.
Bei der Langenhecke handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Parken ist
hier nur in gekennzeichneten Flächen gestattet.
Wenngleich innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen das Parken auch entgegen der
Fahrtrichtung zugelassen werden kann, wird die Anlage der beantragten Stellplätze
seitens der Verkehrskommission nicht empfohlen. In unmittelbarer Nähe befindet sich der
Klosterplatz mit einer erheblichen Anzahl von Parkmöglichkeiten, ebenso ist Parken
entlang der Marktstraße möglich. Parkdruck ist damit nicht vorhanden.
Die Langenhecke wird in der Regel nur aus Richtung Markt in Richtung SebastianKneipp-Promenade befahren. Damit würden die neuen Parkplätze nur von diesen
Fahrzeugen in Fahrtrichtung links genutzt. Zur angrenzenden Mauer müsste immer ein
ausreichend großer Abstand eingehalten werden. Dadurch müssten die Stellplätze weit in
die Straße hineingelegt werden. Folge wäre eine Verengung und Behinderung der
Durchfahrt.“
Bad Münstereifel, Alte Gasse, Neuanlage von Stellplätzen
Auch im Bereich der Alte Gasse sollen 3 neue Stellplätze angelegt werden zwischen
Haus Nr. 12 und 14. Es handelt sich wiederum um verkehrsberuhigten Bereich
und um eine Einbahnstraße im betroffenen Teilbereich.
Seite 3 von Ratsdrucksache 200-IX
Dem Antrag kann nicht zugestimmt werden. Die beantragten Stellplätze müssten gegenüber einer Grundstückszufahrt angelegt werden. Die Nutzung dieser Zufahrt würde
erheblich erschwert bzw. unmöglich. Zudem würde die Durchfahrtsbreite in der Alte Gasse
eingeengt. Es ist bereits entlang der Häuserfront eine Einschränkung durch einen
Treppenaufgang vorhanden. Fußgänger könnten nicht mehr gesichert passieren.
Auch hier wird in Bezug auf die in der Nähe vorhandenen Parkplätze des Klosterplatzes
kein Bedarf zur Anlage der Parkplätze gesehen.“
Aufgrund dessen wird die Einrichtung der Stellplätze in beiden Fällen nicht vorgenommen.