Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
24.06.10, 18:08
Aktualisiert
24.06.10, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.06.2010
- Der Bürgermeister Az: 51-73-30 Li
Nr. der Zusatzerläuterung: 192-IX/Z-1
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Zusatzerläuterung für den
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
29.06.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bedarfsanalyse Kinderspielplätze
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften am:
13.04.2010
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
1. Sachverhalt:
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Mit Beschluss vom 13.04.2010 wurde der Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des
Fachausschusses vertagt (S. Ratsdrucksache Nr.: 192-IX).
Seite 2 von Ratsdrucksache 192-IX/Z-1
Die Sparkommission zur Haushaltssanierung hat sich am 15.04.2010 mit der Thematik befasst
und die Verwaltung beauftragt, dem zuständigen Fachausschuss einen Vorschlag zu unterbreiten,
der beim Produkt 06366200 Kinderspielplätze zu einer Einsparung von 40.000,00 € führt. Bei
einem Gesamtaufwand von 130.000,00 € (31 Kinderspielplätze) beträgt der Aufwand pro
Spielplatz rechnerisch durchschnittlich 4.193,55 €. Um der Anforderung der Sparkommission
gerecht zu werden und den Gesamtaufwand um 40.000,00 € zu senken, muss sich die Stadt
demgemäß in mindestens 10 Fällen von jeglichen rechtlichen (Verkehrssicherheit) und
wirtschaftlichen Verpflichtungen (Pflege-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsaufwand) entlasten.
Bezugnehmend auf die Feststellungen in der Ursprungsvorlage wären folgende
Spielplatzstandorte und - sofern vorhanden - Ortsinititativen/Dorfgemeinschaften betroffen:
Ort/Kinderpielplatz
Berresheim
Hilterscheid
Holzem
Honerath
Hummerzheim
Reckerscheid
Scheuerheck
Scheuren
Soller
Willerscheid
Verein/Initiative/Dorfgemeinschaft
Dorfverein Hilterscheid
Spielplatzinitiative Holzem/Neichen
Elterninitiative Spielplatz Hummerzheim
Dorfverschönerungsverein Reckerscheid
Dorfverein Scheuerheck
Dorfverschönerungsverein Soller
-
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ratsdrucksache Nr.: 192-IX
3. Finanzielle Auswirkungen
S. Sachverhalt und Lösungsvorschlag. Aufgrund der zeitlichen Perspektiven der Umsetzung und
ggfls. notwendigen Rückbauten ist mit einer nennenswerten Reduzierung des städtischen
Aufwandes erst ab 2012 zu rechnen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe Ratsdrucksache Nr.: 192-IX.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die avisierte Entlastung auf der Aufwandsseite ist nur realisierbar, wenn es der Stadt gelingt, sich
von jeglichem Aufwand und allen Haftungsrisiken zu lösen.
Fest steht, dass der Vertragspartner auf Seiten der Ortsinititativen oder Dorfgemeinschaften eine
rechtsfähige Person (Einzelperson, eingetragener Verein) sein muss. Zu vereinbaren sind
insbesondere Rechte und Pflichten im Bezug auf Nutzungsbeschränkungen und
Verkehrssicherheit. Wichtig sind auch entsprechende Rückfallregelungen, z. B. für den Fall der
Vereinsauflösung, grober Pflichtverletzung, vertragswidriger Nutzungen u. ä.
Die Verwaltung hält es zudem für sachgerecht und zielführend, interessierten Partnern zu deren
zusätzlicher Absicherung und als Anreiz und Gegenleistung für das örtliche Engagement
zuzusichern, die Jahresinspektion durch das sachkundige Ingenieurbüro weiterhin auf städtische
Kosten durchführen zu lassen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Bei weiterhin rückläufigen Geburtenzahlen und zunehmendem Kostendruck ist absehbar, dass
dieses Modell noch auf weitere Standorte übertragen werden muss.
Seite 3 von Ratsdrucksache 192-IX/Z-1
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadt Bad Münstereifel sieht die Notwendigkeit, insbesondere aus Gründen der
finanziellen Konsolidierung die Zahl öffentlich verantworteter Kinderspielplätze erheblich zu
reduzieren.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, betroffene Vereine/Initiativen/Dorfgemeinschaften aus den
Ortschaften zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, deren Standorte aufgrund
geringer Kinderzahlen zur Disposition gestellt werden müssen. Dabei sollen die städtischen
Ziele vermittelt, gemeinsam nach Lösungen gesucht und umfassend über das „Modell
Kalkar“ und dessen Übertragbarkeit auf andere Ortschaften informiert werden.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen vertraglichen oder notariellen Regelungen
auf der Grundlage ortsrechtlicher Bestimmungen und Zuständigkeiten vorzunehmen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinderspielplätze, für die sich kein örtlicher Partner zur
Übernahme bereit erklärt, bis 30.10.2011 rückzubauen.