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Zusatzerläuterung (Bedarfsanalyse Kinderspielplätze)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
24.06.10, 18:08
Aktualisiert
24.06.10, 18:08
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.06.2010 - Der Bürgermeister Az: 51-73-30 Li Nr. der Zusatzerläuterung: 192-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 29.06.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bedarfsanalyse Kinderspielplätze __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften am: 13.04.2010 __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig 1. Sachverhalt: ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Mit Beschluss vom 13.04.2010 wurde der Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des Fachausschusses vertagt (S. Ratsdrucksache Nr.: 192-IX). Seite 2 von Ratsdrucksache 192-IX/Z-1 Die Sparkommission zur Haushaltssanierung hat sich am 15.04.2010 mit der Thematik befasst und die Verwaltung beauftragt, dem zuständigen Fachausschuss einen Vorschlag zu unterbreiten, der beim Produkt 06366200 Kinderspielplätze zu einer Einsparung von 40.000,00 € führt. Bei einem Gesamtaufwand von 130.000,00 € (31 Kinderspielplätze) beträgt der Aufwand pro Spielplatz rechnerisch durchschnittlich 4.193,55 €. Um der Anforderung der Sparkommission gerecht zu werden und den Gesamtaufwand um 40.000,00 € zu senken, muss sich die Stadt demgemäß in mindestens 10 Fällen von jeglichen rechtlichen (Verkehrssicherheit) und wirtschaftlichen Verpflichtungen (Pflege-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsaufwand) entlasten. Bezugnehmend auf die Feststellungen in der Ursprungsvorlage wären folgende Spielplatzstandorte und - sofern vorhanden - Ortsinititativen/Dorfgemeinschaften betroffen: Ort/Kinderpielplatz Berresheim Hilterscheid Holzem Honerath Hummerzheim Reckerscheid Scheuerheck Scheuren Soller Willerscheid Verein/Initiative/Dorfgemeinschaft Dorfverein Hilterscheid Spielplatzinitiative Holzem/Neichen Elterninitiative Spielplatz Hummerzheim Dorfverschönerungsverein Reckerscheid Dorfverein Scheuerheck Dorfverschönerungsverein Soller - 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ratsdrucksache Nr.: 192-IX 3. Finanzielle Auswirkungen S. Sachverhalt und Lösungsvorschlag. Aufgrund der zeitlichen Perspektiven der Umsetzung und ggfls. notwendigen Rückbauten ist mit einer nennenswerten Reduzierung des städtischen Aufwandes erst ab 2012 zu rechnen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Ratsdrucksache Nr.: 192-IX. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die avisierte Entlastung auf der Aufwandsseite ist nur realisierbar, wenn es der Stadt gelingt, sich von jeglichem Aufwand und allen Haftungsrisiken zu lösen. Fest steht, dass der Vertragspartner auf Seiten der Ortsinititativen oder Dorfgemeinschaften eine rechtsfähige Person (Einzelperson, eingetragener Verein) sein muss. Zu vereinbaren sind insbesondere Rechte und Pflichten im Bezug auf Nutzungsbeschränkungen und Verkehrssicherheit. Wichtig sind auch entsprechende Rückfallregelungen, z. B. für den Fall der Vereinsauflösung, grober Pflichtverletzung, vertragswidriger Nutzungen u. ä. Die Verwaltung hält es zudem für sachgerecht und zielführend, interessierten Partnern zu deren zusätzlicher Absicherung und als Anreiz und Gegenleistung für das örtliche Engagement zuzusichern, die Jahresinspektion durch das sachkundige Ingenieurbüro weiterhin auf städtische Kosten durchführen zu lassen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Bei weiterhin rückläufigen Geburtenzahlen und zunehmendem Kostendruck ist absehbar, dass dieses Modell noch auf weitere Standorte übertragen werden muss. Seite 3 von Ratsdrucksache 192-IX/Z-1 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Bad Münstereifel sieht die Notwendigkeit, insbesondere aus Gründen der finanziellen Konsolidierung die Zahl öffentlich verantworteter Kinderspielplätze erheblich zu reduzieren. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, betroffene Vereine/Initiativen/Dorfgemeinschaften aus den Ortschaften zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, deren Standorte aufgrund geringer Kinderzahlen zur Disposition gestellt werden müssen. Dabei sollen die städtischen Ziele vermittelt, gemeinsam nach Lösungen gesucht und umfassend über das „Modell Kalkar“ und dessen Übertragbarkeit auf andere Ortschaften informiert werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen vertraglichen oder notariellen Regelungen auf der Grundlage ortsrechtlicher Bestimmungen und Zuständigkeiten vorzunehmen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinderspielplätze, für die sich kein örtlicher Partner zur Übernahme bereit erklärt, bis 30.10.2011 rückzubauen.