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Beschlussvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser - (1. und 2. Quartal 2010))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
07.07.2010
Erstellt
01.07.10, 18:07
Aktualisiert
01.07.10, 18:07
Beschlussvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser - (1. und 2. Quartal 2010)) Beschlussvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser - (1. und 2. Quartal 2010))

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.06.2010 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 283-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 07.07.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser - (1. und 2. Quartal 2010) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke @GRK2@ ( @GRK3@ ( @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 283-IX 1. Sachverhalt: Gem. § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW ist über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten. Aus diesem Grunde werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplans mit den Geschäftszahlen zum 31.03.2010 (1. Quartal) und 31.05.2010 überreicht. Die Übersicht zum Erfolgsplan beschränkt sich auf die Aufwandseite, weil verwerte Aussagen zur Ertragsseite erst nach Versand der Gebührenbescheide möglich werden. Die Betriebsleitung will bis zur kommenden Sitzung des Betriebsausschusses die Übersicht vervollständigen und um die Geschäftszahlen zum 2. Quartal ergänzen. a) Erfolgsplan Auf der Aufwandseite unterschreiten die Geschäftszahlen bisher die Planvorgaben. Allerdings darf die Entwicklung nicht überbewertet werden, weil beispielweise größere Aufträge für die Unterhaltung des Kanalnetzes vergeben, aber noch nicht oder nicht vollständig abgerechnet sind. Daher wird das Geschäftsergebnis, auf das gesamte Jahr gesehen, nicht so günstig ausfallen als die Hochrechnung auf der Grundlage der bisherigen Zahlungen erwarten lassen könnte.Planansatz viel stärker ausgeschöpft, als Der Planansatz Dadurch Hochrechnung auf des gesamte Geschäftsjahr anhand der tatsächlichen Aufwendungen b) Vermögensplan Da neue Baumaßnahmen erst nach Genehmigung des Wirtschaftsplans begonnen werden dürfen, liegt der Schwerpunkt der investiven Tätigkeit erfahrungsgemäß im 2 Halbjahr. 2. Rechtliche Würdigung Rechtliche Grundlage ist § 20 EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: