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Beschlussvorlage (Aufwandersatz für Kanalgrundstücksanschlüsse; hier: Kalkulation der Einheitssätze)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
12.07.2010
Erstellt
01.07.10, 18:07
Aktualisiert
01.07.10, 18:07
Beschlussvorlage (Aufwandersatz für Kanalgrundstücksanschlüsse; 
hier: Kalkulation der Einheitssätze) Beschlussvorlage (Aufwandersatz für Kanalgrundstücksanschlüsse; 
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.06.2010 - Der Bürgermeister Az: SW 22.1 Nr. der Ratsdrucksache: 274-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 07.07.2010 Rat 12.07.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufwandersatz für Kanalgrundstücksanschlüsse; hier: Kalkulation der Einheitssätze __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Lansen __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA PR SW1 SW2 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 274-IX 1. Sachverhalt: Gem. § 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW in Verbindung mit § 13 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ist der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung der Kanalgrundstücksanschlüsse (Leitung im öffentlichen Straßenraum vom Kanal bis Grundstücksgrenze) der Stadt zu ersetzen. Seit 14 Jahren wird der Herstellungsund Erneuerungsaufwand für die Kanalgrundstücksanschlüsse nicht mehr nach dem tatsächlichen Aufwand, sondern nach Einheitssätzen je lfd. Meter abgerechnet. Außerdem wird bei der Berechnung die Straßenmittefiktion angewandt; dabei gelten Abwasserleitungen, die nicht in der Mitte der Straße verlaufen, als in der Straßenmite verlaufend. Dieses Berechnungsverfahren ist eingeführt worden, weil die öffentliche Kanalisation oftmals am linken oder rechten Straßenran verlegt wurde und dadurch bei gegenüberliegenden Grundstücken erhebliche Unterschiede in der Aufwandhöhe auftraten. Der nach Einheitssätzen mit Straßenmittefiktion berechnete Ersatzanspruch weicht für den einzelnen Grundstücksanschluss vom tatsächlichen Aufwand ab. Solche Über- oder Unterschreitungen sind systembedingt und gewollt. In der Gesamtheit aller Grundstücksanschlüsse sollen jedoch die entstandenen Kosten über den Aufwandersatz vollständig refinanziert werden. Bei der Abrechnung jüngerer Maßnahmen wurde verstärkt festgestellt, dass die Einheitssätze aufgrund der gestiegenen Preise nicht mehr auskömmlich sind. Aufgrund dessen wurden diese neukalkuliert. Grundlage sind die tatsächlichen Kosten, welche durch die Abrechnungslänge dividiert werden. Aus der Kalkulation ist ersichtlich, dass die Kosten je lfdm. unterschiedlich sind, mitunter erheblich. Dafür gibt es eine Reihe von Faktoren, wie z.B. die Art und der Umfang der Fahrbahnbefestigung, die Verlegungstiefe, die Bodenklasse (Fels), Erschwernisse durch andere Versorgungsleitungen, aber auch im Falle sogenannter Maßnahmeanschlüsse, die Angebotspreise. Die Neuberechnung hat ergeben, dass Anpassungsbedarf besteht (siehe Anlage 1 zur Beschlussvorlage 274-IX). Die vorgeschlagenen neuen Einheitssätze sind auf volle 10 € abgerundet. Nach der Rechtsprechung darf die Straßenmittefiktion nicht angewendet werden, wenn die Straße nur einseitig anbaubar ist, also dem betroffenen Grundstück das „Gegenüber“ fehlt. In diesen Fällen ist die tatsächliche Anschlusslänge für die Abrechnung maßgebend. Es wird empfohlen, die von der Rechtsprechung festgelegte Beschränkung der Straßenmittefiktion in den Satzungstext des § 13 Abs. 3 einzufügen, damit die Berechnungsweise bei einseitiger Bebauung unmittelbar aus der Satzung entnommen werden kann (siehe Anlage 2 zur Beschlussvorlage 274-IX). Die neuen Einheitssätze sollen zum 01.08.2010 Inkrafttreten, um aus Gründen des Vertrauensschutzes die bereits beantragten, jedoch noch nicht hergestellten Einzelanschlüsse nach den bisherigen Einheitssätzen abzurechnen zu können. 2. Rechtliche Würdigung Erhöhung der Einheitsätze um Kanalschlusskosten vollständig zu refinanzieren. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kanalanschlusskosten dienen der Finanzierung der Kanalgrundstücksanschlüsse. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine Seite 3 von Ratsdrucksache 274-IX 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1.) Die Kalkulation der Einheitssätze (Anlage 1 zur Beschlussvorlge 274-IX) zur 32. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 ist vom Rat geprüft und gebilligt. 2.) Die 32. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage 2 zur Beschlussvorlage 274-IX vorliegenden Entwurfs beschlossen.