Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
12.07.2010
Erstellt
01.07.10, 18:07
Aktualisiert
01.07.10, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.06.2010
- Der Bürgermeister Az: SW 21
Nr. der Ratsdrucksache: 270-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
07.07.2010
Rat
12.07.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umsetzung des § 61 a Landeswassergesetz NRW;
hier. Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
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Berichterstatter: Herr Wald
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW2
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 270-IX
1. Sachverhalt:
§ 61 a Abs. 2 Landeswassergesetz NRW (LWG) verpflichtet die Grundstückseigentümer
zwingend, die im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln und
Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines
Grundstücks nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Nach Abs. 4
dieses Gesetzes muss bei bestehenden Abwasserleitungen die erste Dichtheitsprüfung bei einer
Änderung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Nach Abs. 5 LWG soll die
Gemeinde durch Satzung abweichende Zeiträume für die erstmalige Prüfung nach Abs. 4 Satz 1
festlegen, wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen in dem
Abwasserbeseitigungskonzept nach § 53 Abs. 1a oder in einem gesonderten Kanalsanierungsoder Fremdwassersanierungskonzept festgelegt sind.
In den Straßen „Finkenweg“ und „Linnerijstraße“ stehen die im Abwasserbeseitigungskonzept
vorgesehenen Kanalsanierungen bzw. Kanalerneuerungen an. Darin mitenthalten ist auch die
Erneuerung der einzelnen Grundstücksanschlüsse (Leitung vom Sammler bis zur
Grundstücksgrenze). Deshalb ist die Voraussetzung des Abs. 5 LWG erfüllt und die Stadt ist
verpflichtet, für diese Straßenzüge eine Satzung mit einer kürzeren Frist für die Durchführung der
Dichtheitsprüfung an den privaten Hausanschlussleitungen zu erlassen. Wenn zeitlich parallel die
Grundstücksanschlüsse und Hausanschlüsse erneuert werden, können den Anliegern dadurch
Preisvorteile geboten werden weil erfahrungsgemäß, die wegen der städtischen Baumaßnahme
bereits vor Ort tätigen Unternehmen günstige Preise für Maßnahmen auf dem Grundstück
unterbreiten können. So werden die üblichen Kosten für die Baustelleneinrichtung gespart.
Diesbezüglich wird auf die als Anlage 1 dieser RD beigefügten „Satzung zur Abänderung der
Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG
NRW hingewiesen. Diese Satzung entspricht der Mustersatzung des Städte- und
Gemeindebundes, Stand 30.04.2010.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 61 a Abs. 5 ist die Stadt Bad Münstereifel zur Verkürzung der Frist für die Durchführung
der Dichtheitsprüfung verpflichtet.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Abänderung der Frist bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
im Bereich der Straßen „Finkenweg“ und Linnerijstraße“ gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG der Stadt
Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser RD vorliegenden Entwurfs
beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Ratsbeschlusses.