Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
07.07.2010
Erstellt
01.07.10, 18:07
Aktualisiert
01.07.10, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.06.2010
- Der Bürgermeister Az: SW 12
Nr. der Ratsdrucksache: 256-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
07.07.2010
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen;
hier: Information zum Niederschlagsentwässerungskonzept zum ABK 2008-2013
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Berichterstatter: Techn. Betriebsleiter Schäfer
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
In der RD 53-IX wurde unter Punkt b „Niederschlagsentwässerungskonzept“ zu den Vorgaben und
zu der Kategorisierung der Niederschlagswassereinleitungen aus dem Trennsystem nach dem
Trennerlass berichtet.
Die FH Köln hat im Auftrag der Bezirksregierung Köln zu den Einleitstellen im Regierungsbezirk
eine Studie erstellt. Diese Studie ist eine allgemeine Abhandlung zum Trennerlass mit dem Titel
„Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung im kommunalen Trennsytem“.
Wesentliche Punkte dieser Abhandlung sind die Gliederung der Kategorie II in die Untergruppen
IIa und IIb, sowie die Aussage, dass dezentrale Maßnahmen Vorrang haben sollen vor
semizentralen bzw. zentralen Behandlungsmaßnahmen.
Nach der Studie sind im Stadtgebiet Bad Münstereifel 21 Einleitstellen der Kategorie IIb
zugeordnet. Das Niederschlagswasser ist grundsätzlich behandlungsbedürftig.
Kriterien für die Einstufung nach den einzelnen Kategorien sind vor allem:
Seite 2 von Ratsdrucksache 256-IX
a) Verkehrsaufkommen im Einzugsgebiet unter Berücksichtigung der Wohneinheiten
b) Hof- und Verkehrsflächen in Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten
(auch landwirtschaftliche Betriebe)
Beispiele für die Einstufung nach IIa oder IIb:
Kategorie IIa Verkehrsaufkommen bis 2000 Kfz/d. Hier ist aber z. B. die Anzahl des
LKW-Verkehrs mit schadstoffbelasteten Frachten in Verbindung mit der
Größe und Struktur (städtisch oder ländlich) des Einzugsgebietes
maßgebend.
Gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe, bei denen keine belasteten
Substanzen von abflusswirksamen Flächen in den Regenwasserkanal
gelangen können.
Kategorie IIb Grundsätzlich bei Verkehrsaufkommen über 2000 Kfz/d.
Gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe, bei denen im Havariefall
belastete Substanzen auf die abflusswirksamen Flächen austreten und
in den Regenwasserkanal gelangen können.
Damit eine Einstufung in die einzelnen Kategorien möglich ist, muss das jeweilige Einzugsgebiet
detailliert betrachtet werden. Durch die FH Köln erfolgte die Einstufung an Hand von Datenbeständen der Bezirksregierung, mittels Kartenmaterial oder Hochrechnungen. Die detaillierte
Betrachtung durch die Prüfung der örtlichen Situation liegt nun bei den Stadtwerken.
Einleitstellen im Stadtgebiet mit der Kategorie IIb:
a) Gilsdorf
Die Einleitstelle in Gilsdorf liegt im Wasserschutz- und im FFH-Gebiet. Nach der Einleiterlaubnis
für diese Einleitstelle ist ein Regenklärbecken zu bauen.
Der geschätzte Investitionsaufwand liegt bei rd. 200.000,00 €.
b) Nöthen
Der Einleitantrag wurde bereits zur Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises
Euskirchen eingereicht.
c) Bad Münstereifel, Iversheim, Arloff
Zu diesen 5 Einleitstellen im Gewerbegebiet Bad Münstereifel und Iversheim, sowie in
Arloff, Ernst-Diederichs-Straße und Erlenhecke sind neue Einleitgenehmigungen zu beantragen.
Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden die abflusswirksamen Flächen in den Einzugsgebieten
aufgenommen und nach dem Trennerlass bewertet. Das Ergebnis entspricht im wesentlichen der
Einstufung durch die FH Köln.
Eine Niederschlagswasserbehandlung an den Einleitstellen ist nicht auszuschließen. Neben
der Bewertung nach dem Trennerlass ist aus ökologischer Sicht (Wiederbelebungspotenzial) eine
Gewässeruntersuchung nach BWK M3 notwendig. Möglicherweise ist auf Grund der Einleitmenge
für eine Regenrückhaltung zu sorgen. Da die Ergebnisse zur Gewässeruntersuchung noch
nicht vorliegen, sind z. Zt. keine Angaben zum Aufwand möglich.
d) Witscheiderhof, Hünkhoven, Houverath
Die gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe in den Einzugsgebieten werden in
Kürze bezüglich der abflusswirksamen Flächen vor Ort geprüft. Vorzugsweise soll die
Einstufung in die Kategorie IIa erreicht werden. Bei behandlungsbedürftigen Flächen ist
eine dezentrale Lösung nicht auszuschließen. Bezüglich der Verkehrsflächen wurden
bereits erste Ermittlungen vorgenommen. In der Wendelinusstraße in Scheuren
(Ortsdurchfahrt L 113) wurden durch den Landesbetrieb Straßen NRW, über
2000 Fahrzeugbewegungen pro Tag gezählt.
Das Niederschlagsentwässerungskonzept muss für ein zustimmungsfähiges ABK erstellt werden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 256-IX
Damit das Zustimmungsverfahren weiter läuft, wurde bisher die Bezirksregierung an Hand von
Zwischenergebnissen über den jeweiligen Sachstand informiert.
Zu den Einleitstellen in Bad Münstereifel, Iversheim und Arloff werden die Einleitanträge
im Juli/ August d. J. der Genehmigungsbehörde vorgelegt.
Zu den Einleitstellen in Witscheiderhof, Hünkhoven und Houverath sind der Bezirksregierung
die Prüfungsergebnisse kurzfristig mitzuteilen.
2. Rechtliche Würdigung
Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 26.5.2004 (Trennerlass), regelt die Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind z. Zt. nicht abzuschätzen. Neben dem Haushaltsansatz für
das Becken in Gilsdorf (Ziffer 1.3.10, 250.000,00 €) stehen in diesem Jahr für weitere Maßnahmen im Vermögensplan zum Wirtschaftsplan Betriebszweig Abwasser (Ziffer 1.3.9)
200.000,00 € zur Verfügung.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Wirtschaftlich sinnvolle, baulich machbare und rechtlich vertretbare Lösungen werden geplant
und umgesetzt.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.