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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen; hier: Information zum Niederschlagsentwässerungskonzept zum ABK 2008-2013)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
07.07.2010
Erstellt
01.07.10, 18:07
Aktualisiert
01.07.10, 18:07
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen;
hier: Information zum Niederschlagsentwässerungskonzept zum ABK 2008-2013) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen;
hier: Information zum Niederschlagsentwässerungskonzept zum ABK 2008-2013) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.06.2010 - Der Bürgermeister Az: SW 12 Nr. der Ratsdrucksache: 256-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 07.07.2010 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen; hier: Information zum Niederschlagsentwässerungskonzept zum ABK 2008-2013 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Techn. Betriebsleiter Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: In der RD 53-IX wurde unter Punkt b „Niederschlagsentwässerungskonzept“ zu den Vorgaben und zu der Kategorisierung der Niederschlagswassereinleitungen aus dem Trennsystem nach dem Trennerlass berichtet. Die FH Köln hat im Auftrag der Bezirksregierung Köln zu den Einleitstellen im Regierungsbezirk eine Studie erstellt. Diese Studie ist eine allgemeine Abhandlung zum Trennerlass mit dem Titel „Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung im kommunalen Trennsytem“. Wesentliche Punkte dieser Abhandlung sind die Gliederung der Kategorie II in die Untergruppen IIa und IIb, sowie die Aussage, dass dezentrale Maßnahmen Vorrang haben sollen vor semizentralen bzw. zentralen Behandlungsmaßnahmen. Nach der Studie sind im Stadtgebiet Bad Münstereifel 21 Einleitstellen der Kategorie IIb zugeordnet. Das Niederschlagswasser ist grundsätzlich behandlungsbedürftig. Kriterien für die Einstufung nach den einzelnen Kategorien sind vor allem: Seite 2 von Ratsdrucksache 256-IX a) Verkehrsaufkommen im Einzugsgebiet unter Berücksichtigung der Wohneinheiten b) Hof- und Verkehrsflächen in Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten (auch landwirtschaftliche Betriebe) Beispiele für die Einstufung nach IIa oder IIb: Kategorie IIa Verkehrsaufkommen bis 2000 Kfz/d. Hier ist aber z. B. die Anzahl des LKW-Verkehrs mit schadstoffbelasteten Frachten in Verbindung mit der Größe und Struktur (städtisch oder ländlich) des Einzugsgebietes maßgebend. Gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe, bei denen keine belasteten Substanzen von abflusswirksamen Flächen in den Regenwasserkanal gelangen können. Kategorie IIb Grundsätzlich bei Verkehrsaufkommen über 2000 Kfz/d. Gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe, bei denen im Havariefall belastete Substanzen auf die abflusswirksamen Flächen austreten und in den Regenwasserkanal gelangen können. Damit eine Einstufung in die einzelnen Kategorien möglich ist, muss das jeweilige Einzugsgebiet detailliert betrachtet werden. Durch die FH Köln erfolgte die Einstufung an Hand von Datenbeständen der Bezirksregierung, mittels Kartenmaterial oder Hochrechnungen. Die detaillierte Betrachtung durch die Prüfung der örtlichen Situation liegt nun bei den Stadtwerken. Einleitstellen im Stadtgebiet mit der Kategorie IIb: a) Gilsdorf Die Einleitstelle in Gilsdorf liegt im Wasserschutz- und im FFH-Gebiet. Nach der Einleiterlaubnis für diese Einleitstelle ist ein Regenklärbecken zu bauen. Der geschätzte Investitionsaufwand liegt bei rd. 200.000,00 €. b) Nöthen Der Einleitantrag wurde bereits zur Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen eingereicht. c) Bad Münstereifel, Iversheim, Arloff Zu diesen 5 Einleitstellen im Gewerbegebiet Bad Münstereifel und Iversheim, sowie in Arloff, Ernst-Diederichs-Straße und Erlenhecke sind neue Einleitgenehmigungen zu beantragen. Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden die abflusswirksamen Flächen in den Einzugsgebieten aufgenommen und nach dem Trennerlass bewertet. Das Ergebnis entspricht im wesentlichen der Einstufung durch die FH Köln. Eine Niederschlagswasserbehandlung an den Einleitstellen ist nicht auszuschließen. Neben der Bewertung nach dem Trennerlass ist aus ökologischer Sicht (Wiederbelebungspotenzial) eine Gewässeruntersuchung nach BWK M3 notwendig. Möglicherweise ist auf Grund der Einleitmenge für eine Regenrückhaltung zu sorgen. Da die Ergebnisse zur Gewässeruntersuchung noch nicht vorliegen, sind z. Zt. keine Angaben zum Aufwand möglich. d) Witscheiderhof, Hünkhoven, Houverath Die gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe in den Einzugsgebieten werden in Kürze bezüglich der abflusswirksamen Flächen vor Ort geprüft. Vorzugsweise soll die Einstufung in die Kategorie IIa erreicht werden. Bei behandlungsbedürftigen Flächen ist eine dezentrale Lösung nicht auszuschließen. Bezüglich der Verkehrsflächen wurden bereits erste Ermittlungen vorgenommen. In der Wendelinusstraße in Scheuren (Ortsdurchfahrt L 113) wurden durch den Landesbetrieb Straßen NRW, über 2000 Fahrzeugbewegungen pro Tag gezählt. Das Niederschlagsentwässerungskonzept muss für ein zustimmungsfähiges ABK erstellt werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 256-IX Damit das Zustimmungsverfahren weiter läuft, wurde bisher die Bezirksregierung an Hand von Zwischenergebnissen über den jeweiligen Sachstand informiert. Zu den Einleitstellen in Bad Münstereifel, Iversheim und Arloff werden die Einleitanträge im Juli/ August d. J. der Genehmigungsbehörde vorgelegt. Zu den Einleitstellen in Witscheiderhof, Hünkhoven und Houverath sind der Bezirksregierung die Prüfungsergebnisse kurzfristig mitzuteilen. 2. Rechtliche Würdigung Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 26.5.2004 (Trennerlass), regelt die Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren. 3. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen sind z. Zt. nicht abzuschätzen. Neben dem Haushaltsansatz für das Becken in Gilsdorf (Ziffer 1.3.10, 250.000,00 €) stehen in diesem Jahr für weitere Maßnahmen im Vermögensplan zum Wirtschaftsplan Betriebszweig Abwasser (Ziffer 1.3.9) 200.000,00 € zur Verfügung. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Wirtschaftlich sinnvolle, baulich machbare und rechtlich vertretbare Lösungen werden geplant und umgesetzt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.